Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 800 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn der Richter einen Mann für insolvent erklärt und einer der Gläubiger genau sein Eigentum findet, so hat er mehr Anrecht darauf, es sei denn, er möchte es belassen und den anderen Gläubigern gleichgestellt sein) · ShamelaTranslate