Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 886 – Rechtsfrage: Abū al-Qāsim sagte: (Die Musāqāt ist bei Dattelpalmen, Bäumen und Weinstöcken gegen einen festgelegten Teil der Ernte, der dem Arbeiter zusteht, zulässig) · ShamelaTranslate