Buch über das Hadschr (Verfügungsbeschränkung)
Das Hadschr bedeutet im sprachlichen Sinne: das Verwehren und die Einengung. Davon abgeleitet wird das Verbotene als Hidschr bezeichnet. Allah, der Erhabene, sagt: „... und sie sagen: Ein streng verbotener (Hidschr mahdschuran) (Schutzbereich)“ (1), d.h. ein verbotenes, untersagtes Ding. Auch der Verstand wird als Hidschr bezeichnet, denn Allah, der Erhabene, sagt: „Ist darin nicht ein Schwur für jemanden, der Verstand (Hidschr) besitzt?“ (2), d.h. Verstand. Er wird Hidschr genannt, weil er seinen Besitzer davon abhält, das zu begehen, was abscheulich ist und dessen Ausgang schädlich ist. Im religiösen Sinne (der Scharia) ist es die Untersagung für einen Menschen, über sein Vermögen zu verfügen.
Das Hadschr ist zweierlei: ein Hadschr über eine Person zum Schutz eines eigenen Rechts und ein Hadschr über eine Person zum Schutz des Rechts eines anderen. Das Hadschr zum Schutz des Rechts eines anderen [ist das Hadschr über eine Person zum Schutz des Rechts eines anderen] (3), wie etwa das Hadschr über den Zahlungsunfähigen (Muflis) zugunsten seiner Gläubiger; oder über den Kranken bei einer Schenkung, die ein Drittel übersteigt, oder einer Schenkung an einen Erben zugunsten seiner Erben; oder über den vertraglich befreiten Sklaven (Mukatab) und den Sklaven zugunsten ihrer Herren. Der Verpfänder unterliegt ebenfalls einem Hadschr hinsichtlich des Pfandes zugunsten des Pfandnehmers. Für diese gibt es jeweils eigene Kapitel, in denen sie behandelt werden. Was hingegen denjenigen angeht, der aufgrund eines eigenen Rechts unter Hadschr steht, so sind dies drei: der Minderjährige, der Geistesgestörte und der Verschwender (Safih). Dieses Kapitel befasst sich speziell mit diesen dreien. Das Hadschr über sie [ist ein allgemeines Hadschr; denn sie] (4) werden daran gehindert, über ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten zu verfügen. Die Grundlage für das Hadschr über sie ist die Aussage Allahs, des Erhabenen: „Und gebt den Unverständigen (Sufaha') nicht euer Vermögen, das Allah für euch als Grundlage des Lebens bestimmt hat“ (5). Und der Vers danach. Said ibn Dschubayr und Ikrima sagten: Es ist das Vermögen des Waisen, das sich bei dir befindet; gib es ihm nicht, sondern versorge ihn davon. Die Vermögen werden den Vormündern (Awliya') zugeschrieben, obwohl sie nicht ihnen gehören, weil sie diejenigen sind, die sie verwalten und lenken. Und Seine Worte: „Und prüft“
(1) Sure al-Furqan, 22. (2) Sure al-Fadr, 5. (3) Fehlt in der Vorlage. (4) In der Handschrift M: „denn sie sind ein allgemeines Hadschr". (5) Sure an-Nisa', 5.
كتابُ الحَجْرِ
الحَجْرُ؛ فى اللُّغَةِ: المَنْعُ والتَّضْيِيقُ. ومنه سُمِّىَ الحَرَامُ حِجْرًا، قال تعالى: {وَيَقُولُونَ حِجْرًا مَحْجُورًا} (١). أى حَرَامًا مُحَرَّمًا، ويُسَمَّى العَقْلُ حِجْرًا، قال اللَّه تعالى: {هَلْ فِي ذَلِكَ قَسَمٌ لِذِي حِجْرٍ} (٢). أى عَقْلٍ، سُمِّىَ حِجْرًا؛ لأنَّه يَمْنَعُ صاحِبَه من ارْتِكابِ ما يَقْبُحُ، وتَضُرُّ عَاقِبَتُه، وهو فى الشَّرِيعَةِ: مَنْعُ الإِنسانِ من التَّصَرُّفِ فى مالِه. والحَجْرُ على ضَرْبَيْنِ، حَجْرٌ على الإِنسَانِ لِحَقٍّ لِنَفْسِه، وحَجْرٌ عليه لِحَقِّ غيرِه، [فالحَجْرُ عليه لِحَقِّ غيرِه] (٣)، كالحَجْرِ على المُفْلِسِ، لِحَقِّ غُرَمَائِه، وعلى المَرِيضِ فى التَّبَرُّعِ بِزِيَادِةٍ على الثُّلُثِ، أو التَّبرُّعِ بِشَىْءٍ لِوَارِثٍ لِحَقِّ وَرَثَتِه، وعلى المُكَاتَبِ والعَبْدِ لِحَقِّ سَيِّدِهِما، والرَّاهِنِ يُحْجَرُ عليه فى الرَّهْنِ لِحَقِّ المُرْتَهِنِ، ولِهَؤُلَاءِ أبْوَابٌ يُذْكَرُونَ فيها. وأمَّا المَحْجُورُ عليه لِحَقِّ نَفْسِه، فثَلاثَةٌ؛ الصَّبِىُّ، والمَجْنُونُ، والسَّفِيهُ، وهذا البابُ مُخْتَصٌّ بِهَؤُلَاءِ الثَّلَاثَةِ. والحَجْرُ عليهم [حَجْرٌ عامٌّ؛ لأنَّهم] (٤) يُمْنَعُونَ التَّصَرُّفَ فى أمْوَالِهم وذِمَمِهِم. والأَصْلُ فى الحَجْرِ عليهم قولُ اللهِ تعالى: {وَلَا تُؤْتُوا السُّفَهَاءَ أَمْوَالَكُمُ الَّتِي جَعَلَ اللَّهُ لَكُمْ قِيَامًا} (٥). والآيَةُ التى بعدَها. قال سَعِيدُ بنُ جُبَيْرٍ، وعِكْرِمَةُ: هو مالُ اليَتِيمِ عِنْدَكَ، لا تُؤْتِه إيَّاهُ، وأنفِقْ عليه. وإنَّما أضافَ الأمْوَالَ إلى الأَوْلِيَاءِ وهى لِغَيْرِهِم؛ لأنَّهم قُوَّامُها ومُدَبِّرُوها، وقولُه تعالى: {وَابْتَلُوا
(١) سورة الفرقان ٢٢.(٢) سورة الفجر ٥.(٣) سقط من: الأصل.(٤) فى م: "لأنهم حجر عام".(٥) سورة النساء ٥.