dass sie hinsichtlich des Beabsichtigten und des Übrigen übereinstimmen, und dies führt nicht zu einer Ungleichheit (tafadhul) durch die Verteilung nach dem Wert, da die Verfälschung nicht beabsichtigt ist, so als ob sie keinen Wert hätte.
Abschnitt: Wenn er jemandem einen Dirham gibt und sagt: „Gib mir für die Hälfte dieses Dirhams einen halben Dirham und für die andere Hälfte Fulus (Münzgeld) oder eine andere Sache“, so ist dies zulässig, da er eine Hälfte gegen eine Hälfte gekauft hat, und beide sind gleichwertig, weshalb dies gültig ist, so als ob er ihm zwei Dirhams gäbe und sagte: „Verkaufe mir für diesen Dirham Fulus und gib mir für den anderen zwei Hälften.“ Wenn er sagt: „Gib mir für diesen Dirham eine Hälfte und Fulus“, so ist dies ebenfalls zulässig, da dies die Bedeutung ist und dies nicht zu einer Ungleichheit durch die Verteilung nach dem Wert führt; denn der Wert der Hälfte, die im Dirham enthalten ist, entspricht gewiss dem Wert der Hälfte, die bei den Fulus ist, und der Wert der Fulus entspricht genau dem Wert der anderen Hälfte.
Abschnitt: Was von Natur aus zwei Gattungen umfasst, wie etwa Datteln, die Dattelkerne und das Fruchtfleisch enthalten, oder Tiere, die Fleisch, Fett und anderes umfassen, und Ähnliches, so ist der Verkauf hiervon gegen seinesgleichen zulässig, ohne dass man auf das achtet, was darin enthalten ist, denn der Prophet (s) hat den Verkauf von Datteln gegen Datteln (23) und von Tieren gegen Tiere (24) erlaubt, obwohl er deren Zusammensetzung (25) kannte. Wenn man dies gegen eine Art verkauft, die darin nicht beabsichtigt ist, wie etwa den Verkauf von Datteln, die Kerne enthalten, gegen Dattelkerne, so gibt es dazu von Ahmad zwei Überlieferungen, die wir bereits erwähnt haben. Was den Honig vor seiner Reinigung betrifft, so sagten unsere Gelehrten: Es ist nicht zulässig, einen Teil davon gegen einen anderen zu verkaufen, da er Honig und Wachs enthält, und dies durch das Tun der Bienen geschieht; er gleicht somit dem mit Verzierungen versehenen Schwert.
Abschnitt: Der Zins (Riba) ist im Kriegsgebiet (Dar al-Harb) genauso verboten wie im Friedensgebiet (Dar al-Islam). Dies ist die Ansicht von Malik, al-Awza'i, Abu Yusuf, asch-Schafi'i und Ishaq. Abu Hanifa hingegen sagte: Es gibt keinen Zins...
(23) Seine Überlieferungskette (Takhrij) wurde auf Seite 54 dargelegt. (24) Seine Überlieferungskette wurde auf Seite 65 dargelegt. (25) In M: „ishtimaluha“ (ihre Zusammensetzung).