weil der Prophet (s.a.w.) von einem Mann einen jungen Kamelhengst entlieh und ihm das Gleichwertige zurückgab. Dies unterscheidet sich von der Zerstörung (itlaf); denn bei dieser gibt es kein Nachsehen, weshalb der Wert verpflichtend ist, da er genauer bestimmt ist. Bei der Leihe ist es leichter, weshalb ein Zahlungsaufschub auch bei Dingen zulässig ist, bei denen Zins (Riba) vorliegen könnte. Man berücksichtigt dabei annähernd die Eigenschaften, denn das wirkliche Gleichwertige findet sich nur bei Abmessbarem und Abgewogenem. Wenn das Gleichwertige nicht möglich ist, so schuldet man seinen Wert am Tag, an dem das Gleichwertige unmöglich wurde, denn der Wert ist zu jenem Zeitpunkt in der Haftung des Schuldners festgeschrieben. Und wenn wir sagen: Der Wert ist verpflichtend, so ist er zum Zeitpunkt der Leihe verpflichtend, da er zu jenem Zeitpunkt in seiner Haftung festgeschrieben wurde.
Abschnitt: Es ist zulässig, Brot zu entleihen. Abu Qilaba und Malik erlaubten dies, während Abu Hanifa es verbot. Unser Argument ist, dass es etwas Abgewogenes ist, weshalb sein Verleih zulässig ist, wie bei anderen abgewogenen Dingen. Wenn er es nach Gewicht verleiht und das Gleichwertige nach Gewicht zurückgibt, ist dies zulässig. Wenn er es nach Anzahl nimmt und nach Anzahl zurückgibt, so sagte der Scharif Abu Ja'far: Hierzu gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Es ist nicht zulässig, da es sich um etwas Abgewogenes handelt, ähnlich den anderen abgewogenen Dingen. Die zweite besagt: Es ist zulässig. Ibn Abi Musa sagte: Wenn man darauf achtet, dass es dem Gleichwertigen entspricht, so benötigt man kein Abwiegen, wobei mir das Abwiegen lieber ist. Der Grund für die Zulässigkeit ist das, was Aischa (r.a.) überlieferte. Sie sagte: Ich fragte: O Gesandter Allahs, die Nachbarn leihen sich Brot und Sauerteig und geben ihn mit einem Mehr oder Minder zurück. Er sagte: "Daran ist nichts auszusetzen, denn dies gehört zu den Erleichterungen zwischen den Menschen, ohne dass dabei ein Vorteil beabsichtigt ist." Abu Bakr erwähnte dies in seinem Werk "al-Shafi" mit seiner Überlieferungskette. Darin befindet sich ebenfalls mit seiner Überlieferungskette von Mu'adh ibn Jabal, dass er über das Leihen von Brot und Sauerteig gefragt wurde. Er sagte: "Gepriesen sei Allah, dies gehört wahrlich zu den noblen Charakterzügen. Nimm das Große und gib das Kleine, und nimm das Kleine und gib das Große. Die Besten unter euch sind diejenigen, die am besten zurückzahlen." Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.w.) dies sagen. Und weil dies zu den Dingen gehört, bei denen ein Bedürfnis besteht, bei denen die Berücksichtigung des Gewichts beschwerlich ist und bei denen ein Nachsehen üblich ist, so ist es zulässig, wie das Betreten eines Badehauses ohne festgesetzte Gebühr, das Mitfahren auf dem Schiff eines Schiffsführers und Ähnlichem. Wenn er jedoch bedingt, dass er ihm mehr als das Entliehene gibt, oder es besser ist, oder er ihm das Gleiche gibt, was er genommen hat, und es um ein Kanten Brot vermehrt,
(9) Der Nachweis für diesen Wortlaut aus dem Hadith von Abu Rafi' wurde bereits auf Seite 388 erbracht.
لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، اسْتَسْلَفَ من رَجُلٍ بَكْرًا، فَرَدَّ مِثْلَه. ويُخَالِفُ الإتْلَافَ؛ فإنَّه لا مُسَامَحَةَ فيه، فَوَجَبَتِ القِيمَةُ، لأنَّها أحْصَرُ، والقَرْضُ أسْهَلُ، ولهذا جَازَتِ النَّسِيئَةُ فيه فيما فيه الرِّبَا، ويَعْتَبِرُ مثلَ صِفَاتِه تَقْرِيبًا، فإنَّ حَقِيقَةَ المِثْلِ إنَّما تُوجَدُ فى المَكِيلِ والمَوْزُونِ. "فإن تَعَذَّرَ المِثْلُ، فعَلَيْهِ قِيمَتُه يومَ تَعَذَّرَ المِثْلُ، لأنَّ القِيمَةَ ثَبَتَتْ فى ذِمَّتِه حِينَئِذٍ. وإذا قُلْنا: تَجِبُ القِيمَةُ. وَجَبَتْ حين القَرْضِ؛ لأنَّها حيِنَئِذٍ ثَبَتَتْ فى ذِمَّتِه.
فصل: ويَجُوزُ قَرْضُ الخُبْزِ. ورَخَّصَ فيه أبو قِلابَةَ ومالِكٌ. ومنَع منه أبو حنيفةَ. ولَنا، أنَّه مَوْزُونٌ، فجازَ قَرْضُه، كسائِرِ المَوْزُوناتِ. وإذا أقْرَضَه بالوَزْنِ، ورَدَّ مثلَه بالوَزْنِ، جازَ. وإن أخَذَهُ عَدَدًا، فرَدَّهُ عَدَدًا، فقال الشَّرِيفُ أبو جَعْفَرٍ: فيه رِوايَتانِ؛ إحْدَاهما، لا يجوزُ؛ لأنَّه مَوْزُونٌ، أشْبَهَ سَائِرَ المَوْزُوناتِ. والثانية، يجوزُ: قال ابنُ أبى موسى: إذا كان يَتَحَرَّى أن يكونَ مِثْلًا بمِثْلٍ، فلا يَحْتَاجُ إلى الوَزْنِ، والوَزْنُ أحَبُّ إلىَّ. وَوَجْهُ الجَوَازِ، ما رَوَتْ عَائِشَةُ، رَضِىَ اللَّه عنها، قالتْ: قلتُ: يا رسولَ اللَّه، إنَّ الجِيرَانَ يَسْتَقْرِضُونَ الخُبْزَ والخَمِيرَ، ويَرُدُّونَ زِيَادَةً ونُقْصَانًا. فقال: "لَا بَأْسَ، إنَّ ذلِكَ مِنْ مَرَافِقِ النَّاسِ، لَا يُرَادُ بِهِ الْفَضْلُ". ذَكَرَهُ أبو بكرٍ فى "الشَّافِى" بإسْنَادِه. وفيه أيضا، بإسْنَادِه عن مُعَاذِ ابن جَبَلٍ، أنَّه سُئِلَ عن اسْتِقْرَاضِ الخُبْزِ والخَمِيرِ، فقال: سُبْحَانَ اللَّه، إنَّما هذَا مِنْ مَكَارِمِ الْأخْلَاقِ، فَخُذِ الْكَبِيرَ وَأَعْطِ الصَّغِيرَ، وَخُذِ الصَّغِيرَ وأَعْطِ الكَبيرَ، "خَيْرُكُمْ أَحْسَنُكُم قَضَاءً" (٩). سَمِعْتُ رسولَ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يقولُ ذلك. ولأنًّ هذا ممَّا تَدْعُو الحَاجَةُ إليه، ويَشُقُّ اعْتِبَارُ الوَزْنِ فيه، وتَدْخُلُه المُسَامَحَةُ، فجازَ، كدُخُولِ الحَمَّامِ مِن غيرِ تَقْدِيرِ أُجْرَةٍ، والرُّكُوبِ فى سَفِينَةِ المَلَّاحِ، وأَشْبَاهِ هذا. فإن شَرَطَ أن يُعْطِيَهُ أكْثَرَ ممَّا أقْرَضَه أو أجْوَدَ، أو أعْطَاهُ مثلَ ما أخَذَ وزَادهُ كِسْرَةً،
(٩) وتقدم تخريج هذا اللفظ من حديث أبى رافع فى صفحة ٣٨٨.