Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 867 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer etwas usurpiert und nicht in der Lage ist, es zurückzugeben, für den wird der Wert für den Usurpator verbindlich; wenn er jedoch dazu in der Lage ist, soll er es zurückgeben und den Wert zurückfordern) · ShamelaTranslate