ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 536Buch über den insolventen Schuldner (Muflis)

Übersetzung · DE

Buch des Zahlungsunfähigen (Kitab al-Muflis)

Der zahlungsunfähige Muflis ist derjenige, der kein Vermögen besitzt und nichts hat, womit er seine Bedürfnisse decken kann. Daher sagte der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu seinen Gefährten: „Wisst ihr, wer der Muflis ist?“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, der Muflis unter uns ist derjenige, der weder Dirham noch Besitztümer hat.“ Er sagte: „Das ist nicht der Muflis, sondern der Muflis ist derjenige, der am Tag der Auferstehung mit Gebeten, Fasten und Almosen kommt, aber dabei diesen beleidigt, jenen geschlagen und das Vermögen eines anderen widerrechtlich angeeignet hat. Dann nimmt dieser von seinen guten Taten und jener von seinen guten Taten. Wenn seine guten Taten aufgebraucht sind, bevor sein Urteil vollstreckt wurde, werden ihm Sünden von ihnen aufgebürdet und auf ihn geworfen, woraufhin er ins Höllenfeuer geworfen wird.“ Dies wurde von Muslim sinngemäß überliefert. Ihre Aussage war eine Mitteilung über die alltägliche Bedeutung des Begriffs Muflis, und die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – „Das ist nicht der Muflis“ ist ein rhetorischer Modus (Tajawwuz), mit dem er nicht die eigentliche Bedeutung leugnen wollte, sondern er wollte zum Ausdruck bringen, dass die Zahlungsunfähigkeit im Jenseits schwerer und gewaltiger ist, sodass der Zahlungsunfähige dieser Welt im Vergleich dazu wie ein Reicher erscheint. Ähnlich ist seine Aussage – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: „Der Starke ist nicht derjenige, der andere zu Boden ringt, sondern der Starke ist derjenige, der sich bei Wut bezwingt.“ Ebenso seine Aussage: „Der Vorauseilende ist nicht derjenige, dessen Reittier als erstes ankommt, sondern der Vorauseilende ist derjenige, dem vergeben wurde.“ Und seine Aussage: „Reichtum liegt nicht in der Fülle des materiellen Besitzes..."

Anmerkungen

(1) In: Bab Tahrim al-Zulm (Kapitel über das Verbot von Ungerechtigkeit), aus dem Kitab al-Birr (Buch der Rechtschaffenheit). Sahih Muslim 4/1997. Ebenso überliefert von Imam Ahmad in: al-Musnad 2/303, 334, 372. (2) Im Original: "dhalikum". (3) Überliefert von al-Bukhari in: Bab al-Hadhari min al-Ghadab... (Kapitel über die Warnung vor Zorn...), aus dem Kitab al-Adab (Buch der guten Sitten). Sahih al-Bukhari 8/34. Und Muslim in: Bab Fadl man yamliku nafsahu inda al-ghadab... (Kapitel über den Vorzug dessen, der sich bei Zorn beherrscht...), aus dem Kitab al-Birr (Buch der Rechtschaffenheit). Sahih Muslim 4/2014. Und Imam Malik in: Bab ma ja'a fi al-ghadab (Kapitel über das, was zum Zorn überliefert wurde), aus dem Kitab Husn al-Khuluq (Buch des guten Charakters). Al-Muwatta 2/906. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 2/236, 268. (4) Wir haben es nicht gefunden.

ZurückBand 6 · Seite 536Weiter
Zurück6·536Weiter