Die zweite strittige Bedingung ist die Festlegung des Erfüllungsortes. Der Qadi sagte: Dies ist keine Bedingung. Dies berichtet Ibn al-Mundhir von Ahmad, Ishaq und einer Gruppe der Leute der Hadith-Gelehrten. Dies ist auch die Ansicht von Abu Yusuf und Muhammad. Es ist eine der beiden Aussagen von al-Shafi'i, basierend auf dem Wort des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): „Wer einen Salam-Vertrag abschließt, soll ihn für ein bekanntes Maß oder ein bekanntes Gewicht auf eine bekannte Frist schließen.“ Er erwähnte keinen Erfüllungsort, was darauf hinweist, dass dies keine Bedingung ist. In dem Hadith, in dem es heißt, dass der Jude einen Salam-Vertrag mit dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) abschloss, sagte der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm): „Nicht aus dem Garten von so-und-so, sondern ein benanntes Maß auf eine benannte Frist.“ Auch hier wurde der Erfüllungsort nicht erwähnt. Zudem handelt es sich um einen Austauschvertrag, bei dem die Nennung des Erfüllungsortes nicht vorausgesetzt wird, genau wie bei Verkäufen von Sachgegenständen. Al-Thawri sagte: Die Nennung des Erfüllungsortes ist Bedingung. Dies ist die zweite Aussage von al-Shafi'i. Al-Awza'i sagte: Dies ist zu missbilligen, da die Übergabe zum Zeitpunkt der Fälligkeit verpflichtend wird und ihr Ort zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, weshalb die Bedingung festgelegt werden muss, damit keine Unwissenheit (Jahala) besteht. Abu Hanifa und einige Anhänger von al-Shafi'i sagten: Wenn der Transport mit Kosten verbunden ist, muss dies bedungen werden, andernfalls ist es nicht verpflichtend; denn wenn der Transport mit Kosten verbunden ist, gehen die Interessen auseinander, anders als in Fällen ohne Transportkosten. Ibn Abi Musa sagte: Wenn beide in der Wildnis sind, ist die Nennung des Erfüllungsortes verpflichtend. Wenn sie nicht in der Wildnis sind, ist die Nennung des Ortes lobenswert; wenn sie ihn nicht nennen, erfolgt die Erfüllung am Ort des Vertragsabschlusses. Denn wenn beide in der Wildnis sind, ist eine Übergabe am Ort des Vertragsabschlusses nicht möglich; lässt man die Nennung weg, so bliebe es ungewiss. Wenn sie nicht in der Wildnis sind, erfordert der Vertrag die Übergabe an diesem Ort, womit die Nennung als implizit erachtet wird; wird sie dennoch ausgesprochen, so ist dies eine Bestätigung und somit lobenswert. Wenn man die Erfüllung an einem anderen Ort bedingt, ist dies gültig, da es ein Kaufvertrag ist; die Bedingung der Erfüllung an einem anderen Ort ist also gültig, wie bei anderen Kaufgeschäften. Zudem hat er die Nennung des Erfüllungsortes zur Bedingung gemacht, was zulässig ist, genauso als hätte er den Ort des Vertragsabschlusses genannt. Ibn Abi Musa erwähnte eine weitere Überlieferung, nach der es nicht gültig ist, weil er etwas bedungen hat, was dem, was der Vertrag erfordert, widerspricht, denn der Vertrag erfordert...
(9) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 384 dargelegt. (10) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 406 dargelegt. (11) In M steht hier und im Folgenden: "lahmihi" (sein Fleisch), was ein Fehler ist. (12) In A: "lazimahu" (es wurde ihm verpflichtend).
الشَّرْط الثاني المُخْتَلَفُ فيه، تَعَيُّنُ مَكَانِ الإِيفَاءِ. قال القاضِى: ليس بِشَرْطٍ. وحَكاهُ ابنُ المُنْذِرِ عن أحمدَ، وإسحاقَ، وطَائِفَةٍ من أهْلِ الحَدِيثِ. وبه قال أبو يوسفَ ومحمدٌ. وهو أحَدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِيِّ؛ لقولِ النَّبيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "من أسْلَمَ فَلْيُسْلِمْ في كَيْلٍ مَعْلُومٍ، أو وَزْنٍ مَعْلُومٍ، إلى أجَلٍ مَعْلُومٍ" (٩). ولم يَذْكُرْ مَكَانَ الإِيفَاءِ، فدَلَّ على أنَّه لا يُشْتَرَطُ. وفى الحَدِيثِ الذي فيه، أنَّ اليَهُودِيَّ أسْلَمَ إلى النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فقال النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "أَمَّا مِنْ حَائِطِ بَنِى فُلَانٍ فَلَا، ولكِنْ كَيْلٌ مُسَمًّى، إلَى أجَلِ مُسَمًّى" (١٠). ولم يَذْكُرْ مكانَ الإِيفَاءِ. ولأنَّه عَقْدُ مُعَاوَضَةٍ، فلا يُشْتَرَطُ فيه ذِكْرُ مَكانِ الإِيفَاءِ، كبُيُوعِ الأَعْيانِ، وقال الثَّوْرِيُّ: يُشْتَرَطُ ذِكْرُ مَكانِ الإِيفَاءِ. وهو القولُ الثانى للشَّافِعِيِّ. وقال الأَوْزَاعِيُّ: هو مَكْرُوهٌ؛ لأنَّ القَبْضَ يَجِبُ بِحُلُولِه، ولا يُعْلَمُ مَوْضِعُهُ حِينَئِذٍ، فيَجِبُ شَرْطُه لئَلَّا يكونَ مَجْهُولًا. وقال أبو حنيفةَ، وبعضُ أصْحَابِ الشَّافِعِيِّ: إنْ كان لِحَمْلِه (١١) مُؤْنَةً، وَجَبَ شَرْطُه، وإلَّا فلا يَجِبُ؛ لأنَّه إذا كان لِحَمْلِه مُؤْنَةً اخْتَلَفَ فيه الغَرَضُ، بِخِلَافِ ما لا مُؤْنَةَ فيه. وقال ابنُ أبي موسى: إنْ كانا في بَرِّيَّةٍ لَزِمَ (١٢) ذِكْرُ مَكَانِ الإِيفَاءِ، وإن لم يكُونَا في بَرِّيَّةٍ، فذِكْرُ مكانِ الإِيفَاءِ حَسَنٌ، وإن لم يَذْكُرَاهُ كان الإِيفَاءُ مكانَ العَقْدِ؛ لأنَّه متى كانا في بَرِّيَّةٍ لم يُمْكِنِ التَّسْلِيمُ في مكانِ العَقْدِ، فإذا تَرَكَ ذِكْرَه كان مَجْهُولًا، وإن لم يكُونَا في بَرِّيَّةٍ اقْتَضَى العَقْدُ التَّسْلِيمَ في مَكَانِه، فاكْتَفَى بذلك عن ذكْرِه، فإن ذَكَرَه كان تَأْكِيدًا، فكان حَسَنًا. فإن شَرَطَ الإِيفَاءَ في مَكَانٍ سَواءٍ، صَحَّ؛ لأنَّه عَقْدُ بَيْعٍ، فصَحَّ شَرْطُ ذِكْرِ الإِيفَاءِ في غيرِ مَكَانِه، كَبُيُوعِ الأَعْيَانِ. ولأنَّه شَرَطَ ذِكْرَ مَكانِ الإِيفَاءِ، فَصَحَّ، كما لو ذَكَرَهُ في مَكَانِ العَقْدِ. وذَكَرَ ابنُ أبى موسى رِوَايَةً أُخْرَى، أنَّه لا يَصِحُّ؛ لأنَّه شَرَطَ خِلَافَ ما اقْتَضَاهُ العَقْدُ، لأنَّ العَقْدَ يَقْتَضِى
(٩) تقدم تخريجه في صفحة ٣٨٤.(١٠) تقدم تخريجه في صفحة ٤٠٦.(١١) في م هنا وفيما يأتى: "لحمه" خطأ.(١٢) في أ: "لزمه".