ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 63Abschnitt

Übersetzung · DE

eine der beiden Eigenschaften, die die Ursache (Illa) für den Riba al-Fadl bilden, übereinstimmen, weshalb der Aufschub (Nasi'a) bei ihnen zulässig ist, ähnlich wie bei Kleidung gegen Tiere.

Kapitel: Wenn jemand eine Sache, die dem Zinsverbot (Riba) unterliegt, gegen eine andere Gattung verkauft und die Ursache für das Zinsverbot (Riba al-Fadl) bei beiden dieselbe ist, so ist ein Auseinandergehen vor der Übergabe (Qabd) nicht zulässig. Sollten sie dies dennoch tun, ist der Vertrag ungültig. Dies ist die Auffassung von al-Shafi'i. Abu Hanifa hingegen sagte: Das gegenseitige Übergeben ist bei ihnen keine Bedingung, anders als bei anderen Vermögenswerten, die dem Riba unterliegen, und anders als beim Verkauf dieser gegen eine der beiden Währungen (Gold oder Silber). Unser Beweis hierfür sind die Worte des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln und Salz gegen Salz, in gleichem Maß, gleich gegen gleich, Hand gegen Hand.“ Dies wurde von Muslim überliefert (34). Er – Friede und Segen seien auf ihm – sagte zudem: „Wenn sich diese Arten unterscheiden, dann verkauft, wie ihr wollt, Hand gegen Hand.“ (35). Malik ibn Aws ibn al-Hadathan überlieferte, dass er um einen Wechsel (Sarf) für einhundert Dinar bat. Er sagte: Talha ibn 'Ubayd Allah rief mich zu sich [und wir handelten, bis er den Wechsel] (36) mit mir vollzog, nahm das Gold (37) und wendete es in seinen Händen, dann sagte er: „Warte, bis mein Schatzmeister aus der al-Ghaba kommt.“ Umar hörte dies und sagte: „Nein, bei Gott, du darfst dich nicht von ihm trennen, bis du es von ihm erhalten hast. Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: ‚Gold gegen Silber ist Riba, es sei denn, es geschieht Haa' wa Haa' (Hand gegen Hand) (38), Weizen gegen Weizen ist Riba, es sei denn, es geschieht Haa' wa Haa', Datteln gegen Datteln ist Riba, es sei denn, es geschieht Haa' wa Haa', und Gerste gegen Gerste ist Riba, es sei denn, es geschieht Haa' wa Haa'.‘“ (Dies ist ein konsensual überlieferter Hadith (39). Gemeint ist...

Anmerkungen

(34) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 54. (35) Die Quellenangabe dazu erfolgte auf der vorherigen Seite. (36) In der Handschrift (M): „fatarawadna hatta idtarraq“ (wir handelten, bis er es mir gab). Die Bedeutung ist: Wir feilschten, bis er es von mir in Gold wechselte. (37) In der Handschrift (M) fehlt dieses Wort; im Original steht stattdessen: „ja'ani“ (er kam zu mir). (38) Haa' wa Haa': Ein Verbalsubstantiv im Imperativ mit der Bedeutung „Nimm“. Man sagt: Haa' dirhaman, d.h. nimm einen Dirham. (39) Überliefert von al-Bukhari, im Kapitel über das, was bezüglich des Verkaufs von Lebensmitteln und der Preistreiberei erwähnt wird, aus dem Buch der Verkäufe. Sahih al-Bukhari 3/89. Und von Muslim, im Kapitel über den Sarf-Wechsel und den Verkauf von Gold gegen Silber als Barzahlung, aus dem Buch der Musaqat. Sahih Muslim 3/1209, 1210. Und von Abu Dawud, im Kapitel über den Sarf-Wechsel, aus dem Buch der Verkäufe. Sunan Abi Dawud 2/222. Und von al-Nasa'i, im Kapitel über den Verkauf von Datteln gegen Datteln mit Mehrgewicht, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/240. Und von Ibn Majah, im Kapitel über den Wechsel von Gold gegen Silber, aus dem Buch des Handels. Sunan Ibn Majah 2/759, 760. Und von Imam Malik, im Kapitel über das, was bezüglich des Sarf-Wechsels überliefert wurde, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Muwatta 2/636, 637. Und von Imam Ahmad, im Musnad 1/24, 35, 45.

ZurückBand 6 · Seite 63Weiter
Zurück6·63Weiter