Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 802 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wem ein Recht durch einen Zeugen zusteht, er jedoch keinen Eid leistet, so steht es den Gläubigern nicht zu, gemeinsam mit ihm den Eid zu leisten und den Anspruch geltend zu machen) · ShamelaTranslate