Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 863 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er darauf gesät hat und der Eigentümer es zurückfordert, während die Saat noch steht, gehört die Saat dem Grundeigentümer und er trägt die Ausgaben. Wenn die Sache beansprucht wird, nachdem der Usurpator die Ernte eingebracht hat, haftet dieser für die Pacht des Landes.) · ShamelaTranslate