Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 779 – Rechtsfrage: Er sagte: (Der Verkauf des Salam-Gegenstandes von seinem Verkäufer oder jemand anderem, bevor man ihn in Besitz genommen hat, ist ungültig. Dies gilt auch für Partnerschaft, Übereignung (Tawliya) und Hawala diesbezüglich, egal ob es sich um Nahrungsmittel oder etwas anderes handelt) · ShamelaTranslate