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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 7 · Seite 122Abschnitt

Übersetzung · DE

Daher ist dies gültig, und was sie durch Kauf und Verkauf erwerben, gehört ihnen gemeinsam, so als ob sie die Bedingungen der Stellvertretung genannt hätten. Ihr Einwand, dass die Stellvertretung erst gültig sei, wenn man Preis und Art nennt, ist nach einer unserer Überlieferungen unzulässig. Selbst wenn wir dies einräumten, so gilt dies nur für die isolierte Stellvertretung. Die Stellvertretung hingegen, die im Rahmen einer Partnerschaft erfolgt, unterliegt dieser Regelung nicht, was durch die Mudaraba und die Sharikat al-Inan belegt wird; denn in beiden ist eine Stellvertretung enthalten, ohne dass dies vorausgesetzt wird, und so verhält es sich auch hier. Demnach ist es zulässig, wenn jemand zu einem Mann sagt: ‚Was immer du heute an Waren kaufst, ist zwischen mir und dir zur Hälfte geteilt.‘ Oder wenn er den Zeitpunkt offenlässt und er sagt: ‚Ja.‘ Oder wenn er sagt: ‚Was immer ich an Waren kaufe, ist zwischen mir und dir zur Hälfte geteilt.‘ Dies ist zulässig und eine korrekte Partnerschaft, da er ihn dazu ermächtigt hat, Handel zu treiben, unter der Bedingung, dass das Verkaufsobjekt ihnen gemeinsam gehört. Dies ist die Bedeutung der Partnerschaft und stellt eine Bevollmächtigung zum Kauf der Hälfte der Ware für den halben Preis dar. Er hat somit Anspruch auf den Gewinn im Verhältnis zu seinem Eigentumsanteil an der Ware, unabhängig davon, ob er dies auf eine bestimmte Warenart beschränkt oder offenlässt. Dasselbe gilt, wenn sie sagen: ‚Was wir kaufen oder was einer von uns an Handelsware kauft, ist zwischen uns.‘ Dies ist eine korrekte Partnerschaft, und sie sind in ihren Transaktionen, in dem, was ihnen zusteht und ihnen obliegt, in ihren Anerkenntnissen, ihren Rechtsstreitigkeiten und anderen Dingen wie die Partner der Inan-Gesellschaft, wie wir es noch ausführen werden, so Gott der Erhabene will. Wenn einer von beiden den anderen von der Verfügungsgewalt entbindet, so ist er entbunden, da er sein Stellvertreter ist. Diese wurde als Sharikat al-Wujuh (Partnerschaft des Ansehens) bezeichnet, weil sie sich an dem beteiligen, was sie aufgrund ihres Ansehens (Jah) kaufen. Das Wort ‚Jah‘ (Ansehen) und ‚Wajh‘ (Gesicht/Ansehen) bedeuten dasselbe. Man sagt: So-und-so ist ‚Wajih‘ (angesehen), wenn er ein hohes Ansehen besitzt. Gott, der Erhabene, sagte über Moses, den Frieden auf ihm: ‚Er war bei Gott angesehen.‘ Und in einigen Überlieferungen heißt es, dass Moses, der Frieden auf ihm, sagte: ‚O Herr, wenn mein Ansehen bei Dir geschaffen (erschaffen/verliehen) wurde, dann bitte ich Dich beim Recht des ungelehrten Propheten, den Du am Ende der Zeit entsenden wirst.‘ Da offenbarte ihm Gott, der Erhabene: ‚Dein Ansehen bei Mir wurde nicht geschaffen, doch bist du bei Mir in der Tat ein Angesehener.‘

Kapitel: Die zweite Kategorie ist, dass sich zwei Personen mit ihren beiden Kapitalien zusammenschließen. Dies ist die dritte Art der...

Anmerkungen

(5) In M: „darin enthalten“ (dimnaha). (6) Im Original ausgelassen. (7) In A und B: „sagte“ (qala). (8) Sure Al-Ahzab 69. (9) Khuluqa (erschaffen): [in einer anderen Lesart] baliya (abgenutzt/vergangen).

Arabisch (Quelle)

فصَحَّ، وكان ما يَتَبَايَعَانِه بينهما، كما لو ذَكَرَ شَرَائِطَ الوَكَالةِ. وقولُهم: إنَّ الوَكَالَةَ لا تَصِحُّ حتى يَذْكُرَ قَدْرَ الثَّمَنِ والنَّوْعَ. مَمْنُوعٌ على رِوَايَةٍ لنا، وإن سَلَّمْنَا ذلك، فإنَّما يُعْتَبَرُ في الوَكَالَةِ المُفْرَدَةِ، أما الوَكَالَةُ الدَّاخِلَةُ في ضِمْنِ الشَّرِكَةِ فلا يُعْتَبَرُ فيها ذلك، بِدَلِيلِ المُضارَبَةِ وشَرِكَةِ العِنَانِ، فإنَّ في ضِمْنِهما (٥) تَوْكِيلًا، ولا يُعْتَبَرُ فيها شيءٌ من هذا، كذا ههُنا. فعلى هذا إذا قال لِرَجُلٍ: ما اشْتَرَيْتَ اليوم من شيءٍ، فهو بَيْنِى وبَيْنكَ نِصْفَانِ. أو أطْلَقَ الوَقْتَ، فقال: نعم. أو قال: ما اشْتَرَيْتُ أنا من شيءٍ، فهو بَيْنِى وبَيْنكَ نِصْفَانِ. جَازَ، وكانت شَرِكَةً صَحِيحَةً؛ لأنَّه أَذِنَ له في التِّجارَةِ على أن يكونَ المَبِيعُ بينهما، وهذا مَعْنَى الشَّرِكَةِ، ويكونُ تَوْكِيلًا له (٦) في شِرَاءِ نِصْفِ المتَاعِ بِنِصْفِ الثَّمَنِ، فيَسْتَحِقُّ الرِّبْحَ في مُقَابَلَةِ مِلْكِه الحاصِلِ في المَبِيعِ، سواءٌ خَصَّ ذلك بِنَوْعٍ من المتَاعِ أو أطْلَقَ. وكذلك إذا قالا (٧): ما اشْتَرَيْناهُ أو ما اشْتَراهُ أحَدُنا من تِجَارةٍ فهو بيننا. فهو شَرِكَةٌ صَحِيحَةٌ، وهما في تَصَرُّفاتِهما، وما يَجِبُ لهما وعليهما، وفى إقْرَارِهِما، وخُصُومَتِهِما، وغيرِ ذلك، بِمَنْزِلَةِ شَرِيكَىِ العِنَانِ، على ما سَنَذْكُرُه إن شاءَ اللهُ تعالى. وأيُّهما عَزَلَ صَاحِبَهُ عن التَّصَرُّفِ، انْعَزَلَ؛ لأنَّه وَكِيلُه. وسُمِّيَتْ هذه شَرِكَةَ الوُجُوهِ، لأنَّهما يَشْتَرِكانِ فيما يَشْتَرِيانِ بجَاهِهِما، والجاهُ والوَجْهُ واحِدٌ، يُقال: فلانٌ وَجِيهٌ. إذا كان ذا جَاهٍ، قال اللهُ تعالى في موسى عليه السَّلَامُ: {وَكَانَ عِنْدَ اللَّهِ وَجِيهًا} (٨). وفى بعض الآثارِ، أنَّ موسى عليه السَّلَامُ، قال: يَا رَبِّ، إن كان قَد خَلَقَ (٩) جَاهِى عِنْدَكَ، فأَسْأَلُكَ بِحَقِّ النَّبِيِّ الأُمِّىِّ الذي تَبْعَثُه في آخِرِ الزَّمَانِ. فأَوْحَى اللهُ تعالى إليه: ما خَلَقَ جَاهُكَ عِنْدِى، وإنَّك عِنْدِى لَوَجِيهٌ.

فصل: القِسْمُ الثاني، أن يَشْتَرِكَ بَدَنَانِ بمَالَيْهما. وهذا النَّوْعُ الثَّالِثُ من أنْواعِ

Anmerkungen

(٥) في م: "ضمنها".(٦) سقط من: الأصل.(٧) في أ، ب: "قال".(٨) سورة الأحزاب ٦٩.(٩) خلق: بَلِىَ.

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