bei der Zakat zusammengerechnet werden, daher ist es zulässig, das eine für das andere anzunehmen, so wie bei derselben Art. Einige Anhänger von al-Shafi'i sagten: Es ist ihm nicht zulässig, es anzunehmen, aufgrund des Grundes, der die Verpflichtung zur Annahme ausschloss. Ibrahim sagte: Nimm nichts entgegen, das über deinen Salam-Vertrag hinausgeht, weder beim Maß noch bei der Beschaffenheit. Unser Argument ist, dass sie sich darüber einigten, das Salam-Gut in seiner Gattung zu leisten, was zulässig ist, so wie sie sich darauf einigen könnten, eine minderwertige Ware anstelle einer hochwertigen zu leisten, oder eine hochwertige anstelle einer minderwertigen. Damit widerlegt sich das, was sie erwähnten; denn es ist nicht verpflichtend, das Minderwertige anzunehmen, dennoch ist es zulässig, es anzunehmen. Zudem hat der Salam-Gläubiger auf sein Recht auf eine bestimmte Art verzichtet, so dass zwischen ihnen nichts außer der Eigenschaft der Qualität blieb, auf die der Inhaber verzichtet hat.
Abschnitt: Wenn er ihm die Ware in besserer Qualität bringt und sagt: "Nimm diese und gib mir einen Dirham zusätzlich", so ist dies nicht gültig. Abu Hanifa sagte: Es ist gültig, so wie wenn er einen Salam-Vertrag über zehn Einheiten geschlossen hätte und er ihm elf brächte. Unser Argument ist, dass die Qualität eine Eigenschaft ist, daher ist es nicht zulässig, sie einzeln zum Gegenstand des Vertrages zu machen, so wie wenn es sich um ein abgemessenes oder gewogenes Gut handeln würde. Wenn er ihm jedoch eine Mehrleistung in der Menge brächte und sagte: "Nimm diese und gib mir einen Dirham zusätzlich", und sie dies täten, so wäre es gültig, da die Mehrleistung hier einzeln zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden darf.
Abschnitt: Er hat keinen Anspruch auf mehr als das Minimum, auf das die Eigenschaft zutrifft; denn wenn er ihm dies im Rahmen des Salam-Vertrags leistet, so hat er ihm das geliefert, was vom Vertrag umfasst ist, und seine Schuld ist damit beglichen. Er muss ihm den Weizen frei von Spreu, Ernteresten, Gerste und Ähnlichem liefern, was nicht unter den Begriff "Weizen" fällt. Wenn jedoch viel Erde darin enthalten ist, die einen Teil des Hohlmaßes einnimmt, so ist dies nicht zulässig. Wenn sie jedoch nur geringfügig vorhanden ist, das Maß nicht beeinträchtigt und den Weizen nicht entwertet, so ist er zur Annahme verpflichtet. Er ist nicht zur Annahme von Datteln verpflichtet, es sei denn, sie sind trocken. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Trocknungsprozess vollständig abgeschlossen ist, solange der Begriff (Datteln) darauf zutrifft. Er ist unter keinen Umständen verpflichtet, fehlerhafte Ware anzunehmen. Sobald er das Salam-Gut in Besitz nimmt und es fehlerhaft vorfindet, hat er das Recht, Ersatz oder einen Wertausgleich (Arsh) zu fordern, genau wie bei einer gewöhnlichen verkauften Sache.
Abschnitt: Er darf das Hohlmaß-Gut nur durch Abmessen in Besitz nehmen, und das gewogene Gut nur durch Wiegen,
(7) In A: "fihima" (in beiden). (8) Fehlte im Original: M.
الزَّكَاةِ، فجازَ أخْذُ أحَدِهما عن الآخَرِ، كالنَّوْعِ الوَاحِدِ. وقال بعضُ أصْحَابِ الشَّافِعِىِّ: لا يجوزُ له أخْذُهُ؛ لِلْمَعْنَى الذى مَنَعَ لُزُومَ أخْذِه. وقال إبراهيمُ: لا تَأْخُذْ فَوقَ سَلَمِكَ فى كَيْلٍ ولا صِفَةٍ. ولَنا، أنَّهما تَرَاضَيَا على دَفْعِ المُسْلَمِ فيه من جنْسِه، فجَازَ، كما لو تَرَاضَيَا على دَفْعِ الرَّدِىءِ مَكانَ الجَيِّدِ، أو الجَيِّدِ مكان الرَّدِىءِ، وبهذا يَنْتَقِضُ ما ذَكَرُوهُ؛ فإنه لا يَلْزَمُ أَخْذُ الرَّدِىءِ، ويجُوزُ أخْذُه. ولأنَّ المُسْلِمَ أسْقَطَ حَقَّهُ من النَّوْعِ، فلم يَبْقَ بَيْنَهما (٧) إلَّا صِفَةُ الجَودَةِ، وقد سَمَحَ بها صَاحِبُها.
فصل: إذا جَاءَهُ بالأَجْوَدِ، فقال: خُذْهُ، وَزِدْنِى دِرْهَمًا. لم يَصِحَّ. وقال أبو حنيفةَ: يَصِحُّ، كما لو أسْلَمَ فى عَشرَةٍ فجَاءَهُ بأحَدَ عَشَرَ. ولَنا، أنَّ الجَوْدَةَ صِفَةٌ، فلا يجوزُ إفْرَادُها بالعَقْدِ، كما لو كان مَكِيلًا أو مَوْزُونًا، فإن جَاءَهُ بِزِيَادَةٍ فى القَدْرِ، فقال: خُذْهُ، وَزِدْنِى دِرْهَمًا. ففَعَلَا، صَحَّ؛ لأنَّ الزِّيادَةَ هاهُنا يجوزُ إفْرَادُها بالعَقْدِ.
فصل: وليس له إلَّا أقَلُّ ما تَقَعُ عليه الصِّفَةُ؛ لأنَّه إذا أَسْلَمَ إليه ذلك، فقد سَلَّمَ إليه ما تَنَاوَلَهُ العَقْدُ، فبَرِئَتْ ذِمَّتُه منه. وعليه أن يُسْلِمَ إليه الحِنْطَةَ نَقِيَّةً من التِّبْنِ والقَصْلِ والشَّعِيرِ ونحوِه، مما لا يَتَنَاوَلُه اسْمُ الحِنْطَةِ. وإن كان فيه تُرَابٌ كَثِيرٌ يَأْخُذُ مَوْضِعًا من المِكْيَالِ، لم يَجُزْ. وإن كان يَسِيرًا لا يُؤَثِّرُ فى المِكْيَالِ ولا يَعِيبُها، لَزِمَهُ أخْذُه. ولا يَلْزَمُه أخْذُ التَّمْرِ إلَّا جَافًّا. ولا يَلْزَمُ أن يَتَنَاهَى جَفَافُه؛ لأنَّه يَقَعُ عليه الاسْمُ. ولا يَلْزَمُه أن يَقْبَلَ مَعِيبًا بحالٍ، ومتى قبَضَ المُسْلَمَ فيه فوَجَدَهُ مَعِيبًا، فله المُطَالَبَةُ بالبَدَلِ أو الأَرْشِ، كالمَبِيعِ سَوَاءً.
فصل: ولا يَقْبِضُ المَكِيلَ إلا بالكَيْلِ، ولا المَوْزُونَ [إلَّا بالوَزْنِ] (٨)،
(٧) فى أ: "فيهما".(٨) سقط من: م.