Waqqas, Abd ar-Rahman ibn al-Aswad ibn Abd Yaghuth, Ibn Mu'aiqib ad-Dawsi, al-Hakam, Hammad, Malik und al-Laith; aufgrund dessen, was von Ma'mar ibn Abd Allah überliefert wurde, dass er seinen Sklaven mit einem Sa' Weizen aussandte und sagte: "Verkaufe diesen und kaufe dafür Gerste." Der Sklave ging los, nahm einen Sa' und einen kleinen Zusatz dazu. Als er zu Ma'mar zurückkehrte und ihm davon berichtete, sagte Ma'mar zu ihm: "Warum hast du das getan? Geh und gib es zurück und nimm nur Gleiches gegen Gleiches entgegen, denn der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) hat den Verkauf von Nahrung gegen Nahrung verboten, außer Gleiches gegen Gleiches." Unsere Nahrung an jenem Tag war Gerste. Es wurde gesagt: "Es ist aber nicht gleichwertig." Er sagte: "Ich fürchte, dass es sich annähert (yudari')." Dies wurde von Muslim herausgegeben. Und auch, weil das eine mit dem anderen vermischt wird, weshalb sie wie zwei Arten einer Gattung sind. Wir entgegnen mit der Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Verkauft Weizen gegen Gerste, wie ihr wollt, von Hand zu Hand." In einem anderen Wortlaut: "Es gibt kein Problem beim Verkauf von Weizen gegen Gerste, wobei die Gerste die größere Menge ist, von Hand zu Hand, aber nicht auf Kredit." Und in einem Wortlaut: "Wenn sich diese Gattungen unterscheiden, dann verkauft, wie ihr wollt." Dies ist ein eindeutiger, authentischer Text, den man nicht ohne einen gleichwertigen Gegenbeweis verlassen darf, und auch, weil sie keinen gemeinsamen speziellen Namen haben, bilden sie keine einzige Gattung, wie es bei Datteln und Weizen der Fall ist, und weil sie in den sechs Gattungen separat genannt werden, sind sie zwei Gattungen, wie die übrigen auch. Der Hadith von Ma'mar erfordert eine implizite Annahme der Gattung, wie es durch die übrigen Nahrungsmittelgattungen belegt wird, und es ist möglich, dass er die damals übliche Nahrung meinte, nämlich die Gerste, denn er sagte in dem Bericht: "Unsere Nahrung an jenem Tag war Gerste." Selbst wenn er...
(1) Abu Muhammad Abd ar-Rahman ibn al-Aswad ibn Abd Yaghuth az-Zuhri al-Madani, vertrauenswürdig und einer der bedeutenden Nachfolger (Tabi'un). Tahdhib at-Tahdhib 6/139. (2) Iyas ibn al-Harith ibn Mu'aiqib ad-Dawsi, ein vertrauenswürdiger Hidschazi; er überlieferte von seinem Großvater Mu'aiqib, dem Gefährten (Sahabi). Tahdhib at-Tahdhib 1/387. (3) Yudari': Bedeutet sich ähneln und sich ähnelnd verhalten. (4) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 56 erfolgt. (5) Herausgegeben von an-Nasa'i in: "Kapitel über den Verkauf von Weizen gegen Weizen" und "Kapitel über den Verkauf von Gerste gegen Gerste" aus dem Buch des Handels. Al-Mudschtaba 7/241, 242. Und von Ibn Madscha in: "Kapitel über den Tausch (Sarf) und das, was nicht mit Preisunterschied von Hand zu Hand zulässig ist" aus dem Buch des Handels. Sunan Ibn Madscha 2/757, 758. (6) Die Quellenangabe dazu ist bereits auf Seite 62 erfolgt.