Abschnitt: Wenn der Muslim (Käufer im Salam-Geschäft) und der Muslam ilayh (Verkäufer im Salam-Geschäft) uneins über das Fälligkeitsdatum sind, so gilt die Aussage des Muslam ilayh, da er der Leugnende ist. Wenn sie uneins über die Leistung des Salam-Gegenstandes sind, so gilt die Aussage des Muslim; aus dem gleichen Grund. Und wenn sie uneins über den Empfang des Kaufpreises sind, so gilt die Aussage des Muslam ilayh; aus dem gleichen Grund. Wenn sie sich über dessen Empfang einig sind, aber einer von ihnen sagt: „Er fand während der Sitzung vor der Trennung statt“, und der andere sagt: „Er fand danach statt“, so gilt die Aussage dessen, der den Empfang in der Sitzung behauptet; denn mit ihm ist die Gültigkeit des Vertrages verbunden. Wenn jeder von ihnen einen Beweis für die Richtigkeit seiner Behauptung vorbringt, so wird ebenfalls sein Beweis bevorzugt; denn er ist beweisend (muthbita), während der andere verneinend (nafiya) ist.
فصل: إذا اخْتَلَفَ المُسْلِمُ والمُسْلَمُ إليه، فى حُلُولِ الأَجَلِ، فالقولُ قولُ المُسْلَمِ إليه، لأنَّه مُنْكِرٌ. وإن اخْتَلَفَا فى أدَاءِ المُسْلَمِ فيه، فالقولُ قول المُسْلِمِ؛ لذلك. وإن اخْتَلَفَا فى قَبْضِ الثَّمَنِ، فالقولُ قولُ المُسْلَمِ إليه؛ لذلك. وإن اتَّفَقَا عليه، وقال أحَدُهما: كان فى المَجْلِسِ قبلَ التَّفَرُّقِ. وقال الآخَرُ: بعدَه. فالقولُ قولُ مَن يَدَّعِى القَبْضَ فى المَجْلِسِ؛ لأنَّ معه سَلَامَةَ العَقْدِ. وإن أقَامَ كلُّ واحِدٍ منهما بَيِّنَةً بمُوجِبِ دَعْوَاه، قُدِّمَتْ أيضا بَيِّنتُهُ؛ لأنَّها مُثْبِتَةٌ والأُخْرَى نَافِيَةٌ.