maskulinum ist. Daher ist es nicht zulässig, sie mit etwas anderem als ihrer eigenen Form zu zählen. Zweitens: Wenn sie Monate (ash-hur) wären, hätte er ‚vierzehn Monate‘ (arbaʿata ʿashara shahran) sagen müssen, in der Zusammensetzung und nicht durch Anfügung (ʿatf), so wie Er sagte: {darüber sind neunzehn} (36). Zu ihrem Einwand, dass die ‚Eintausend‘ unbestimmt sei, sagen wir: Es wurde ihr etwas beigefügt, das auf ihre Erklärung hinweist, daher ähnelt es dem Fall, wenn er sagen würde: ‚Einhundert und fünfzig Dirham‘, oder ‚einhundert und ein Dirham‘ nach Ansicht von Abu Hanifa. Wenn man einwendet: ‚Wenn er sagt: Einhundert und fünfzig Dirham, so wurde der Dirham zur Erklärung erwähnt, weshalb sich die Zahl dadurch nicht erhöht, und er ist somit zur Erklärung all dessen geeignet, was ihm vorausging; anders als bei seinem Ausdruck: Einhundert Dirham, denn hier erwähnte er den Dirham zur Verpflichtungsbegründung und nicht zur Erklärung, was dadurch bewiesen wird, dass sich die Zahl dadurch erhöht‘ – so erwidern wir: Er ist sowohl zur Verpflichtungsbegründung als auch zur Erklärung geeignet, und das Bedürfnis besteht nach der Erklärung; daher ist man verpflichtet, den Fall so auszulegen, um die Rede des Geständigen vor Zweideutigkeit (37) und Unbestimmtheit zu bewahren und sie auf die Ebene der Klarheit und Verständlichkeit zu lenken. Zur Behauptung der Gefährten von Abu Hanifa, dass ‚auf mir ist‘ (ʿalayya) der Verpflichtungsbegründung diene, sagen wir: Wann immer das, was durch ‚ʿalayya‘ verpflichtet wird, an etwas anderes angehängt wird, das ebenfalls verpflichtet, und eines davon unbestimmt und das andere erklärt ist, und es möglich ist, es dadurch zu erklären, so muss das Unbestimmte von derselben Gattung wie das Erklärte sein. Ist dies jedoch nicht möglich (38), wie etwa, wenn man eine Zahl für Maskulina an ein Femininum anhängt oder umgekehrt oder Ähnliches, dann ist keines von beiden von derselben Gattung wie das andere, und das Unbestimmte bleibt in seiner Unbestimmtheit, so als ob er sagen würde: ‚Er hat bei mir vier Dirham und zehn‘.
853 – Problem: Er sagte: (Und wenn er sagt: ‚Er hat bei mir zehn Dirham‘. Dann sagt er: ‚als Hinterlegung (Wadiʿa)‘, so ist die Aussage die seine.)
Zusammengefasst bedeutet dies: Wer ein solches Geständnis mit diesem Wortlaut ablegt und sagt: ‚Er hat bei mir Dirham‘, und dann sein Geständnis dahingehend erklärt, dass es sich um eine Hinterlegung handelt, dessen Erklärung wird akzeptiert. Wir wissen nicht, dass darüber unter den Gelehrten ein Dissens besteht, gleichgültig, ob er dies durch eine zusammenhängende oder eine getrennte Rede erklärt; denn er hat seine Äußerung mit dem erklärt, was sie impliziert, daher wird sie akzeptiert, so als würde er sagen: ‚Er hat bei mir Dirham‘ und dies als eine auf ihm lastende Schuld erklärt. Sobald dies geschieht, finden darauf die Bestimmungen der Hinterlegung Anwendung, sodass, wenn er danach behauptet, sie sei zugrunde gegangen oder…
(36) Sure al-Muddaththir, 30. (37) In (B): „al-iltibas“ (Zweideutigkeit). (38) In (B) und (M): „yakun“ (sein).