zu einem der beiden gehören, da es nicht möglich ist, dass sie beiden gleichzeitig gehören, womit ihre Beweiskraft hinfällig wird, genau wie beim Verzieren. Zudem ist dies etwas, das zur Zierde gewollt ist, weshalb es dem Verzieren gleicht. Ihr Hadith wird von den Überlieferungsexperten nicht bestätigt, und seine Überlieferungskette ist unbekannt. Dies sagte Ibn al-Mundhir. Asch-Schalandschi (15) sagte: „Ich habe diesen Hadith Ahmad erwähnt, doch er hielt ihn nicht für überzeugend. Dann erwähnte ich ihn Ishaq ibn Rahuyah, worauf er sagte: ‚Dies ist kein Hadith‘, und er stufte ihn nicht als authentisch ein.“ Der Hadith von Ali enthält ebenfalls Anlass zur Kritik, und das, was sie vom Brauch erwähnten, ist nicht korrekt; denn die Gewohnheit ist es, die Vorderseite der Mauer nach außen zu richten, damit die Menschen sie sehen, so wie ein Mann seine besten Kleider anzieht, deren Oberseite nach außen für die Menschen sichtbar ist, damit sie sie sehen und er sich damit schmückt. Somit liegt darin kein Beweis.
Abschnitt: Der Anspruch wird nicht durch Verzierung und Verschönerung bevorzugt, und keiner von ihnen hat einen Vorzug gegenüber den Ziegeln durch eine darauf errichtete, aber nicht mit ihr verbundene Ummantelung; denn dies ist etwas, das geduldet wird und nachträglich hinzugefügt werden kann.
Abschnitt: Wenn der Besitzer des Obergeschosses und der Besitzer des Untergeschosses über die Mauern des unteren Hauses streiten, so gehören sie dem Besitzer des Untergeschosses; denn er ist derjenige, der sie nutzt, und sie sind Teil des Hauses, daher gehörten sie seinem Besitzer. Wenn sie über die Mauern (16) des Obergeschosses streiten, so gehören sie dem Besitzer des Obergeschosses aus demselben Grund. Wenn sie über die Decke streiten, so leisten beide einen Eid, und sie gehört ihnen beiden gemeinsam. Dies vertrat auch asch-Schafi'i. Abu Hanifa sagte: „Sie gehört dem Besitzer des Untergeschosses; denn die Decke liegt auf seinem Eigentum, daher ist seine Aussage maßgeblich, so wie wenn sie sich über einen Sattel auf dem Reittier eines der beiden streiten würden, wäre die Aussage des Besitzers maßgeblich.“ Es wurde von Malik überliefert, dass sie dem Besitzer des Untergeschosses gehöre. Es wurde von ihm aber auch überliefert, dass sie dem Besitzer des Obergeschosses gehöre, da er darauf sitzt, darüber verfügt und ein Wohnen ohne sie nicht möglich ist. Unser Gegenbeweis ist, dass sie eine Trennwand zwischen ihrem beiderseitigen Eigentum darstellt, von der beide profitieren, ohne dass sie mit dem Bauwerk eines der beiden so verbunden ist, wie eine konstruktive Einheit; daher ist sie zwischen ihnen beiden, wie die Mauer zwischen zwei Besitztümern. Ihr Argument, sie liege auf dem Eigentum des Besitzers des Untergeschosses, wird durch die Mauern des Obergeschosses entkräftet. Sie gleicht auch nicht dem Sattel auf einem Reittier; denn dieser wird nur von dessen Besitzer genutzt und ist nur für dieses bestimmt, weshalb er sich in dessen Gewahrsam befindet. Diese Decke hingegen wird von jedem der beiden genutzt; denn sie ist der Himmel des Besitzers des Untergeschosses...
(15) Es ist Isma'il ibn Sa'id; seine Biografie wurde bereits in 1/37 dargelegt. (16) Im Original steht: „in den Mauern“.
إلى أحَدِهمَا، إذْ لا يُمْكِنُ كونُه إليهما جَمِيعًا، فبَطَلَتْ دَلَالَتُه كالتَّزْوِيقِ، ولأنَّه يُرَادُ لِلزِّينَةِ، فأشْبَهَ التَّزْوِيقَ. وحَدِيثُهُم لا يُثْبِتُه أهْلُ النَّقْلِ، وإسْنَادُه مَجْهُولٌ. قالَه ابنُ المُنْذِرِ. قال الشَّالَنْجِىُّ (١٥): ذَكَرْتُ هذا الحَدِيثَ لأحمدَ، فلم يُقْنِعْهُ، وذَكَرْتُه لإِسحاقَ بن رَاهُويَه، فقال: ليس هذا حَدِيثًا. ولم يُصَحِّحْهُ. وحَدِيثُ عَلِىٍّ فيه مَقَالٌ، وما ذَكَرُوه من العُرْفِ ليس بِصَحِيحٍ؛ فإنَّ العادَةَ جَعْلُ وَجْهِ الحائِطِ إلى خَارِجٍ لِيَرَاهُ الناسُ، كما يَلْبَسُ الرَّجُلُ أحْسَنَ أَثْوَابِه، أعْلَاهَا الظَّاهِرُ للنّاسِ، لِيَرَوْه، فيَتَزَيَّنُ به، فلا دَلِيلَ فيه.
فصل: ولا تُرَجَّحُ الدَّعْوَى بالتَّزْوِيقِ والتَّحْسِينِ، ولا يكونُ أحَدُهما له على الآجُرِّ سُتْرَةٌ غيرُ مَبْنِيَّةٍ عليه؛ لأنَّه مما يُتَسَامَحُ به، ويُمْكِنُ إحْدَاثُه.
فصل: وإن تَنَازَعَ صَاحِبُ العُلْوِ والسُّفْلِ، في حَوَائِط البَيْتِ السُّفْلَانِىِّ، فهى لِصَاحِبِ السُّفْلِ؛ لأنَّه المُنْتَفِعُ بها، وهى من جُمْلَةِ البَيْتِ، فكانتْ لِصَاحِبِه. وإن تَنَازَعَا حَوَائِطَ (١٦) العُلْوِ، فهى لِصَاحِبِ العُلْوِ؛ لذلك. وإن تَنَازَعَا السَّقْفَ، تَحَالَفا، وكان بينهما. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ. وقال أبو حنِيفةَ: هو لِصَاحِبِ السُّفْلِ؛ لأنَّ السَّقْفَ على مِلْكِه، فكان القولُ قولَه, كما لو تَنَازَعا سَرْجًا على دَابَّةِ أحَدِهما، كان القولُ قولَ صَاحِبِها. وحُكِىَ عن مَالِكٍ، أنه لِصَاحِبِ السُّفْلِ. وحُكِىَ عنه، أنَّه لِصَاحِبِ العُلْوِ؛ لأنَّه يَجْلِسُ عليه، ويَتَصَرَّفُ فيه، ولا يمكنُه السُّكْنَى إلَّا به. ولَنا، أنَّه حَاجِزٌ بين مِلْكَيْهما، يَنْتَفِعَانِ به، غيرَ مُتَّصِلٍ بِبِنَاءِ أحَدِهما اتِّصَالَ البُنْيَانِ، فكان بينهما، كالحَائِطِ بين المِلْكَيْنِ. وقولُهم: هو على مِلْكِ صَاحِبِ السُّفْلِ. يَبْطُلُ بِحِيطَانِ العُلْوِ، ولا يُشْبِهُ السَّرْجَ على الدَّابَّةِ؛ لأنَّه لا يَنْتَفِعُ به غيرُ صَاحِبِها، ولا يُرَادُ إلَّا لها، فكان في يَدِه. وهذا السَّقْفُ يَنْتَفِعُ به كلُّ واحِدٍ منهما؛ لأنَّه سَمَاءُ صَاحِبِ السُّفْلِ
(١٥) هو إسماعيل بن سعيد، وتقدمت ترجمته في: ١/ ٣٧.(١٦) في الأصل: "في حوائط".