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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 60Abschnitt

Übersetzung · DE

Der Qadi fügte hinzu: Was nach seiner Bearbeitung gewogen werden soll, wie Krüge (20), unterliegt dem Riba, was nicht (21), unterliegt ihm nicht.

Abschnitt: Riba findet auch auf Geflügelfleisch Anwendung. Laut Abu Yusuf findet es keine Anwendung, da es ohne Gewicht verkauft wird. Unser Argument ist: Es ist Fleisch, daher unterliegt es dem Riba, wie alles andere Fleisch auch. Zu seinem Einwand, es werde nicht gewogen, sagen wir: Es gehört zur Gattung der Dinge, die gewogen werden, und auf deren Schwere kommt es an. Ihr Wert variiert je nach Schwere und Leichtigkeit, daher gleicht es dem Brot, das nach Stückzahl verkauft wird.

Abschnitt: Hochwertige und minderwertige Qualität, Rohgold/silber (Tibr) und geprägte Münzen, sowie unversehrte und zerbrochene Stücke sind gleichermaßen im Hinblick auf die Zulässigkeit des Verkaufs bei Gleichheit und das Verbot bei Mehrgewicht (Tafadul) zu behandeln. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, darunter Abu Hanifa und al-Shafi'i. Von Malik wurde überliefert, dass der Verkauf von geprägten Münzen gegen ihren Wert in der gleichen Gattung zulässig sei, doch seine Anhänger wiesen dies zurück und negierten eine solche Überlieferung von ihm. Einige unserer Gelehrten berichteten von Ahmad eine Überlieferung, nach der der Verkauf von unversehrten Stücken gegen zerbrochene (22) nicht zulässig sei, da die handwerkliche Verarbeitung einen Wert besitze, wie sich im Falle einer Zerstörung zeige; es verhalte sich somit so, als ob man den Wert der Arbeit zum Gold hinzugefügt hätte. Unser Gegenargument ist das Wort des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Gold gegen Gold, Gleiches gegen Gleiches, und Silber gegen Silber, Gleiches gegen Gleiches.“ (23) Ebenso überlieferte Ubada vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –, dass er sagte: „Gold gegen Gold, sein Rohmaterial (Tibr) und seine geprägte Form, und Silber gegen Silber, sein Rohmaterial und seine geprägte Form.“ Überliefert von Abu Dawud (24). Muslim (25) überlieferte von Abu al-Ash'ath, dass Mu'awiya befahl, silberne Gefäße aus den Zuwendungen an die Menschen zu verkaufen. Dies erreichte Ubada, der sagte: „Ich (26) hörte...

Anmerkungen

(20) Al-Astal (Plural von Satl): Ein Metallgefäß, ähnlich einem Kessel, mit einem halbkreisförmigen Henkel, der in zwei Ösen befestigt ist. (21) Im Original: "wa-illa" (und wenn nicht). (22) Im Original: "annahu" (dass er). (23) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 54. (24) Im Kapitel über den Geldwechsel (Sarf), aus dem Buch der Verkäufe (Buyu'). Sunan Abi Dawud 2/222, 223. Ebenso von al-Nasa'i überliefert, im Kapitel über den Verkauf von Gerste gegen Gerste, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/242, 243. (25) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 54. (26) Fehlt in der Handschrift (M).

Arabisch (Quelle)

القاضي؛ أنَّ ما كان يُقْصَدُ وَزْنُه بَعْدَ عملِه كالأسْطالِ (٢٠) ففيه الرِّبا، وما لا (٢١) فلا.

فصل: ويَجْرِى الرِّبا في لَحْمِ الطَّيْرِ، وعن أبي يوسفَ: لا يَجْرِي فيه؛ لأنَّه يُباعُ بغيرِ وَزْنٍ. ولَنا، أنه لَحْمٌ فجَرَى فيه الرِّبا، كسَائِر اللُّحْمَانِ. وقولُه: لا يُوزَنُ. قلنا: هو مِن جِنْسِ ما يُوزَنُ، ويُقْصَدُ ثِقْلُهُ، وتَخْتَلِفُ قِيمَتُه بِثِقْلِه وخِفَّتِه، فأشْبَهَ ما يُباعُ مِن الخُبْزِ بالعَدَدِ.

فصل: والجَيِّدُ والرَّدِىءُ، والتِّبْرُ والمَضْرُوبُ، والصَّحِيحُ والمَكْسُورُ، سواءٌ في جوازِ البَيْعِ مع التَّماثُلِ، وتَحْرِيمِه مع التَّفاضُلِ. وهذا قولُ أكْثَرِ أهلِ العلمِ، منهم؛ أبو حنيفةَ، والشَّافِعيُّ. وحُكِيَ عن مالِكٍ جوازُ بَيْعِ المَضْرُوبِ بِقيمَتِه من جِنْسِه، وأنْكَرَ أصحابُه ذلك، ونَفَوْهُ عنه. وحَكَى بعضُ أصحابِنا عن أحمدَ رِوايَةً، لا يجوزُ (٢٢) بَيْعُ الصِّحاحِ بالمُكَسَّرَةِ. ولأنّ لِلصِّناعَةِ قِيمَةً؛ بِدَلِيلِ حالةِ الإتلافِ، فيَصِيرُ كأنه ضَمَّ قِيمَةَ الصِّناعَةِ إلى الذَّهَبِ. ولَنا، قولُ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "الذَّهَبُ بالذَّهَبِ مِثْلًا بِمِثْلٍ، والْفِضَّةُ بالْفِضَّةِ مِثْلًا بِمِثْلٍ" (٢٣). وعن عُبادَةَ، عن النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أنَّه قال: "الذَّهَبُ بِالذَّهَبِ تِبْرُهَا وَعَيْنُهَا، وَالْفِضَّةُ بِالْفِضَّةِ تِبْرُهَا وَعَيْنُها". رواه أبو دَاوُدَ (٢٤). ورَوَى مُسْلِمٌ (٢٥)، عن أبي الأشْعَثِ، أنّ مُعاوِيَةَ أمَرَ بِبَيْعِ آنِيَةٍ مِن فِضَّةٍ في أُعْطِياتِ الناسِ، فَبَلَغَ عُبادَةَ فقال: إنِّي (٢٦) سَمِعْتُ

Anmerkungen

(٢٠) الأسْطال: جمع سَطْل، وهو إناء من معدن كالمِرْجَل، له علاقة كنصف الدائرة مركبة في عروتين.(٢١) في الأصل: "وإلا".(٢٢) في الأصل: "أنه".(٢٣) تقدم تخريجه في صفحة ٥٤.(٢٤) في: باب في الصرف، من كتاب البيوع. سنن أبي داود ٢/ ٢٢٢، ٢٢٣.كما أخرجه النسائي، في: باب بيع الشعير بالشعير، من كتاب البيوع. المجتبى ٧/ ٢٤٢، ٢٤٣.(٢٥) تقدم تخريجه في صفحة ٥٤.(٢٦) سقط من: م.

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