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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 7 · Seite 274Abschnitt

Übersetzung · DE

sie nicht einen der beiden Sätze aufgehoben, sondern er hat aus beiden Sätzen zusammen diejenigen ausgenommen, die eine bestimmte Eigenschaft aufweisen. Das Pendant dazu ist, wenn er zum Pförtner sagt: „Wer kommt und um Erlaubnis bittet, dem erteile die Erlaubnis und gib ihm einen Dirham, außer so-und-so.“ Das Pendant zu unserem Fall ist, wenn er sagt: „Ehre Zayd und 'Amr, außer 'Amr.“ Wenn er sagt: „Er hat bei mir zwei Dirham und drei, außer zwei Dirham“, so ist dies ebenfalls nicht gültig; denn er hebt den gesamten ersten Satz auf, was dem Fall ähnelt, wenn er sagte: „Ehre Zayd und 'Amr, außer Zayd.“ Wenn er sagt: „Er hat bei mir drei und drei, außer zwei Dirham“, so wurden dazu zwei Ansichten abgeleitet (30); denn er hat den größten Teil des Satzes, der auf ihn folgt, ausgeschlossen, und der Ausschluss des Größeren ist fehlerhaft, wie der Ausschluss des Ganzen.

Abschnitt: Wenn er einen Ausschluss nach einem Ausschluss vornimmt und den zweiten mit dem ersten verbindet, so gilt dieser als hinzugefügt. Wenn er also sagt: „Er hat bei mir zehn, außer drei, und außer zwei Dirham“, so hat er fünf ausgenommen und fünf belassen. Wenn der zweite jedoch nicht mit dem ersten verbunden ist, so handelt es sich um einen Ausschluss vom Ausschluss, was in der Sprache zulässig ist und im Wort Gottes, des Erhabenen, vorkommt: „Sie sagten: ‚Wir wurden zu einem sündigen Volk gesandt, außer der Familie Lots, wir werden sie gewiss allesamt retten, außer seiner Frau; Wir haben bestimmt, dass sie zu den Zurückbleibenden gehört‘“ (31). Wenn der Beginn der Aussage eine Bejahung ist, so ist der erste Ausschluss eine Verneinung und der zweite eine Bejahung; nimmt er einen dritten Ausschluss vor, so ist dies eine Verneinung (32), wobei jeder Ausschluss auf die ihm folgende Aussage zurückbezogen wird. Wenn er also sagt: „Er hat bei mir (33) zehn, außer drei, außer einem Dirham“, so ist er zu acht verpflichtet; denn er hat zehn bejaht, dann [davon drei verneint] (34) und einen Dirham bejaht, und von den drei verneinten (35) bleiben zwei Dirham übrig, die von den zehn ausgenommen werden, sodass acht übrig bleiben. Wir werden für diesen Abschnitt noch weitere Ableitungen (36) zum Thema des Ausschlusses des Größeren hinzufügen.

Anmerkungen

(30) In M: „fiha“ (darin). (31) Sure al-Hijr 58-60. (32) In B eine Ergänzung: „bighayr“ (ohne). (33) Fehlt in: A, B, M. (34) Fehlt in: A, B, M. (35) Im Original: „al-muthbata“ (die bejahten). (36) Fehlt in: A, B, M.

Arabisch (Quelle)

الجُمْلَتَيْنِ، إنَّما أخْرَجَ من الجُمْلَتَيْنِ معًا مَن اتَّصَفَ بِصِفَةٍ، فنَظِيرُه ما لو قال لِلبَوَّابِ: مَن جَاءَ يَسْتَأْذِنُ فَأْذَنْ له، وأعْطِهِ دِرْهَمًا، إلَّا فُلَانًا. ونَظِيرُ مَسْأَلَتِنا ما لو قال: أَكْرِمْ زَيْدًا وعَمْرًا إلَّا عَمْرًا. وإن قال: له علَىَّ دِرْهَمَانِ وثَلَاثَةٌ إلَّا دِرْهَمَيْنِ. لم يَصِحَّ أيضًا؛ لأنَّه يَرْفَعُ الجُمْلَةَ الأُولَى كُلَّها، فأشْبَهَ ما لو قال: أَكْرِمْ زَيْدًا وعَمْرًا إلَّا زَيْدًا. وإن قال: له علَىَّ ثَلَاثَةٌ وثَلَاثَةٌ إلَّا دِرْهَمَيْنِ، خُرِّجَ فيه (٣٠) وَجْهَانِ؛ لأنَّه اسْتَثْنَى أكْثَرَ الجُمْلَةِ التي تَلِيه، واسْتِثْنَاءُ الأَكْثَرِ فاسِدٌ، كاسْتِثْنَاءِ الكُلِّ.

فصل: وإن اسْتَثْنَى اسْتِثْناءً بعد اسْتِثْناءٍ، وعَطَفَ الثاني على الأَوَّلِ، كان مُضَافًا إليه. فإذا قال: له عَلَىَّ عَشرَةٌ إلَّا ثَلَاثَةً، وإلا دِرْهَمَيْنِ. كان مُسْتَثْنِيًا لِخَمْسَةٍ مُبْقِيًا لِخَمْسَةٍ. وإن كان الثاني غيرَ مَعْطُوفٍ على الأَوَّلِ، كان اسْتِثْنَاءً من الاسْتِثْناءِ، وهو جائِزٌ في اللُّغَةِ، قد جاءَ في كلامِ اللهِ تعالى في قوله: {قَالُوا إِنَّا أُرْسِلْنَا إِلَى قَوْمٍ مُجْرِمِينَ (٥٨) إِلَّا آلَ لُوطٍ إِنَّا لَمُنَجُّوهُمْ أَجْمَعِينَ (٥٩) إِلَّا امْرَأَتَهُ قَدَّرْنَا إِنَّهَا لَمِنَ الْغَابِرِينَ} (٣١). فإذا كان صَدْرُ الكلامِ إثْباتًا، كان الاسْتِثْنَاءُ الأَوَّل نَفْيًا والثانى إِثْبَاتًا، فإن اسْتَثْنَى اسْتِثْناءً ثَالِثًا، كان نَفْيًا (٣٢) يَعُودُ كل اسْتِثْنَاء إلى ما يَلِيهِ من الكَلَامِ، فإذا قال: له علىَّ (٣٣) عَشَرَةٌ إلَّا ثَلَاثَةً إلَّا دِرْهَمًا. كان مُقِرًّا بِثَمَانِية؛ لأنَّه أَثْبَتَ عَشَرَةً، ثم [نَفَى منها ثلاثةً] (٣٤) وأَثْبَتَ دِرْهَمًا، وبَقِىَ من الثَّلَاثَةِ المَنْفِيَّةِ (٣٥) دِرْهَمَانِ مُسْتَثْنَيَانِ من العَشَرَةِ، فيَبْقَى منها ثَمَانِية، وسَنَزِيدُ لهذا الفَصْلِ فُرُوعًا (٣٦) في مَسْأَلَة اسْتِثْنَاءِ الأَكْثَرِ.

Anmerkungen

(٣٠) في م: "فيها".(٣١) سورة الحجر ٥٨ - ٦٠.(٣٢) في ب زيادة: "بغير".(٣٣) سقط من: أ، ب، م.(٣٤) سقط من: أ، ب، م.(٣٥) في الأصل: "المثبتة".(٣٦) سقط من: أ، ب، م.

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