sie sind durch das Wort des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – als solche explizit bestimmt: „Weizen gegen Weizen, Volumenmaß gegen Volumenmaß, und Gerste gegen Gerste, Volumenmaß gegen Volumenmaß“ (18). Ebenso verhält es sich mit den übrigen Getreidearten, den Gewürzen, der Schlämmkreide (Ushnan), dem Gips, dem Kalk und Ähnlichem. Datteln sind nach Volumen zu bemessen, und sie gehören zu den explizit bestimmten Gütern; ebenso wie alle anderen Arten von Palmenfrüchten, ob frisch (Rutab), unreif (Busr) oder anderes, und alles, worauf die Zakat-Pflicht bei den Früchten entfällt, wie Rosinen, Pistazien, Haselnüsse, Jujuben, Aprikosen, Terpentinfrüchte (Butm) (19), Oliven und Mandeln. Auch Salz ist nach Volumen zu bemessen, und es gehört zu den explizit bestimmten Gütern gemäß der Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Salz gegen Salz, ein Mud gegen ein Mud“ (20). Gold und Silber sind nach Gewicht zu bemessen. Dies ist durch die Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – belegt: „Gold gegen Gold, Gewicht gegen Gewicht, und Silber gegen Silber, Gewicht gegen Gewicht“ (21). Ebenso verhält es sich mit dem, was diesen beiden an Bodenschätzen ähnelt, wie Eisen, Kupfer, Messing (Sufra), Blei, Glas und Quecksilber. Dazu gehören Seide (Ibrism) (22), Baumwolle, Leinen, Wolle, deren Garn und alles, was dem ähnelt. Dazu gehören auch Brot, Fleisch, Fett, Käse, Butter, Wachs und was dem ähnelt, sowie Safran, Saflor (Usfur), Waras und Ähnliches.
Abschnitt: Mehl und Gerstenmehl (Sawiq) sind nach Volumen zu bemessen, da deren Ursprung nach Volumen bemessen wird und es nichts gibt, was sie davon abkehren würde, und weil sie dem ähneln, was nach Volumen bemessen wird. Der Qadi erwähnte bezüglich des Mehls, dass es zulässig sei, einen Teil davon gegen einen anderen nach Gewicht zu verkaufen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass der Ursprung nach Volumen bemessen wird, es selbst aber nach Gewicht, wie beim Brot. Wir stützen uns auf das, was wir dargelegt haben, und darauf, dass es mit dem Sa' bemessen wird, mit dem Beweis, dass für die Zakat al-Fitr ein Sa' Mehl entrichtet wird, wie es im Hadith überliefert ist. Ein Sa' ist nur ein Maß für nach Volumen zu bemessende Güter. Demnach ist auch getrockneter Quark (Aqit) nach Volumen zu bemessen, da es im Hadith über die Sadaqat al-Fitr heißt: „Ein Sa' an Aqit“ (23).
(18) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 69 angeführt. (19) Al-Butm: Der Baum der grünen Früchte (Terpentin-Pistazie), aus der Familie der Anacardiaceae; die Frucht ist eine kleine, flache, grüne Steinfrucht, die in der Levante gegessen wird. (20) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 69 angeführt. (21) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 69 angeführt. (22) Al-Ibrism: Seide. (23) Die Quellenangabe des Hadith wurde bereits unter 4/282 angeführt.