Das Herz ist eine Sorte und das Mark ist eine Sorte. Es ist zulässig, jede (5) Sorte gegen eine andere Sorte mit einem Unterschied in der Menge zu verkaufen. Der Qadi sagte: Es ist nicht zulässig, Fleisch gegen Fett zu verkaufen. Malik betrachtete dies als makruh (verpönt), es sei denn, sie sind einander gleich. Die offenkundige Ansicht der Rechtsschule ist die Erlaubnis des Verkaufs bei beiden, sowohl bei Gleichheit als auch bei Unterschieden in der Menge, und dies ist die Lehrmeinung von Abu Hanifa und asch-Schafi'i; denn sie sind zwei verschiedene Gattungen, daher ist eine Differenzierung bei ihnen zulässig, wie bei Gold gegen Silber (6). Wenn er dies verbieten würde, weil das Fleisch nicht frei von Fett ist, so wäre dies nicht stichhaltig; denn das Fett ist nicht ersichtlich, und wenn etwas davon vorhanden ist, so ist es nicht beabsichtigt, daher verhindert es den Verkauf nicht. Würde er dies deshalb verbieten, so wäre der Verkauf von Fleisch gegen Fleisch nicht zulässig, da jeder der beiden Anteile das enthält, was nicht zu seiner Gattung gehört. Dies ist jedoch nach Auffassung des Qadi nicht stichhaltig; denn das Fett, das mit dem Fleisch vorkommt, ist bei ihm Fleisch, daher ist es nicht vorstellbar, dass Fleisch Fett enthält. Der Qadi erwähnte, dass das weiße Fleisch, das sich auf der Oberfläche des roten Fleisches befindet, [es und das rote Fleisch] (7) eine Gattung sind, und dass der Fettschwanz (al-Aliya) und das Fett zwei Gattungen sind. Der offenkundige Wortlaut von al-Khiraqi besagt das Gegenteil; aufgrund seiner Aussage: Dass das Fleisch nicht frei von Fett ist. Wäre dies kein Fett, so würde sich kein Fleisch mit Fett vermischen. Auf dieser Grundlage ist jedes Weiße im Tier, das durch Schmelzen schmilzt und zu Öl wird, eine einzige Gattung. Dies ist korrekter, aufgrund der Aussage des Erhabenen: {Wir haben ihnen von dem Fett der beiden verboten, außer was ihre Rücken tragen} (9). Er nahm also das Fett, das die Rücken tragen, aus dem Verbot aus, und weil es dem Fett in seinem Schmelzen, seiner Farbe und seinem Zweck ähnelt, ist es Fett, wie dasjenige, das sich im Bauch befindet.
Abschnitt: Bezüglich Milch gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass sie eine einzige Gattung ist, aufgrund dessen, was wir bereits beim Fleisch dargelegt haben. Die zweite besagt, dass sie je nach ihren Ursprüngen verschiedene Gattungen ist, wie beim Fleisch. Dies ist die Lehrmeinung von asch-Schafi'i, und auch Malik vertrat diese Ansicht, weil das gesamte Vieh (An'am) eine einzige Gattung ist. Ibn Aqil sagte: Die Milch von domestizierten und wilden Rindern ist gemäß allen Überlieferungen eine einzige Gattung, weil der Name „Rind“ beide umfasst. Dies ist jedoch nicht korrekt; denn ihr Fleisch (10) ist zwei Gattungen, daher ist ihre Milch (11) zwei Gattungen, wie bei Kamelen und Rindern. Es ist zulässig, Milch gegen eine andere Gattung zu verkaufen, mit einem Unterschied in der Menge und wie auch immer man möchte, Hand zu Hand, und gegen die gleiche Gattung in gleicher Menge nach Volumenmaß. Der Qadi sagte: Sie ist ein nach Volumenmaß bemessenes Gut und wird nur nach diesem verkauft, da dies die Gewohnheit ist. Es gibt keinen Unterschied, ob es sich um zwei süße Milchsorten, zwei saure oder eine süße und eine saure handelt; denn die Änderung der Beschaffenheit verhindert nicht die Zulässigkeit des Verkaufs, wie es bei Qualität und Minderwertigkeit der Fall ist. Wenn eine der beiden mit Wasser oder anderem verdünnt wurde, ist es nicht zulässig, sie gegen eine reine oder eine mit einer anderen Substanz vermischte Milch derselben Gattung zu verkaufen; denn sie enthält etwas, das nicht zu ihrer Gattung gehört und nicht zu ihrem Nutzen dient (13).
(5) Weggefallen aus: dem Original. (6) In M: „und das Silber“. (7) Weggefallen aus: dem Original. (8) In M: „seine Aussage“. (9) Sure al-An'am 146.
والقَلْبُ صِنْفٌ، والمُخُّ صِنْفٌ. ويَجوزُ بَيْعُ كُلِّ (٥) صِنْفٍ بِصِنْفٍ آخَرَ مُتَفاضِلًا. وقال القاضى: لا يجوزُ بَيْعُ اللَّحْمِ بالشَّحْمِ. وكَرِهَ مالِكٌ ذلك، إلَّا أن يَتَماثلا. وظاهِرُ المذهبِ، إباحَةُ البَيْعِ فيهما مُتَماثِلًا ومُتَفاضِلًا، وهو قولُ أبى حنيفةَ، والشَّافِعِىِّ؛ لأنَّهما جِنْسانِ، فجازَ التَّفاضُلُ فيهما كالذَّهَبِ بالفِضَّةِ (٦). وإن مَنَعَ منه لِكَوْنِ اللَّحْمِ لا يَخْلُو من شَحْمٍ لم يَصِحَّ؛ لأنَّ الشَّحْمَ لا يَظْهَرُ، وإن كان فيه شَىءٌ فهو غيرُ مَقْصُودٍ، فلا يَمْنَعُ البَيْعَ، ولو مَنَعَ لذلك، لم يَجُزْ بَيْعُ لَحْمٍ بِلَحْمٍ؛ لِاشْتِمالِ كلِّ واحِدٍ منهما على ما ليس من جِنْسِه. ثم لا يَصِحُّ هذا عند القاضِى؛ لأنَّ السَّمِينَ الذى يكونُ مع اللَّحْمِ لَحْمٌ عنده، فلا يَتَصَوَّرُ اشْتِمالَ اللَّحْمِ على الشَّحْمِ. وذَكَرَ القاضى أنَّ اللَّحْمَ الأَبْيَضَ الذى على ظَاهِرِ اللَّحْمِ الأَحْمَرِ، [هو والأَحْمَرُ] (٧) جِنْسٌ واحِدٌ، وأنَّ الأَلْيَةَ والشَّحْمَ جِنْسَانِ. وظاهِرُ كلامِ الخِرَقِىِّ خِلافُ هذا؛ لِقَوْلِهِ: إنَّ اللَّحْمَ لا يَخْلُو من شَحْمٍ، ولو لم يكن هذا شَحْمًا لم يَخْتَلِطْ لَحْمٌ بِشَحْمٍ، فعَلَى هذا (٨)، كلُّ أَبْيَضَ فى الحَيَوانِ يَذُوبُ بالإِذابَةِ ويَصِيرُ دُهْنًا، فهو جِنْسٌ واحِدٌ. وهذا أصَحُّ؛ لِقَوْلِه تعالى: {حَرَّمْنَا عَلَيْهِمْ شُحُومَهُمَا إِلَّا مَا حَمَلَتْ ظُهُورُهُمَا} (٩). فاسْتَثنى ما حَمَلَتِ الظُّهُورُ من الشَّحْمِ، ولأنَّه يُشْبِهُ الشَّحْمَ فى ذَوْبِه ولَوْنِه ومَقْصِدِه، فكان شَحْمًا، كالذى فى البَطْنِ.
فصل: وفى اللَّبَنِ رِوايَتانِ؛ إحْداهُما، هو جِنْسٌ واحِدٌ؛ لِمَا ذَكَرْنا فى اللَّحْمِ. والثانيةُ، هو أجْناسٌ باخْتِلافِ أُصُولِه كاللَّحْمِ. وهذا مذهبُ الشَّافِعِىِّ. وبه قال مالِكٌ؛ لأنَّ الأَنْعامَ كُلَّها جِنْسٌ واحِدٌ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: لَبَنُ البَقَرِ الأهْلِيَّةِ والوَحْشِيَّةِ
(٥) سقط من: الأصل.(٦) فى م: "والفضة".(٧) سقط من: الأصل.(٨) فى م: "قوله".(٩) سورة الأنعام ١٤٦.