Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 864 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer einen Sklaven oder eine Sklavin usurpiert, deren Wert einhundert betrug, und deren körperlicher Zustand sich verbesserte oder die durch Lernen einen Wert von zweihundert erreichten, dann aber durch körperlichen Verfall oder das Vergessen des Gelernten auf einen Wert von einhundert sanken, nimmt der Herr den Sklaven zurück und fordert einhundert vom Usurpator.) · ShamelaTranslate