Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 871 - Rechtsfrage: Abu al-Qasim sagte: (Das Vorkaufsrecht gilt nur für den Teilhaber bei der Aufteilung; sind die Grenzen festgelegt und die Wege getrennt, besteht kein Vorkaufsrecht) · ShamelaTranslate