Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 789 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Verpfänder seinen verpfändeten Sklaven freilässt, so wird dieser frei. Wenn er über Vermögen verfügt, wird dessen Wert eingezogen und dient als Pfand) · ShamelaTranslate