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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 7 · Seite 301Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies ist wie der Fall, wenn er sagt: ‚Er hat auf mir unvollständige Dirham‘. Wenn er sagt: ‚Er hat auf mir einhundert als Hinterlegung (wadiʿa) als Schuld, oder als Spekulationsgeschäft (mudaraba) als Schuld‘, so ist dies gültig und ihre Haftung ist für ihn verpflichtend, da er bei diesen möglicherweise eine Übertretung begangen hat, womit sie zur Schuld werden. Wenn er sagt: ‚Ich meinte, dass er mir die Haftung dafür auferlegt hat‘, so wird dies nicht akzeptiert, da sie dadurch nicht (8) zur Schuld wird. Wenn er sagt: ‚Bei ihm ist einhundert als Hinterlegung, [und] er hat mir die Haftung auferlegt‘, so verpflichtet ihn dies nicht zur Haftung, da eine Hinterlegung durch Bedingung nicht garantierte Sache wird. Wenn er sagt: ‚Auf mir oder bei mir (9) sind einhundert Dirham als Leihgabe (ʿariya)‘, so sind sie für ihn verpflichtend und er haftet für sie, ungeachtet dessen, ob wir die Gültigkeit der Leihgabe bei Dirham oder deren Ungültigkeit annehmen, denn was in einem gültigen Vertrag garantiert wurde, wird auch im ungültigen garantiert. Wenn er sagt: ‚Er hat mir einhundert als Hinterlegung anvertraut, aber ich habe sie nicht in Empfang genommen‘ oder ‚Er hat mir einhundert geliehen, aber ich habe sie nicht entgegengenommen‘, so wird seine Aussage akzeptiert, wenn sie direkt mit dem Geständnis verbunden ist; sie wird jedoch nicht akzeptiert, wenn sie zeitlich davon getrennt ist. Dasselbe gilt, wenn er sagt: ‚Er hat mir einhundert in bar gegeben, aber ich habe sie nicht in Empfang genommen‘. Dies ist die Ansicht von ash-Shafiʿi.

Kapitel: Wenn er sagt: ‚Er hat an diesem Sklaven eintausend‘ oder ‚Er hat von diesem Sklaven eintausend‘, so wird er um eine Erläuterung gebeten. Wenn er sagt: ‚Er hat für mich eintausend als Kaufpreis für ihn bezahlt‘, so ist dies ein Darlehen. Wenn er sagt: ‚Er hat (10) für seinen Kaufpreis eintausend bezahlt‘, so sagen wir: ‚Erkläre, wie hoch der Preis des Sklaven war und wie der Kauf stattfand?‘. Wenn er sagt: ‚Es war ein einziges Angebot, er zahlte eintausend und ich zahlte eintausend‘, so ist er ein Geständiger bezüglich der Hälfte des Sklaven. Wenn er sagt: ‚Ich habe (8) zweitausend gezahlt‘, so ist er ein Geständiger bezüglich eines Drittels davon, und die Aussage ist seine mit seinem Eid, egal ob der Wert dem entspricht, was er erwähnte, oder niedriger ist, da er einen Gewinn machen kann oder einen Verlust erleiden kann. Wenn er sagt: ‚Wir haben ihn mit zwei Angeboten gekauft (11)‘, so wird gesagt: ‚Wie viel hat er davon gekauft?‘. Wenn er sagt: ‚Die Hälfte, ein Drittel, weniger oder mehr‘, so wird dies von ihm mit seinem Eid akzeptiert, ungeachtet dessen, ob es dem Wert entspricht oder davon abweicht. Wenn er sagt: ‚Er hat ihm testamentarisch eintausend aus seinem Preis vermacht‘, so wird ihm davon eintausend aus seinem Preis ausgezahlt. Wenn er beabsichtigt, ihm eintausend aus seinem Vermögen zu geben, außerhalb des Preises des Sklaven, so ist er nicht verpflichtet, dies anzunehmen, da der Anspruch des Begünstigten der testamentarischen Verfügung auf dessen Preis festgelegt ist. Wenn er dies erläutert

Anmerkungen

(8) Weggefallen in: (Original), (M). (9) Im (Original), (M): „und bei mir“. (10) In (A) Ergänzung: „von mir“. (11) Im (Original): „ich habe ihn gekauft“.

Arabisch (Quelle)

كما لو قال: لَهُ عَلَىَّ دَرَاهِمُ نَاقِصَةٌ. وإن قال: لَهُ عَلَىَّ مائةٌ وَدِيعَةً دَيْنًا، أو مُضَارَبةً دَيْنًا. صَحَّ، وَلزِمَهُ ضَمَانُها؛ لأنَّها قد يَتَعَدَّى فيها، فتكون دَيْنًا، وإن قال: أرَدْتُ أنَّه شَرَطَ علىَّ ضَمَانَها. لم يُقْبَلْ؛ لأنَّها لا (٨) تَصِيرُ بذلك دَيْنًا. وإن قال: عِنْدَهُ مائةٌ وَدِيعَةً، شَرَطَ علىَّ ضَمَانَها. لم يَلْزَمْهُ ضَمَانُه؛ لأنَّ الوَدِيعَةَ لا تَصِيرُ بالشَّرْطِ مَضْمُونَةً. وإن قال: عَلَىَّ أو عِنْدِى (٩) مائةُ دِرْهَمٍ عَارِيّةً. لَزِمَتْه، وكانتْ مَضْمُونَةً عليه، سواءٌ حَكَمْنَا بِصِحَّةِ العَارِيَّةِ في الدَّرَاهِمِ أو بِفَسَادِها؛ لأنَّ ما ضُمِنَ في العَقْدِ الصَّحِيحِ ضُمِنَ في الفاسِدِ. وإن قال: أَوْدَعَنِى مائةً، فلم أَقْبِضْها. أو أَقْرَضَنِى مائةً، فلم آخُذْها. قُبِلَ قولُه مُتَّصِلًا، ولم يُقْبَلْ إذا كان مُنْفَصِلًا. وهكذا إذا قال: نَقَدَنِى مائةً، فلم أَقْبِضْها. وهذا قولُ الشّافِعِىِّ.

فصل: فإن قال: له في هذا العَبْدِ أَلْفٌ. أو: له من هذا العَبْدِ أَلْفٌ. طُولِبَ بالبَيَانِ، فإن قال: نَقَدَ عَنِّى أَلْفًا في ثَمَنِه. كان قَرْضًا، وإن قال: نَقَدَ (١٠) في ثَمَنِه أَلْفًا. قُلْنا: بَيِّنْ كم ثَمَنُ العَبْدِ، وكيف كان الشِّرَاءُ؟ فإن قال: إيجابٌ واحِدٌ، وزَن أَلْفًا ووَزَنْتُ أَلْفًا. كان مُقِرًّا بِنِصْفِ العَبْدِ، وإن قال: وَزَنْتُ أنا (٨) ألْفَيْنِ. كان مُقِرًّا بِثُلُثِه، والقولُ قولُه مع يَمِينِه، سواءٌ كانت القِيمَةُ قَدْرَ ما ذَكَرَهُ، أو أقَلَّ؛ لأنَّه قد يَغْبِنُ وقد يُغْبَنُ. وإن قال: اشْتَرَيْنَاهُ (١١) بإِيجَابَيْنِ. قيل: فكم اشْتَرَى منه؟ فإن قال: نِصْفًا، أو ثُلُثًا، أو أقَلَّ، أو أكْثَرَ. قُبِلَ منه مع يَمِينِه، وافَقَ القِيمَةَ أو خَالَفَها. وإن قال: وَصَّى له بأَلْفٍ من ثَمَنِه. وصُرِفَ إليه من ثَمَنِه أَلْفٌ. وإن أرَادَ أن يُعْطِيَهُ أَلْفًا من مَالِه، من غيرِ ثَمَنِ العَبْدِ، لم يَلْزَمْه قَبُولُه؛ لأنَّ المُوصَى له يَتَعَيَّنُ حَقُّه في ثَمَنِه. وإن فسَّر

Anmerkungen

(٨) سقط من: الأصل، م.(٩) في الأصل، م: "وعندى".(١٠) في ازيادة: "عنى".(١١) في الأصل: "اشتريته".

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