Nur metaphorisch als Ausschluss bezeichnet, während er in Wahrheit eine Korrektur (Istidrak) ist. „Illa“ (außer) hat hier die Bedeutung von „lakin“ (aber). So sprachen die Gelehrten der arabischen Sprache, unter ihnen Ibn Qutaiba, und er berichtete dies von Sibawaih. Die Korrektur erfolgt nur nach einer Verneinung; deshalb kam der Ausschluss im heiligen Buch von einer anderen Gattung nur nach einer Verneinung vor, und danach folgt keine Bestätigung, es sei denn, es folgt ein vollständiger Satz. Wenn dies feststeht, so gibt es keinen Raum für die Korrektur bei einem Schuldeingeständnis (Iqrar), da dieses eine Bestätigung dessen ist, was der Bekennende zugegeben hat. Wenn er die Korrektur danach erwähnt, ist sie ungültig. Erwähnt er sie jedoch nach einem Satz, wie zum Beispiel mit den Worten: „Er hat bei mir hundert Dirham, außer einem Kleidungsstück, das ich ihm gegenüber besitze“, so ist er ein Bekennender bezüglich einer Sache und beansprucht gleichzeitig eine andere Sache (7). Somit wird sein Schuldeingeständnis akzeptiert, sein Anspruch jedoch für ungültig erklärt, so wie es der Fall wäre, wenn er dies ohne die Formel des Ausschlusses ausdrücklich ausgesprochen hätte. Was nun das Wort Gottes, des Erhabenen, betrifft: „da warfen sie sich nieder, außer Iblis“ – so war Iblis einer der Engel. Dies beweist, dass Gott, der Erhabene, den Befehl zur Niederwerfung nur ihnen erteilte. Wäre er nicht einer von ihnen gewesen, wäre er nicht zur Niederwerfung aufgefordert gewesen, hätte sich durch die Unterlassung nicht versündigt und Gott, der Erhabene, hätte in Bezug auf ihn nicht gesagt: „da sündigte er gegen den Befehl seines Herrn“ (8). Auch hätte Er nicht gesagt: „Was hielt dich davon ab, dich nicht niederzuwerfen, als Ich dir befahl...?“ (9). Wenn er nicht aufgefordert war, warum hat Gott ihn dann erniedrigt, herabgestürzt und vertrieben? Gott, der Erhabene, befahl die Niederwerfung nur den Engeln. Wenn sie sagen: „Der Befehl erreichte vielmehr die Engel und jene, die mit ihnen waren, und Iblis trat in den Befehl ein, weil er bei ihnen war“, so entgegnen wir: Eure Beweisführung ist hinfällig geworden, denn sobald Iblis (10) in den Bereich des Ausgeschlossenen fällt und zur Niederwerfung aufgefordert war, ist sein Ausschluss von derselben Gattung. Dies ist für denjenigen, der gerecht urteilt, offensichtlich, so Gott der Erhabene will. Demnach gilt: Wenn er sagt „Er hat bei mir tausend Dirham, außer einem Kleidungsstück“, dann sind die tausend Dirham fällig und der Ausschluss hinfällig, so als ob er gesagt hätte: „Er hat bei mir tausend Dirham, aber ich besitze ihm gegenüber ein Kleidungsstück.“
Zweites Kapitel: Wenn er eine Sachleistung (Ayn) von einem Geldbetrag (Wariq) oder einen Geldbetrag von einer Sachleistung ausschließt, sind sich unsere Gelehrten über die Gültigkeit uneins. Abu Bakr Abd al-Aziz vertrat die Auffassung, dass dies nicht gültig ist, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten. Dies ist auch die Ansicht von Muhammad ibn
(7) In A: „bi-shay’in“ (mit einer Sache). (8) Sure al-Kahf 50. (9) Sure al-A'raf 12. (10) Fehlt in M.