Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 790 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn es sich um eine Sklavin handelt und der Verpfänder von ihr ein Kind zeugt, so scheidet sie ebenfalls aus der Verpfändung aus, und ihr Wert wird von ihm als Pfand entgegengenommen) · ShamelaTranslate