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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 51Kapitel: Riba (Wucher) und Sarf (Währungsumtausch)

Übersetzung · DE

Kapitel: Über den Zins (Riba) und den Währungstausch (Sarf)

Riba bedeutet sprachlich: Zuwachs. Gott, der Erhabene, sagt: „Wenn Wir dann Wasser auf sie herabsenden, bewegt sie sich und wächst (rabat)“ (1). Und Er sagt: „... dass eine Gemeinschaft zahlreicher (arba) ist als eine andere“ (2), d. h. größer an Zahl. Man sagt: So-und-so hat bei jemandem den Zuwachs vollzogen (arba), wenn er ihn an Menge übertraf. Fachsprachlich bedeutet es: Der Zuwachs bei bestimmten Dingen. Es ist durch das Buch, die Sunna und den Konsens verboten. Was das Buch betrifft, so ist es das Wort Gottes, des Erhabenen: „... und Er hat den Zins (Riba) verboten“ (3) und die darauf folgenden Verse. Was die Sunna betrifft, so wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: „Meidet die sieben Verderblichen.“ Es wurde gefragt: O Gesandter Gottes, welche sind das? Er sagte: „Das Beigesellen Gottes (Schirk), die Zauberei, das Töten einer Seele, die Gott verboten hat, außer mit Recht, das Verzehren von Zins, das Verzehren des Vermögens der Waise, das Abwenden am Tag des Ansturms und die Verleumdung keuscher, gläubiger, ahnungsloser Frauen.“ Es wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er denjenigen verfluchte, der Zins verzehrt, denjenigen, der ihn verzehren lässt, seine beiden Zeugen und seinen Schreiber. Dies ist in Berichten, außer diesen beiden, übereinstimmend überliefert (4). Zudem herrscht unter der Gemeinschaft Konsens darüber, dass Riba verboten ist.

Anmerkungen

(1) Sure al-Hajj, 5. (2) Sure an-Nahl, 92. (3) Sure al-Baqara, 275. (4) Der erste Teil wurde von al-Buchari im „Kapitel über Gottes Wort: 'Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht verzehren, verzehren nur Feuer in ihren Bäuchen, und sie werden in einem brennenden Feuer schmoren'“ aus dem Buch der Testamente, im „Kapitel über Beigesellung und Zauberei als eine der Verderblichen“ aus dem Medizinbuch, sowie im „Kapitel über die Verleumdung keuscher Frauen...“ aus dem Buch der Strafen überliefert. Sahih al-Buchari 4/12, 7/177, 8/218. Und bei Muslim im „Kapitel über die Erläuterung der großen Sünden und ihrer größten“ aus dem Buch des Glaubens. Sahih Muslim 1/92. Ebenso überlieferten es Abu Dawud im „Kapitel über die Strenge beim Verzehr des Vermögens der Waise“ aus dem Buch der Testamente, Sunan Abi Dawud 2/104, und an-Nasa'i im „Kapitel über das Meiden des Verzehrs des Vermögens der Waise“ aus dem Buch der Testamente, al-Mujtaba 6/215-216. Der zweite Teil wurde von al-Buchari im „Kapitel über denjenigen, der den Bildermacher verflucht“ aus dem Buch der Kleidung überliefert. Sahih al-Buchari 7/217. Und von Muslim im „Kapitel über das Verfluchen desjenigen, der Zins verzehrt, und desjenigen, der ihn verzehren lässt“ aus dem Buch der Landwirtschaft, Sahih Muslim 3/1219.

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