Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 840 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Bevollmächtigung beim Kauf, Verkauf, bei der Geltendmachung von Rechten, der Freilassung von Sklaven und der Scheidung ist zulässig, unabhängig davon, ob der Auftraggeber anwesend oder abwesend ist) · ShamelaTranslate