Abschnitt: Bei Dingen, bei denen Gleichheit nicht zur Bedingung gemacht wird, wie bei zwei verschiedenen Gattungen, sowie bei Dingen, in denen kein Zins (Riba) auftritt, ist der Verkauf einiger Teile davon gegen andere durch Volumenmaß, Gewicht oder ohne Abmessen zulässig. Dies ist die offensichtliche Meinung von al-Khiraqi, da er das Verbot des Verkaufs von nach Volumen gemessenen Waren gegen etwas aus derselben Gattung nach Gewicht, sowie den Verkauf von nach Gewicht gemessenen Waren gegen etwas aus derselben Gattung nach Volumenmaß einschränkte. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der Verkauf eines Haufens (Subra) an Nahrung gegen einen Haufen, ohne das Volumenmaß beider zu kennen, wenn sie derselben Gattung angehören, unzulässig ist, während es bei zwei verschiedenen Gattungen kein Problem darstellt. Dies wird durch die Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) begründet: „Wenn die Gattungen verschieden sind, dann verkauft, wie ihr wollt.“ (7). Eine Gruppe unserer Anhänger vertrat die Auffassung, dass der Verkauf von nach Volumen gemessenen Gütern gegen solche nach Volumen ohne Abmessen (Juzaf) sowie der Verkauf von gewogenen Gütern gegen gewogene ohne Abmessen verboten ist. Ahmad sagte in einer Überlieferung von Muhammad ibn al-Hakam: „Ich empfinde das als verpönt (Makruh).“ Ibn Abi Musa sagte: „Es ist nichts Gutes darin, Dinge, die nach Volumen gemessen werden, gegen Dinge, die nach Volumen gemessen werden, ohne Abmessen zu verkaufen, ebenso wenig bei gewogenen Gütern gegen gewogene, unabhängig davon, ob die Gattungen gleich oder verschieden sind. Es besteht jedoch kein Problem darin, nach Volumen gemessene Waren gegen gewogene Waren ohne Abmessen zu verkaufen.“ Dies äußerten auch der Qadi und al-Sharif Abu Ja'far. Dies beruht darauf, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) den Verkauf von Nahrung gegen Nahrung ohne Abmessen (Mujazafa) verbot (8). Zudem ist es ein Verkauf von nach Volumen Gemessenem gegen nach Volumen Gemessenes, was der gleichen Gattung gleicht. Wir entgegnen mit der Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Wenn diese Gattungen verschieden sind, dann verkauft, wie ihr wollt, von Hand zu Hand.“ (9). Zudem ist die Aussage Allahs, des Erhabenen: „...und Allah hat den Kauf (Verkauf) erlaubt...“ (10) allgemein. Wir haben sie für die gleiche Gattung, bei der Gleichheit zwingend ist, eingeschränkt, weshalb sie in anderen Fällen ihre Allgemeingültigkeit beibehalten muss. Da eine Differenzierung (Tafadul) in diesen Fällen zulässig ist, ist auch der Verkauf ohne Abmessen von beiden Seiten zulässig, genau wie beim Verkauf von nach Volumen Gemessenem gegen Gewogenes. Dies wird dadurch bekräftigt, dass, wenn die tatsächliche Differenzierung den Verkauf nicht verhindert, die bloße Möglichkeit einer Differenzierung erst recht kein Hindernis sein kann. Ihr Hadith bezieht sich auf die gleiche Gattung; daher heißt es in einigen Überlieferungen: „Er verbot, dass ein Haufen, dessen Volumenmaß unbekannt ist, gegen einen Haufen verkauft wird, dessen Volumenmaß an Datteln unbekannt ist.“
(7) Seine Quellenangabe wurde auf Seite 62 bereits aufgeführt. (8) Überliefert von al-Nasa'i in: Kapitel über den Verkauf eines Haufens an Nahrung gegen einen Haufen an Nahrung, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/237. Und von Abd al-Razzaq in: Kapitel über den Verkauf ohne Abmessen (Mujazafa), aus dem Buch der Verkäufe. Musannaf Abd al-Razzaq 8/131. (9) Seine Quellenangabe wurde auf Seite 62 bereits aufgeführt. (10) Sure al-Baqara 275.
فصل: وما لا يُشْتَرَطُ التَّماثُلُ فيه كالجِنْسَيْنِ، وما لا رِبًا فيه، يجوزُ بَيْعُ بَعْضِه بِبَعْضٍ كَيْلًا ووَزْنًا وجُزافًا، وهذا ظاهِرُ كَلامِ الخِرَقِىِّ؛ لِتَخْصِيصِهِ ما يُكالُ بِمَنْعِ بَيْعِه بشىءٍ من جِنْسِه وَزْنًا، وما يُوزَنُ بمَنْعِ بَيْعِه من جِنْسِه كَيْلًا. وهذا قولُ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ على أن بَيْعَ الصُّبْرَةِ من الطَّعامِ بالصُّبْرَةِ، لا يُدْرَى كم كَيْلُ هذه، ولا كَيْلُ هذه، من صِنْفٍ واحِدٍ، غيرُ جائِزٍ، ولا بَأْسَ به من صِنْفَيْنِ؛ اسْتِدْلالًا بقولِه عليه السَّلامُ: "فإذا اخْتَلَفَ الجِنْسَانِ فَبِيعُوا كيف شِئْتُمْ" (٧). وذَهَبَ جماعةٌ من أَصْحابِنا إلى مَنْعِ بَيْعِ المَكِيلِ بالمَكِيلِ جُزافًا، وبَيْعِ المَوْزونِ بالمَوْزونِ جُزَافًا. وقال أحْمَدُ، فى رِوايةِ مُحَمَّدِ بنِ الحَكَمِ: أكْرَهُ ذلك. قال ابنُ أبى موسى: لا خَيْرَ فيما يُكالُ بما يُكالُ جُزَافًا، ولا فيما يُوزَنُ بما يُوزَنُ جُزَافًا، اتَّفَقَتِ الأَجْناسُ أو اخْتَلَفتْ، ولا بَأْسَ بِبَيْعِ المَكيلِ بالمَوْزُونِ جُزَافًا، وقال ذلك القاضى والشَّريفُ أبُو جَعْفَرٍ، وذلك لأنَّ النبىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَهَى عن بَيْعِ الطَّعامِ بالطَّعامِ مُجازَفَةً (٨). ولأنَّه بَيْعُ مَكِيلٍ بِمَكيلٍ، أشْبَهَ الجِنْسَ الواحدَ. ولنا، قولُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "فإذا اخْتَلَفَتْ هذِهِ الأَصْنافُ فَبِيعُوا كَيْفَ شِئْتُمْ يَدًا بِيَدٍ" (٩). ولأنَّ قولَ اللهِ تعالى: {وَأَحَلَّ اللَّهُ الْبَيْعَ} (١٠). عامٌّ خَصَّصْناه فى الجِنْسِ الواحِدِ الذى يَجِبُ التَّماثُلُ فيه، فَفِيمَا عداه يَجِبُ البَقاءُ على العُمومِ، ولأَنَّه يجوزُ التَّفاضُلُ فيه، فجَازَ جُزَافًا من الطَّرَفَيْنِ كالمَكِيلِ بالمَوْزُونِ، يُحَقِّقُه أنَّه إذا كان حقيقةُ الفَضْلِ لا يَمْنَعُ، فاحْتِمالهُ أولَى أن لا يَكونَ مانِعًا، وحَدِيثُهُم أرادَ به الجِنْسَ الواحِدَ؛ ولهذا جاء فى بعضِ أَلْفَاظِه: نَهَى أن تُباعَ الصُّبْرَةُ لا يُعْلَمُ مَكِيلُها
(٧) تقدم تخريجه فى صفحة ٦٢.(٨) أخرجه النسائى، فى: باب بيع الصبرة من الطعام بالصبرة من الطعام، من كتاب البيوع. المجتبى ٧/ ٢٣٧. وعبد الرزاق، فى: باب المجازفة، من كتاب البيوع. مصنف عبد الرزاق ٨/ ١٣١.(٩) تقدم تخريجه فى صفحة ٦٢.(١٠) سورة البقرة ٢٧٥.