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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 7 · Seite 240847 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er jemanden als Stellvertreter beauftragt, seine Frau zu scheiden, verbleibt es in dessen Hand, bis er [der Auftraggeber] dies widerruft oder den Beischlaf vollzieht.)

Übersetzung · DE

Erwähnung des Beweises für die Zulässigkeit der Bevollmächtigung ohne den Ausdruck "Bevollmächtigung", was das ist, das die Gruppe (der Gelehrten) überlieferte.

847 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er ihn mit der Scheidung seiner Ehefrau bevollmächtigt, so liegt dies in seiner Hand, bis er die Vollmacht widerruft oder den Vollzug vornimmt).

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn die Bevollmächtigung uneingeschränkt und ohne zeitliche Befristung erfolgt, so besitzt er die Befugnis zur Verfügung (Tasarruf) dauerhaft, solange die Vollmacht nicht aufgelöst wird. Die Auflösung der Vollmacht erfolgt dadurch, dass er sagt: "Ich habe die Vollmacht aufgelöst", "Ich habe sie für nichtig erklärt", "Ich habe sie aufgehoben", "Ich habe dich entlassen", "Ich habe dich davon abgezogen" oder "Ich habe dich davon entfernt". Oder er untersagt ihm die Durchführung dessen, womit er ihn beauftragt oder bevollmächtigt hat, und Ähnliches an Ausdrücken, die seine Entlassung fordern oder seine Bedeutung vermitteln. Oder der Bevollmächtigte entlässt sich selbst, oder es tritt ein Umstand ein, der ihre Auflösung rechtlich nach sich zieht, wie wir bereits erwähnt haben. Oder sein Eigentumsrecht an dem, womit er ihn zur Verfügung beauftragt hat, erlischt, oder es findet sich ein Hinweis auf den Rücktritt von der Vollmacht. Wenn er ihn also mit der Scheidung seiner Frau bevollmächtigt und daraufhin den Beischlaf mit ihr vollzieht, wird die Vollmacht aufgelöst, denn dies weist auf sein Begehren nach ihr und seine Entscheidung hin, sie zu behalten. Ebenso, wenn er nach ihrer Scheidung (durch eine widerrufbare Scheidung) den Beischlaf mit ihr vollzieht, so gilt dies als Wiederaufnahme (Rij'a) der Ehe. Wenn dies bereits die Wiederaufnahme nach ihrer Scheidung bedingt, so ist es umso mehr angebracht, dass es die Beibehaltung seiner Ehe mit ihr und die Verhinderung ihrer Scheidung bedingt. Wenn er sie anders als durch den Geschlechtsverkehr berührt, sie küsst oder etwas mit ihr tut, was für andere als den Ehemann verboten ist, wird dann die Vollmacht zur Scheidung aufgelöst? Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten, basierend auf der Uneinigkeit darüber, ob dadurch die Wiederaufnahme der Ehe zustande kommt. Wenn er ihn mit dem Verkauf eines Sklaven bevollmächtigt und ihn dann freilässt, ihn rechtsgültig verkauft, ihm einen Freilassungsvertrag (Kitaba) anbietet oder ihn als Tadbir-Sklaven festlegt, so wird die Vollmacht aufgelöst; denn mit dem Wegfall seines Eigentumsrechts bleibt ihm keine Erlaubnis zur Verfügung über das, was er nicht besitzt. Was den Freilassungsvertrag und die Tadbir-Festlegung betrifft, so bleibt nach einer der beiden Überlieferungen kein Raum mehr für den Verkauf, und nach der anderen Überlieferung ist sein Handeln...

Anmerkungen

(25) In A, M: "berichtete". (1) Fehlt in: A, B, M. (2) In B ergänzt: "zu". (3) In B: "in". (4) In M: "wenn". (5) Im Original, M: "seiner Ehe".

Arabisch (Quelle)

ذِكْرُ الدَّلِيلِ على جَوَازِ التَّوْكِيلِ بغيرِ لَفْظِ التَّوْكِيلِ، وهو الذي نَقَلَهُ (٢٥) الجَمَاعَةُ.

٨٤٧ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا وَكَّلَهُ فِي طَلَاقِ زَوْجَتِهِ، فَهُوَ فِي يَدِهِ حَتَّى يَفْسَخَ أوْ يَطَأَ)

وجُمْلَةُ ذلك أنَّ الوَكَالَةَ إذا وَقَعَتْ مُطْلَقَةً غيرَ مُؤَقَّتَةٍ، مَلَكَ التَّصَرُّفَ أبدًا، ما لم تَنْفَسِخ الوَكَالَةُ، وفَسْخُ الوَكَالةِ أن يقولَ: فَسَخْتُ الوَكَالَةَ، أو أَبْطَلْتُها، أو نَقَضْتُها، أو عَزَلْتُكَ، أو صَرَفْتُكَ عنها، وأَزَلْتُكَ عنها. أو يَنْهَاهُ عن فِعْلِ ما أمَرَهُ به أو وَكَّلَهُ فيه، وما أشْبَهَ هذا من الأَلْفَاظِ المُقْتَضِيَةِ عَزْلَهُ أو (١) المُؤَدِّيَةِ (٢) مَعْنَاه، أو يَعْزِلَ الوَكِيلُ نَفْسَه، أو يُوجَدَ ما يَقْتَضِى فَسْخَهَا حُكْمًا، على ما قد ذَكَرْنا، أو يَزُولَ مِلْكُه عَمّا قد وَكَّلَهُ في التَّصَرُّفِ فيه، أو يُوجَدَ ما يَدُلُّ على الرُّجُوعِ عن (٣) الوَكَالةِ. فإذا وَكَّلَهُ في طَلَاقِ امْرأَتِه، ثم وَطِئَها، انْفَسَخَتِ الوَكَالَةُ؛ لأنَّ ذلك يَدُلُّ على رَغْبَتِه فيها، واخْتِيَارِه إمْسَاكَها. وكذلك لو (٤) وَطِئَها بعد طَلَاقِها طَلَاقًا رَجْعِيًّا، كان ارْتِجَاعًا لها، فإذا اقْتَضَى رَجْعَتَها بعد طَلَاقِها، فَلأَنْ يَقْتَضِىَ اسْتِبْقَاءَها على نِكاحِه (٥) ومَنْعَ طَلَاقِهَا أَوْلَى. وإن بَاشَرَها دون الفَرْجِ، أو قَبَّلَها، أو فَعَلَ بها ما يَحْرُمُ على غيرِ الزَّوْجِ، فهل تَنْفَسِخُ الوَكَالَةُ في الطَّلَاقِ؟ يَحْتَمِلُ وَجْهَيْنِ، بِنَاءً على الخِلَافِ في حُصُولِ الرَّجْعَةِ به. وإن وَكَّلَهُ في بَيْعِ عَبْدٍ، ثم أعْتَقَهُ، أو بَاعَهُ بَيْعًا صَحِيحًا، أو كَاتَبَهُ، أو دَبَّرَهُ، انْفَسَخَتِ الوَكَالَةُ؛ لأنَّه بِزَوَالِ مِلْكِه لا يَبْقَى له إِذْن في التَّصَرُّفِ فيما لا يَمْلِكُه، وفى الكِتَابَةِ والتَّدْبِيرِ على احْدَى الرِّوَايَتَيْنِ لم يَبْقَ مَحلًّا لِلْبَيْعِ، وعلى الرِّوَايَةِ الأُخْرَى، تَصَرُّفُه

Anmerkungen

(٢٥) في أ، م: "نقل".(١) سقط من: أ، ب، م.(٢) في ب زيادة: "إلى".(٣) في ب: "في".(٤) في م: "إن".(٥) في الأصل، م: "نكاحها".

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