entsprechend dem, was sie vereinbaren. Die Leute des Irak nennen es Mudaraba, abgeleitet von al-darb fi al-ard (das Reisen auf der Erde), was das Reisen darin zum Handel bedeutet. Gott, der Erhabene, sagt: {und andere, die auf der Erde reisen, um nach der Gnade Gottes zu suchen}. Es ist möglich, dass es sich von dem Anteil ableitet, den jeder von beiden am Gewinn durch einen Anteil hat. Die Leute des Hidschas nennen es Qirad. Es wurde gesagt: Es ist vom Schneiden abgeleitet. Man sagt: Die Maus hat das Gewand 'q arada' (zerfressen/zerschnitten), wenn sie es zerschneidet. Es ist, als ob der Eigentümer des Kapitals ein Stück von seinem Vermögen abgetrennt und dem Arbeiter übergeben hätte, und für sich ein Stück vom Gewinn abgetrennt hätte. Es wurde auch gesagt: Die Ableitung stammt von der Gleichheit und dem Ausgleich. Man sagt: Die beiden Dichter 'taqarada', wenn jeder von beiden den anderen mit seinem Gedicht ausgleicht. Hier liegt vom Arbeiter die Arbeit vor und vom anderen das Kapital, und so glichen sie sich aus. Die Gelehrten sind sich über die Zulässigkeit der Mudaraba im Allgemeinen einig, wie Ibn al-Mundhir erwähnte. Es wurde von Humayd ibn Abd Allah, von seinem Vater, von seinem Großvater überliefert, dass Umar ibn al-Khattab ihm das Vermögen eines Waisen als Mudaraba gab, damit er damit im Irak handle. Malik überlieferte von Zayd ibn Aslam, von seinem Vater, dass Abd Allah und Ubayd Allah, die beiden Söhne von Umar ibn al-Khattab, möge Gott mit ihnen zufrieden sein, in einem Heer in den Irak zogen. Sie liehen sich von Abu Musa Geld und kauften damit Waren. Sie kamen damit nach Medina, verkauften sie und machten Gewinn. Umar wollte das gesamte Kapital und den Gewinn an sich nehmen. Da sagten sie: "Wenn es verloren gegangen wäre, läge die Haftung bei uns, warum sollte der Gewinn dann nicht uns gehören?" Ein Mann sagte: "O Befehlshaber der Gläubigen, wenn du es als Qirad betrachtest?" Er antwortete: "Das habe ich getan." Und er nahm von ihnen die Hälfte des Gewinns. Dies beweist die Zulässigkeit des Qirad. Von Malik wird überliefert, von al-Ala' ibn Abd al-Rahman, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass Uthman ihm Kapital als Qirad gab.
(48) In A, B, M: "ma'khudha" (weibliche Form). (49) Sure al-Muzzammil 20. (50) al-Zayla'i erwähnte, dass al-Bayhaqi dies in al-Ma'rifa über den Weg von al-Shafi'i auslieferte, dass es ihn von Humayd ibn Abd Allah ibn Ubayd al-Ansari erreichte, und er führte die Überlieferung (Athar) an. Nasb al-Raya 4/114, 115. (51) Ausgeliefert in: Kapitel über das, was zum Qirad gesagt wurde, aus dem Buch al-Qirad. al-Muwatta 2/687. Es wurde auch von al-Daraqutni in: Buch der Verkäufe. Sunan al-Daraqutni 3/63, und al-Bayhaqi in: Buch al-Qirad. al-Sunan al-Kubra 6/110 ausgeliefert. (52) Ausgeliefert in: Kapitel über das, was zum Qirad gesagt wurde, aus dem Buch al-Qirad. al-Muwatta 2/688. Ebenso von al-Bayhaqi ausgeliefert in: Buch al-Qirad: al-Sunan al-Kubra 6/111.