Denn das Ziel ist die Erzielung des Vorteils, daher ist die Angelegenheit auf dasjenige zu beziehen, was vorteilhaft ist. Wenn es sich um zwei Teilhaber handelt [wenn sie sich uneinig sind] bezüglich der Rückgabe einer mangelhaften Ware, so hat derjenige, der die Rückgabe verlangt, das Recht, seinen Anteil zurückzugeben, und der andere hat das Recht, seinen Anteil zu behalten, es sei denn, der Verkäufer wusste nicht, dass der Kauf für beide gemeinsam erfolgte; dann ist er nicht verpflichtet, die Rückgabe eines Teils zu akzeptieren, da der äußere Anschein besagt, dass der Vertrag für denjenigen gilt, der ihn vollzog, und es daher nicht zulässig ist, dem Verkäufer einen Schaden durch die Aufteilung des Geschäfts zuzufügen. Wenn derjenige, der den Vertrag vollzog, einen Teil der verkauften Ware zurückgeben und einen Teil behalten wollte, so unterliegt er dem Urteil wie bei seinem Teilhaber, wie wir dargelegt haben.
Abschnitt: Er ist nicht befugt, jemanden zu kaufen, der bei dem Kapitalgeber frei wird (d. h. in dessen Eigentum als Verwandter die Freiheit erlangt), ohne dessen Erlaubnis, denn für diesen liegt darin ein Nachteil. Wenn er ihn mit Erlaubnis des Kapitalgebers kauft, so ist es gültig, denn er darf ihn selbst kaufen, und wenn er einem anderen diesbezüglich die Erlaubnis erteilt, ist es zulässig; er wird bei diesem frei, und die Mudaraba erlischt im Umfang seines Preises, da dieser verloren gegangen ist, und es wird auf den Kapitalgeber angerechnet. Wenn sein Preis das gesamte Kapital ausmacht, erlischt die Mudaraba. Wenn im Kapital ein Gewinn vorhanden ist, erhält der Handelsvertreter seinen Anteil daran. Wenn es jedoch ohne die Erlaubnis des Kapitalgebers geschah, ist es möglich, dass der Kauf nicht gültig ist, wenn der Preis aus dem Kapital (Ayn) stammte, weil der Handelsvertreter etwas kaufte, das er nicht kaufen durfte, was dem gleichkommt, als hätte er etwas zu einem höheren als dem marktüblichen Preis gekauft, und weil sich die Erlaubnis bei der Mudaraba nur auf dasjenige erstreckt, dessen Verkauf und Gewinn möglich ist, so umfasst sie nichts anderes. Wenn er ihn auf Kredit (im Namen des Schuldverhältnisses) kaufte, so vollzog sich der Kauf für den Vertragsschließenden, und er ist nicht befugt, den Preis aus dem Mudaraba-Kapital zu zahlen; wenn er dies tut, haftet er. [Dies ist die Ansicht] von al-Shafi'i und der Mehrheit der Rechtsgelehrten. Al-Qadi sagte: Das Offensichtliche in der Aussage von Ahmad ist die Gültigkeit des Kaufs, da es sich um ein bewertetes Gut handelt, das für Verträge zugänglich ist, daher ist sein Kauf gültig, wie wenn er jemanden kauft, dessen Freilassung der Kapitalgeber gelobt hat. Er wird beim Kapitalgeber frei, und es erlischt
(18) In A, B, M: "fa-yahtamilu" (so ist es möglich). (19) Aus dem Original gestrichen. (20) Aus B gestrichen. (21) Im Original: "mahbusan". (22) In B, M: "ja'ala". (23) Aus A, B, M gestrichen. (24) In B, M: "wa-bi-hadha qala" (und dies sagte).