…bis das Kapital vollständig zurückerhalten wird. Das Wasserträger-Behältnis hier nutzt sich ab (takhluq) und verringert sich, und es liegt keine Vermietung vor, da dies einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten Lohn erfordert, sodass sie nichtig wäre. Demnach steht der gesamte Lohn in der ersten Fragestellung dem Wasserträger zu; denn sobald er das Wasser in das Gefäß geschöpft hat, ist es sein Eigentum geworden. Wenn er es also verkauft, gehört der Preis ihm, da dieser der Ersatz für sein Eigentum ist. Er schuldet seinen beiden Gefährten jedoch den Entlohnungswert (Ajr al-Mithl), weil er deren Eigentum gegen einen Ersatz genutzt hat, der ihnen nicht ausgehändigt wurde; daher steht ihnen der Entlohnungswert zu, wie bei allen anderen nichtigen Mietverträgen.
Was die zweite Fragestellung betrifft: Wenn sie für einen Mann Getreide gegen Lohn mahlen, so betrachte man den Mietvertrag. Wenn dieser von einem von ihnen allein ausging, ohne seine Gefährten zu erwähnen oder sie zu beabsichtigen, so steht ihm der gesamte Lohn zu, und er schuldet seinen Gefährten den Entlohnungswert. Wenn er seine Gefährten beabsichtigte oder sie erwähnte, so verhält es sich, wie wenn er mit jedem von ihnen einzeln einen Vertrag geschlossen hätte, oder wenn er von ihnen allen gemeinsam gemietet hätte und gesagt hätte: ‚Ich habe euch gemietet, damit ihr mir dieses Getreide für so und so viel mahlt.‘ Dann wird der Lohn zu gleichen Vierteln unter ihnen geteilt, da jeder von ihnen das Mahlen seines Viertels für ein Viertel des Lohns übernommen hat, und jeder von ihnen kann gegenüber seinen Gefährten einen Anspruch auf ein Viertel seines Entlohnungswerts geltend machen. Wenn er jedoch sagte: ‚Ich habe diesen Laden, das Maultier, die Mühle und diesen Mann für so und so viel gemietet, [um so und so viel] Getreide zu mahlen.‘, so ist dies gültig, und der Lohn wird unter ihnen gemäß ihrem jeweiligen Entlohnungswert aufgeteilt, wobei jedem der vertraglich festgelegte Anteil gemäß seinem Teil zukommt, nach einer der zwei Ansichten. Nach der anderen Ansicht wird er zu gleichen Vierteln unter ihnen aufgeteilt, in Anlehnung an den Fall, wenn man vier Frauen mit einer einzigen Morgengabe heiratet oder vier Sklaven einen Freilassungsvertrag (Kitaba) gegen eine einzige Entschädigung gewährt. Und ob die Entschädigung zu gleichen Vierteln oder gemäß ihrem Wert erfolgt, dazu gibt es zwei Ansichten.
828 - Rechtsfrage: Er sagte: ‚Und wenn sich zwei Personen mit dem Kapital eines der beiden zusammentun, oder zwei Personen mit dem Kapital von jemand anderem, oder ein Körper und ein Kapital, oder zwei Kapitalien und der Körper des Besitzers eines der beiden, oder zwei Körper mit ihren beiden Kapitalien – egal ob das Kapital gleich oder unterschiedlich ist – so ist all das zulässig.‘
Unsere Gefährten erwähnten vier Arten der zulässigen Partnerschaft (Sharika), und wir haben bereits eine davon erwähnt, nämlich die Partnerschaft der Körper (Sharikat al-Abdan).
(40) Takhluq: sich abnutzen. (41) Im Original: „und er erwähnte sie“. (42) In der Vorlage und in M ausgelassen. (43) In B ausgelassen. (44) In A, B und M: „ob“ (hal). (1) In B und M: „für die Partnerschaft“.