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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 7 · Seite 196Buch der Bevollmächtigung (Wakāla)

Übersetzung · DE

Buch über die Stellvertretung (al-Wakala)

Sie ist gemäß Koran, Sunna und Konsens (Ijma') erlaubt. Was den Koran betrifft, so ist es das Wort Gottes des Erhabenen: {Die Almosen sind nur für die Armen und die Bedürftigen und diejenigen, die mit ihnen (mit der Verwaltung der Almosen) beschäftigt sind} (Sure 9:60). Er hat die Arbeit damit gestattet, und dies geschieht kraft der Stellvertretung für die Anspruchsberechtigten. Ebenso Seine Aussage: {Schickt doch einen von euch mit diesem eurem Silbergeld in die Stadt, und er soll schauen, welcher von ihnen am reinsten an Speise ist, und er soll euch davon eine Versorgung bringen} (Sure 18:19). Dies ist eine Stellvertretung. Was die Sunna betrifft, so überlieferten Abu Dawud, al-Athram und Ibn Maja von al-Zubayr ibn al-Khirrit, von Abi Labid Limaza ibn Zabbar, von 'Urwa ibn al-Ja'd, er sagte: Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) stieß auf eine Handelskarawane, gab mir einen Dinar und sagte: „O 'Urwa, geh zur Karawane und kaufe uns ein Schaf.“ Er sagte: Ich kam zur Karawane, handelte mit ihrem Besitzer und kaufte zwei Schafe für einen Dinar. Ich kam zurück und trieb sie vor mir her oder führte sie, da traf mich auf dem Weg ein Mann, der mit mir feilschte, und ich verkaufte ihm ein Schaf für einen Dinar. Ich kam zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) mit dem Dinar und dem Schaf. Ich sagte: O Gesandter Allahs, hier ist euer Dinar und hier ist euer Schaf. Er sagte: „Und wie hast du das gemacht?“ Er sagte: Da erzählte ich ihm den Vorfall. Er sagte: „O Allah, segne ihn bei seinem Handel.“ Dies ist der Wortlaut der Überlieferung von al-Athram. Abu Dawud überlieferte mit seinem Isnad von Jabir ibn 'Abd Allah, er sagte: Ich wollte nach Khaybar aufbrechen, kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte zu ihm: Ich habe die Absicht, nach Khaybar aufzubrechen. Er sagte: „Geh zu meinem Stellvertreter (Wakil) und nimm von ihm fünfzehn Wasq. Wenn er von dir einen Beweis verlangt, dann lege deine Hand auf sein Schlüsselbein.“ Es wurde auch von ihm (Allahs Segen und Friede auf ihm) überliefert, dass er 'Amr ibn Umayya al-Damri damit beauftragte, die Heirat mit Umm Habiba anzunehmen, und Abu Rafi' damit, die Heirat mit Maymuna anzunehmen. Die Gemeinschaft ist sich über die grundsätzliche Zulässigkeit der Stellvertretung einig. Dies liegt auch daran, dass das Bedürfnis danach besteht, denn es ist nicht jedem möglich, alles zu tun, was er benötigt, daher hat das Bedürfnis dazu geführt.

Anmerkungen

(1) Sure al-Tawba 60. (2) Sure al-Kahf 19. (3) Seine Überlieferungskette (Takhrij) wurde bereits in 6/295 erwähnt. (4) Im Original: "wa al-shat" (und das Schaf). (5) Im: Kapitel über die Stellvertretung, aus dem Buch der Rechtsprechung (al-Aqdiya), Sunan Abi Dawud 2/282. (6) Fehlt im Original.

Arabisch (Quelle)

كتابُ الِوَكالةِ

وهى جائِزَةٌ بالكِتابِ والسُّنَّةِ والإِجْماعِ؛ أمَّا الكِتابُ فقولُ اللهِ تعالى: {إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينِ وَالْعَامِلِينَ عَلَيْهَا} (١). فجَوَّزَ العَمَلَ عليها، وذلك بحُكْمِ النِّيَابةِ عن المُسْتَحِقِّينَ، وأيضا قولُه تعالى: {فَابْعَثُوا أَحَدَكُمْ بِوَرِقِكُمْ هَذِهِ إِلَى الْمَدِينَةِ فَلْيَنْظُرْ أَيُّهَا أَزْكَى طَعَامًا فَلْيَأْتِكُمْ بِرِزْقٍ مِنْهُ} (٢). وهذه وَكَالةٌ. وأما السُّنَّةُ، فرَوَى أبو دَاوُدَ، والأَثْرَمُ، وابنُ مَاجَه (٣)، عن الزُّبَيْرِ بن الْخِرِّيتِ، عن أبي لَبِيدٍ لِمَازَةَ بن زَبَّارٍ، عن عُرْوَةَ بن الجَعْدِ قال: عَرَضَ للنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- جَلَبٌ، فأعْطَانِى دِينَارًا، فقال: "يَا عُرْوَةُ، ائْتِ الجَلَبَ، فَاشْتَرِ لَنَا شَاةً". قال: فأتَيْتُ الجَلَبَ، فسَاوَمْتُ صَاحِبَه، فاشْتَرَيْتُ شَاتَيْنِ بِدِينَارٍ، فجِئْتُ أسُوقُهُما، أو أقُودُهُما، فلَقِيَنِى رَجُلٌ بالطَّرِيقِ، فسَاوَمَنِى، فَبِعْتُ منه شَاةً بِدِينَارٍ، فأتَيْتُ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بالدِّينارِ وبالشَّاةِ (٤). فقلتُ: يا رسولَ اللهِ، هذا دِينَارُكم، وهذه شَاتُكم. قال: "وصَنَعْتَ كَيْفَ؟ ". قال: فحَدَّثْتُه الحَدِيثَ. قال: "اللَّهُمَّ بارِكْ لَهُ في صَفْقَةِ يَمِينِه". هذا لَفْظُ رِوَايةِ الأَثْرَمِ. ورَوَى أبو دَاوُدَ (٥)، بإسْنادِه عن جابِرِ بن عبدِ اللَّه، قال: أرَدْتُ الخُرُوجَ إلى خَيْبَر، فأتَيْتُ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- فقلتُ له (٦): إنِّي أرَدْتُ الخُرُوجَ إلى خَيْبَرٍ. فقال: "ائْتِ وَكِيلِى، فَخُذْ مِنْهُ خَمْسَةَ عَشَرَ وَسْقًا، فَإنِ ابْتَغَى مِنْكَ آيةً، فَضَعْ يَدَكَ

Anmerkungen

(١) سورة التوبة ٦٠.(٢) سورة الكهف ١٩.(٣) تقدم تخريجه في: ٦/ ٢٩٥.(٤) في الأصل: "والشاة".(٥) في: باب في الوكالة، من كتاب الأقضية. سنن أبي داود ٢/ ٢٨٢.(٦) سقط من: الأصل.

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