Buch des Pfandes (Kitab al-Rahn)
Das Wort „Rahn“ im sprachlichen Sinne bedeutet Beständigkeit und Dauer. Man sagt: „Ma’un rahin“, das heißt stehendes Wasser. Oder: „Ni’ma rahina“, das heißt eine beständige, dauerhafte Gnade. Es wurde auch gesagt, dass es sich von „al-habs“ (dem Festhalten) ableitet. Gott, der Erhabene, sagt: „Jeder Mensch ist für das, was er erworben hat, verpfändet (rahin)“ (1), und: „Jede Seele ist für das, was sie erworben hat, verpfändet (rahina)“ (2). Ein Dichter sagte:
Sie verabschiedete sich von dir mit einem Pfand, das nicht auszulösen ist ... am Tag des Abschieds, und so ist das Pfand verfallen (3).
Er verglich die Bindung seines Herzens an sie und sein Festgehaltenwerden bei ihr aufgrund seiner intensiven Liebe zu ihr mit dem Pfand, welches der Pfandnehmer festhält, bei sich behält und von dem er sich nicht trennt. Das „Galaq“ (Verfallen) des Pfandes bedeutet den Anspruch des Pfandnehmers auf das Pfandgut aufgrund der Unfähigkeit des Pfandgebers, es auszulösen. Im religiösen Sinne (Scharia) ist das Pfand das Vermögen, das als Sicherheit für eine Schuld hinterlegt wird, um daraus den Wert zu decken, falls die Erfüllung durch den Schuldner nicht möglich ist. Es ist zulässig gemäß dem Buch (Koran), der Sunna und dem Konsens (Idschma). Was das Buch betrifft, so ist es das Wort Gottes, des Erhabenen: „Und wenn ihr auf Reisen seid und keinen Schreiber findet, so soll eine Pfandschaft (Rihan) übergeben werden.“ (4). Es wird auch „Rihan“ (5) gelesen. „Rihan“ ist der Plural von „Rahn“, und „Ruhun“ ist der Plural des Plurals, wie al-Farra feststellte (5). Al-Zajjaj sagte: Es ist möglich, dass es der Plural von „Rahn“ ist, so wie „Saqf“ und „Suquf“. Was die Sunna betrifft, so überlieferte Aischa, Gott habe Wohlgefallen an ihr, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) von einem Juden Lebensmittel kaufte und ihm sein Panzerhemd als Pfand gab. Dies ist übereinstimmend überliefert (6). Abu Huraira überlieferte...
(1) Sure at-Tur 21. (2) Sure al-Muddaththir 38. (3) Der Vers stammt von Zuhair ibn Abi Sulma und befindet sich in der Erläuterung seines Diwans, S. 33. In den Manuskripten steht „faraqtuka“ ohne das „wa“. (4) Sure al-Baqara 283. (5) In „Ma’ani al-Qur’an“ 1/188. (6) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 375 erwähnt.