Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 862 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wer Land widerrechtlich in Besitz nimmt und es bepflanzt, wird gezwungen, seine Pflanzen zu entfernen, die Pacht bis zum Zeitpunkt der Rückgabe zu zahlen und den Wertverlust auszugleichen, falls die Bepflanzung eine Wertminderung verursachte). · ShamelaTranslate