Salz und Wasser; denn dies ist nicht das beabsichtigte Ziel und wird nur wegen seines Nutzens hinzugefügt, so wie es beim Salz im Sesamöl der Fall ist. Wenn das Brot trocken ist, zerstoßen und zu Brotkrümeln verarbeitet wurde, wird es gegen seinesgleichen nach Hohlmaß verkauft; da nun eine Bemessung durch Hohlmaß möglich ist, wurde es zu seinem Ursprung zurückgeführt. Ibn 'Aqil sagte: Es gibt dazu eine weitere Ansicht, dass es nach Gewicht verkauft wird, da es in diesen Zustand übergegangen ist. Die zweite Art ist das, was neben seinem Hauptbestandteil andere, als Ziel beabsichtigte Bestandteile enthält, wie Harisa, Hazira, Faludhaj, Brot mit Gewürzen, Khushkananj, Sanbusak und Ähnliches. Es ist nicht zulässig, einen Teil davon gegen einen anderen oder eine Sorte gegen eine andere zu verkaufen, da jeder von ihnen etwas enthält, das nicht zu seiner Gattung gehört und beabsichtigt ist, wie das Fleisch in der Harisa, der Honig im Faludhaj und Wasser, sowie das Fett in der Hazira. Da die Unterschiede darin groß sind, ist eine Gleichheit nicht sichergestellt. Und wenn eine Gleichheit innerhalb einer Sorte nicht möglich ist, dann ist sie bei zwei verschiedenen Sorten erst recht ausgeschlossen.
Abschnitt: Das Urteil für Gerste und andere Getreidearten ist wie das Urteil für Weizen. Es ist zulässig, Weizen und daraus hergestellte Erzeugnisse gegen andere Getreidearten und deren Erzeugnisse zu verkaufen, da eine Gleichheit zwischen ihnen nicht vorausgesetzt wird. Und Allah weiß es am besten.
711 - Problemstellung: Er sagte: (Und alle Fleischsorten sind eine einzige Gattung)
Er meinte damit alles Fleisch. Er fasste es zusammen – obwohl es ein Gattungsname ist – wegen der Verschiedenheit seiner Arten. Nach dem Wortlaut von al-Khiraqi ist das gesamte Fleisch eine einzige Gattung; Abu al-Khattab und Ibn 'Aqil erwähnten dies als eine Überlieferung von Ahmad. Dies ist die Ansicht von Abu Thawr und eine der beiden Ansichten von asch-Schafi'i. Der Qadi Abu Ya'la bestritt, dass dies eine Überlieferung von Ahmad sei, und sagte: Das Vieh, die Wildtiere, das Geflügel und die Wassertiere sind verschiedene Gattungen, bei denen eine unterschiedliche Mengenbemessung (beim Verkauf) zulässig ist – dies ist eine einzige Überlieferung. Über das Fleisch gibt es zwei Überlieferungen: Erstens, dass es vier Gattungen sind, wie wir erwähnten. Dies ist die Rechtsschule von Malik, außer dass er das Vieh und das Wild
(14) Al-Hazira: Fleisch, das in kleine Stücke geschnitten, dann mit reichlich Wasser und Salz gekocht wird. Wenn es gar ist, wird Mehl darüber gestreut, damit abgebunden und anschließend mit einer beliebigen Beilage verfeinert. (15) Al-Khushkananj: Ein Brot aus reinem Weizenmehl, das mit Zucker, Mandeln und Pistazien gefüllt und frittiert wird. (16) As-Sanbusak: Ein mit Schmalz zubereiteter Teig, der mit gekochtem, abgekühltem Fleisch und Walnüssen gefüllt wird.