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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 429[Kapitel über das Darlehen (Qard)]

Übersetzung · DE

[Kapitel über das Darlehen (al-Qard)]

Das Darlehen (al-Qard) ist eine Art des vorzeitigen Vertrags (al-Salaf) und ist durch die Sunna und den Konsens (Ijma') erlaubt. Was die Sunna betrifft, so überlieferte Abu Rafi', dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sich von einem Mann ein junges Kamel (Bakr) lieh. Dann trafen beim Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) die Zakat-Kamele ein, und er wies Abu Rafi' an, dem Mann sein junges Kamel zurückzugeben. Abu Rafi' kehrte zu ihm zurück und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe unter ihnen nur ein vierjähriges Kamel (Raba'iyyan) gefunden.“ Er sagte: „Gib es ihm, denn die besten Menschen sind die, die ihre Schulden am besten zurückzahlen.“ (Überliefert von Muslim). Und von Ibn Mas'ud: Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Es gibt keinen Muslim, der einem Muslim zweimal ein Darlehen gewährt, ohne dass es wie eine einmalige Almosen-Spende ist.“ Und von Anas, der sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „In der Nacht meiner Himmelfahrt (Isra') sah ich an der Tür des Paradieses geschrieben: ‚Die Almosen-Spende gilt das Zehnfache, und das Darlehen gilt das Achtzehnfache.‘ Ich sagte: ‚O Gabriel, warum ist das Darlehen besser als die Almosen-Spende?‘ Er antwortete: ‚Weil der Bittsteller bittet, während er es besitzt, der Darlehensnehmer jedoch nur aus Not leiht.‘“ (Beide überliefert von Ibn Majah). Die Muslime sind sich über die Zulässigkeit des Darlehens einig.

Abschnitt: Das Darlehen ist für den Darlehensgeber empfehlenswert (mandub) und für den Darlehensnehmer erlaubt (mubah), basierend auf den von uns angeführten Hadithen und dem, was Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Wer von einem Muslim eine Sorge von den Sorgen der Welt abwendet, von dem wendet Allah eine Sorge von den Sorgen des Tages der Auferstehung ab. Und Allah steht dem Diener bei, solange der Diener seinem Bruder beisteht.“

Anmerkungen

(1) Fehlt im Original. (2) Im Original: „Kapitel und Darlehen“. (3) Fehlt im Original. (4) Das „Bakr“ (junges Kamel), wenn es sechs Jahre vollendet hat, in das siebte Jahr eintritt und den Raba'iyya-Zahn wirft – mit Vokalisierung des Ya – so ist es ein „Raba'“ (männlich), und das Weibchen ist „Raba'iyya“ (mit Vokalisierung des Ya). (5) Die Identifizierung der Quelle wurde bereits auf Seite 388 aufgeführt. (6) Im Kapitel: „Kapitel über das Darlehen“, aus dem „Buch der Almosen“ (Kitab al-Sadaqat). Sunan Ibn Majah 2/812.

Arabisch (Quelle)

[بابُ القرضِ] (١)

والقَرْضُ (٢) نَوْعٌ من السَّلَفِ، وهو جَائِزٌ بالسُّنَّةِ والإجْمَاعِ؛ أمَّا السُّنَّةُ، فرَوَى أبو رَافِعٍ، أنّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- اسْتَسْلَفَ مِنْ (٣) رَجُلٍ بَكْرًا، فَقَدِمَتْ علَى النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- إِبِلُ الصَّدَقَةِ، فأمَرَ أبا رَافِعٍ أن يَقْضِىَ الرَّجُلَ بَكْرَهُ. فرَجَعَ إليه أبو رَافِعٍ، فقال يا رسولَ اللهِ، لم أجِدْ فيها إلَّا خِيَارًا رَبَاعِيًّا (٤). فقال: "أعْطِهِ، فَإنَّ خَيْرَ النَّاسِ أَحْسَنُهُمْ قَضَاءً". رَوَاهُ مُسْلِمٌ (٥). وعن ابنِ مَسْعُودٍ: أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- , قال: "مَا مِنْ مُسْلِمٍ يُقْرِضُ مُسْلِمًا قَرْضًا مَرَّتَيْنِ. إلَّا كَانَ كَصَدَقَةِ مَرَّةٍ". وعَن أنَسٍ، قال: قال رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "رَأَيْتُ لَيْلَةَ أُسْرِىَ بى عَلَى بَابِ الْجَنَّةِ مَكْتُوبًا: الصَّدَقَةُ بِعَشْرِ أَمْثَالِها، والْقَرْضُ بثَمَانِيَة عَشرَ. فَقُلْتُ: يَا جِبْرِيلُ، مَا بَالُ الْقَرْضِ أفْضَلُ مِنَ الصَّدَقَةِ؟ . قال: لأنَّ السَّائِلَ يَسْأَلُ وَعِنْدَهُ، والمُسْتَقْرِضُ لا يَسْتَقْرِضُ إلَّا مِن حَاجَةٍ". رَوَاهُما ابنُ مَاجَه (٦). وأجْمَع المسلمون على جَوَازِ القَرْضِ.

فصل: والقَرْضُ مَنْدُوبٌ إليه فى حَقِّ المُقْرِضِ، مُبَاحٌ لِلْمُقْتَرِضِ؛ لما رَوَيْنَا من الأحَادِيثِ، ولما رَوَى أبو هُرَيْرَةَ، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "مَنْ كَشَفَ عَنْ مُسْلِمٍ كُرْبَةً مِنْ كُرَبِ الدُّنْيَا، كَشَفَ اللهُ عَنْهُ كُرْبَةً مِنْ كُرَبِ يَوْمِ القِيَامَةِ، وَاللهُ فِى عَوْنِ

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل.(٢) فى الأصل: "فصل والقرض".(٣) سقط من: الأصل.(٤) البكر إذا استكمل ست سنين، ودخل فى السابعة، وألقى رباعية، بتخفيف الياء، فهو رباع، والأنثى رياعية، بتخفيف الياء.(٥) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٨٨.(٦) فى: باب القرض، من كتاب الصدقات. سنن ابن ماجه ٢/ ٨١٢.

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