Sie waren sich jedoch über die Einzelheiten dessen uneins. Wenn dies feststeht, so ist derjenige, der etwas widerrechtlich angeeignet hat, verpflichtet, es zurückzugeben, sofern es noch vorhanden ist, ohne dass uns hierüber ein Dissens bekannt wäre. Dies aufgrund der Worte des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Frieden –: „Auf der Hand liegt die Verantwortung für das, was sie genommen hat, bis sie es zurückgibt.“ Und weil das Recht desjenigen, dessen Eigentum widerrechtlich angeeignet wurde, an der Substanz seines Besitzes und dessen vermögenswertem Charakter haftet, was nur durch dessen Rückgabe verwirklicht werden kann. Sollte es jedoch in seinem Besitz untergegangen sein, so ist er zum Ersatz verpflichtet; dies aufgrund der Worte Gottes, des Erhabenen: „Wer also gegen euch übertritt, der übertritt gegen ihn im gleichen Maße, wie er gegen euch übertreten hat.“ Und weil, wenn die Rückgabe der Substanz unmöglich geworden ist, die Rückgabe dessen verpflichtend ist, was an ihre Stelle im vermögenswerten Sinne tritt. Dann wird geprüft: Handelt es sich um Güter, deren Teile sich gleichen und deren Eigenschaften nicht voneinander abweichen, wie Getreide und Öle, so ist der Ersatz durch ein Gleichwertiges (Mithl) verpflichtend, da das Gleichwertige dem entzogenen Gut näher steht als der Geldwert (Qima). Es [ist ein Gleichwertiges in Bezug auf Gestalt, Anschauung und Bedeutung, während der Wert] ein Gleichwertiges auf dem Weg der Vermutung und des Ijtihad ist. Was also auf dem Weg der Anschauung erkennbar ist, wird bevorzugt, so wie der Text (Nass) über dem Analogieschluss (Qiyas) steht, da der Weg des Textes die Wahrnehmung durch Hörensagen ist, während der Weg des Analogieschlusses Vermutung und Ijtihad sind. Handelt es sich jedoch um Güter mit nicht gleichartigen Eigenschaften – und dies betrifft alles außer dem, was nach Maß oder Gewicht gehandelt wird –, so ist deren Wert verpflichtend, gemäß der Ansicht der Mehrheit. Von al-'Anbari wurde überliefert, dass für alles ein Gleichwertiges verpflichtend sei, aufgrund dessen, was Dschasra bint Daschadscha von A'ischa – Gott habe Wohlgefallen an ihr – überlieferte, dass sie sagte: „Ich habe noch nie eine Handwerkerin wie Hafsa gesehen. Sie bereitete eine Speise zu und sandte sie zum Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Frieden –, da überkam mich das Zittern (Afkal), und ich zerbrach das Gefäß. Ich sagte: ‚O Gesandter Gottes, was ist die Sühne für das, was ich getan habe?‘ Er sagte: ‚Ein Gefäß gleich dem Gefäß und eine Speise gleich der Speise.‘“ Überliefert von Abu Dawud. Von Anas wird zudem überliefert, dass eine der Frauen des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Frieden – die Schüssel einer anderen zerbrach, woraufhin der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Frieden – die Schüssel der Verursacherin an den Boten derjenigen gab, deren Schüssel zerbrochen war, und die zerbrochene Schüssel in seinem Haus behielt. Überliefert von Abu Dawud in ausführlicher Form, und er wurde ebenfalls überliefert von...
(7) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 342 dargelegt. (8) In b und m: „mu'allaq“ (hängend). (9) Sure al-Baqara 194. (10) Fehlt im Original. (11) Al-Afkal: Das Zittern durch Kälte oder Angst; hier ist Eifersucht gemeint. (12) Im „Kapitel über denjenigen, der etwas beschädigt und dessen Gleiches erstatten muss“ aus dem Buch des Handels (Sunan Abi Dawud 2/267). Ebenso überliefert von an-Nasa'i im „Kapitel über die Eifersucht“ aus dem Buch des Umgangs mit Frauen (al-Mudschtaba 7/66) und von Imam Ahmad im Musnad (6/148, 277).
اخْتَلَفُوا في فُرُوعٍ مِنْه. إذا ثَبَتَ هذا، فمَن غَصَبَ شيئا لَزِمَهُ رَدُّه، ما كان بَاقِيًا، بغيرِ خِلَافٍ نَعْلَمُه. لقولِ النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "عَلَى الْيَدِ مَا أخَذَتْ حَتَّى تُؤَدِّيَهُ" (٧). ولأنَّ حَقَّ المَغْصُوبِ منه مُتَعَلِّقٌ (٨) بعَيْنِ مالِه ومَاليَّتِه، ولا يَتَحَقَّقُ ذلك إلَّا بَردِّه. فإن تَلِفَ في يَدِه، لَزِمَهُ بَدَلُه؛ لقولِ اللهِ تعالى: {فَمَنِ اعْتَدَى عَلَيْكُمْ فَاعْتَدُوا عَلَيْهِ بِمِثْلِ مَا اعْتَدَى عَلَيْكُمْ} (٩). ولأنَّه لما تَعَذَّرَ رَدُّ العَيْنِ، وَجَبَ رَدُّ ما يَقُومُ مَقَامَها في المالِيَّةِ. ثم يُنْظَرُ؛ فإن كان ممَّا تَتَمَاثَلُ أجْزَاؤُه، وتَتَفَاوَتُ صِفَاتُه، كالحُبُوبِ والأَدْهَانِ، وَجَبَ مِثْلُه، لأنَّ المِثْلَ أقْرَبُ إليه من القِيمَةِ، وهو [مُمَاثِلٌ له من طَرِيقِ الصُّورَةِ والمُشَاهَدَةِ والمَعْنَى، والقِيمَةُ] (١٠) مُمَاثِلَةٌ من طَرِيقِ الظَّنِّ والاجْتِهَادِ، فكان ما طَرِيقُه المُشَاهَدةُ مُقَدَّمًا، كما يُقَدَّمُ النَّصُّ على القِيَاسِ، لكَوْنِ النَّصِّ طَرِيقهُ الإِدْرَاكُ بالسَّمَاعِ، والقِيَاسُ طَرِيقُه الظَّنُّ والاجْتِهَادُ. وإن كان غيرَ مُتَقَارِبِ الصِّفَاتِ، وهو ما عدا المَكِيلَ والمَوْزُونَ، وَجَبَتْ قِيمَتُه، في قول الجَمَاعَةِ. وحُكِىَ عن العَنْبَرِىِّ: يَجبُ في كلِّ شيءٍ مِثْلُه؛ لما رَوَتْ جَسْرَةُ بنتُ دَجاجَة، عن عائِشَةَ رَضِىَ اللهُ عنها، أنَّها قالتْ: ما رَأَيْتُ صَانِعًا مثلَ حَفْصَة، صَنَعَتْ طَعَامًا، فبَعَثَتْ به إلى النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فأخَذَنِى الأَفْكَلُ (١١) فَكَسَرْتُ الإِنَاءَ، فقلتُ: يا رسولَ اللَّه، ما كَفَّارَةُ ما صَنَعْتُ؟ فقال: "إِنَاءٌ مِثْلُ الْإِنَاءِ، وطَعَامٌ مِثْلُ الطَّعَامِ". رَوَاهُ أبو دَاوُدَ (١٢). وعن أَنَسٍ، أنَّ إحْدَى نِسَاءِ النَّبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كَسَرَتْ قَصْعَةَ الأُخْرَى، فدَفَعَ النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-قَصْعَةَ الكاسِرَةِ إلى رسولِ صاحِبَةِ المَكْسُورَةِ، وحَبَسَ المَكْسُورَةَ في بَيْتِه. رَوَاهُ أبو دَاوُدَ مُطَوَّلًا، ورَوَاهُ
(٧) تقدم تخريجه في صفحة ٣٤٢.(٨) في ب، م: "معلق".(٩) سورة البقرة ١٩٤.(١٠) سقط من: الأصل.(١١) الأفكل: الرعدة من بردٍ أو خوف، والمراد هنا من الغيرة.(١٢) في: باب في من أفسد شيئا يغرم مثله، من كتاب البيوع. سنن أبي داود ٢/ ٢٦٧.كما أخرجه النسائي، في: باب الغيرة، من كتاب عشرة النساء. المجتبى ٧/ ٦٦. والإِمام أحمد، في: المسند ٦/ ١٤٨، ٢٧٧.