ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 546Abschnitt

Übersetzung · DE

verbaut hat, oder Holz in seinem Dach, oder eine Sklavin, die er durch Beischlaf zur Umm al-Walad gemacht hat. Wenn er also sein Maß oder seinen Wert nimmt, nimmt er lediglich einen Ersatz für sein Vermögen, weshalb dies wie der Preis oder der Wert ist. Dies unterscheidet sich vom gefärbten Stoff, denn dessen Substanz kann er zurücknehmen, ebenso bei Graupen (Sawiq), weshalb sie verschieden behandelt werden.

Abschnitt: Wenn er Weizen kaufte und diesen mahlte oder säte, oder Mehl kaufte und es buk, oder Öl und es zu Seife verarbeitete, oder einen Stoff und ihn zu einem Hemd zuschnitt, oder Garn und es zu einem Stoff verwebte, oder Holz und es zu Türen zimmerte, oder Draht und daraus Nadeln fertigte, oder irgendeine Sache und damit etwas herstellte, wodurch dessen Bezeichnung entfiel, so erlischt das Recht auf Rücknahme. Al-Shafi'i sagte: Hierzu gibt es zwei Ansichten; eine davon vertrete ich, wonach er die Substanz seines Vermögens nimmt und den Wert der Arbeit des Zahlungsunfähigen daran vergütet; denn die Substanz seines Vermögens ist vorhanden, nur deren Bezeichnung hat sich geändert. Dies ähnelt dem Fall, wenn die verkaufte Sache (4) ein Lamm war und zu einem Widder wurde, oder Setzlinge (5) und zu Dattelpalmen wurden. Wir aber sagen: Er hat die Substanz seines Vermögens nicht mehr vorgefunden, daher steht ihm die Rücknahme nicht zu, genau wie bei deren Verlust; zudem hat er dessen Bezeichnung und Eigenschaft verändert, weshalb er nicht das Recht zur Rücknahme besitzt, genau wie wenn es ein Samenkorn gewesen wäre, das zu einem Baum herangewachsen ist. Das Grundprinzip, auf das sie analog schließen, ist hier nicht anwendbar, und selbst wenn man es akzeptieren würde, so hat sich dessen Bezeichnung dort nicht geändert, im Gegensatz zu unserem Fall.

Abschnitt: Wenn es Getreide war und zu Saatgut wurde, oder Saatgut und zu Getreide wurde, oder ein Kern und zu einem Baum heranwuchs, oder Eier und zu Küken wurden, so erlischt das Recht (7) auf Rücknahme. Der Qadi sagte: Es erlischt nicht. Dies ist eine der beiden Ansichten der Anhänger von al-Shafi'i, die von ihm überliefert ist; denn die Saat ist das Getreide selbst, und das Küken ist das Ei selbst. Wir aber sagen: Er hat die Substanz seines Vermögens nicht mehr vorgefunden, daher darf er nicht zurücknehmen, genau wie wenn ein Zerstörer es vernichtet hätte und er dessen Wert genommen hätte. Zudem sind die Getreidekörner Substanzen, die Allah, der Erhabene, hat entstehen lassen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht existierten; gleiches gilt für [das Saatgut und] (8) die Substanzen der Küken. Wenn er ein Stück Land pachtete, Saatgut und Wasser kaufte, säte, bewässerte, die Ernte einbrachte und dann zahlungsunfähig wurde, so sind der Verpächter sowie der Verkäufer des Saatguts und des Wassers Gläubiger,

Anmerkungen

(4) Fehlt in A. (5) Al-Wadi: junge Dattelpalmen, Singular ist Wadiya. (6) Eine durch den Sinn geforderte Ergänzung. (7) Fehlt im Original und in A. (8) Fehlt in A und M.

Arabisch (Quelle)

قد بَنَى عليه، أو خَشَبًا فى سَقْفِه، أو أَمَةً اسْتَوْلَدَها، وهذا إذا أخَذَ كَيْلَه أو قِيمَتَه إنَّما يَأْخُذُ عِوَضَ مَالِه، فهو كالثَّمَنِ والقِيمَةِ. وفَارَقَ المَصْبُوغَ، فإن عَيْنَه يُمْكِنُه أخْذُها، والسَّوِيق كذلك، فَاخْتَلَفَا.

فصل: وإن اشْتَرَى حِنْطَةً فطَحَنَها أو زَرَعَها، أو دَقِيقًا فخَبَزَهُ، أو زَيْتًا فعَمِلَهُ صَابُونًا، أو ثَوْبًا فقَطَعَه قَمِيصًا، أو غَزْلًا فنَسَجَه ثَوْبًا، أو خَشَبًا فَنَجَرَه أبوابًا، أو شَرِيطًا فعَمِلَه إبرًا، أو شيئًا فعَمِلَ به ما أزَالَ اسْمَه، سَقَطَ حَقُّ الرُّجُوعِ. وقال الشَّافِعِىُّ: فيه قَوْلَانِ؛ أحَدُهما، به أقولُ، يَأْخُذُ عَيْنَ مَالِه، ويُعْطِى قِيمَةَ عَمَلِ المُفْلِسِ فيها؛ لأنَّ عَيْنَ مَالِه مَوْجُودَةٌ، وإنَّما تَغَيَّرَ اسْمُها، فأشبهَ ما لو كان المَبِيعُ (٤) حَمَلًا فصارَ كَبْشًا، أو وَدِيًّا (٥) فَصارَ نَخْلًا. ولنا، أنَّه لم يَجِدْ مَتاعَه بِعَيْنِه، فلم يكُنْ [له] (٦) الرُّجُوعُ، كما لو تَلِفَ، ولأنَّه غَيَّرَ اسْمَهُ وصِفَتَه، فلم يَمْلِكِ الرُّجُوعَ، كما لو كان نَوى فنَبَتَ شَجَرًا. والأَصْلُ الذى قَاسُوا عليه مَمْنُوعٌ، وإن سُلِّمَ، فإنه لم يَتَغَيَّرِ اسْمُه، بخلافِ مسأَلَتِنا.

فصل: وإن كان حَبًّا فصَارَ زَرْعًا، أو زَرْعًا فصَارَ حَبًّا، أو نَوًى فنَبَتَ شَجَرًا، أو بَيْضًا فصَارَ فِرَاخًا، سَقَطَ حَقُّ (٧) الرُّجُوعِ. وقال القاضِى: لا يَسْقُطُ. وهو أحَدُ الوَجْهَيْنِ لأصْحابِ الشَّافِعِىِّ المَنْصُوصِ عليه منهما؛ لأنَّ الزَّرْعَ نَفْسُ الحَبِّ، والفَرْخَ نَفْسُ البَيْضَةِ. ولَنا، أنَّه لم يَجِدْ عَيْنَ مالِه، فلم يَرْجِعْ، كما لو أتْلَفَه مُتْلِفٌ فأخَذَ قِيمَتَه. ولأنَّ الحَبَّ أعْيَانٌ ابتدأها اللهُ تَعَالَى، لم تكن مَوْجُودَةً عند البَيْعِ، وكذلك [الزَّرعُ و] (٨) أعيانُ الفَرْخِ. ولو اسْتَأْجَرَ أرْضًا، واشْتَرَى بَذْرًا ومَاءً، فزَرَعَ، وسَقَى، واسْتَحْصَدَ، وأفْلَسَ، فالمُؤْجِرُ وبَائِعُ البَذْرِ والمَاءِ غُرَمَاءُ،

Anmerkungen

(٤) سقط من: أ.(٥) الودى: صغار النخل، واحدتها ودية.(٦) تكملة يقتضيها المعنى.(٧) سقط من: الأصل، أ.(٨) سقط من: أ، م.

ZurückBand 6 · Seite 546Weiter
Zurück6·546Weiter