Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 878 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wenn der Kauf mit bestimmter Währung [Gold] oder Silber [Dirhams] getätigt wurde, soll ihm der Schafi' das Äquivalent geben; wenn es sich um Handelswaren handelte, soll er ihm [deren Wert] geben.) · ShamelaTranslate