Abschnitt: Wenn ein gemeinschaftlicher Lohnarbeiter (ajir mushtarak) einen speziellen Lohnarbeiter (ajir khass) mietet, wie etwa ein Schneider in einem Laden, der für eine gewisse Zeit einen Arbeiter mietet, den er darin einsetzt, und der Ladeninhaber dann einen Auftrag zum Nähen eines Kleidungsstücks annimmt und dieses an seinen Arbeiter weitergibt, welcher es zerreißt oder beschädigt, so haftet er (der Arbeiter) nicht, da er ein spezieller Lohnarbeiter ist. Der Ladeninhaber haftet jedoch dafür, da er ein gemeinschaftlicher Lohnarbeiter ist.
Abschnitt: Wenn der Handwerker das Kleidungsstück nach dessen Bearbeitung beschädigt, so hat dessen Eigentümer die Wahl, ihn auf den Wert des unbearbeiteten Stücks ohne Lohnanspruch (13) haftbar zu machen oder ihn auf den Wert des bearbeiteten Stücks haftbar zu machen und ihm den Lohn zu zahlen. Sollte für ihn die Haftung für das transportierte Gut verpflichtend sein, so hat der Eigentümer die Wahl, ihn auf den Wert am Ort der Übergabe haftbar zu machen, ohne Lohnanspruch, oder ihn auf den Wert am Ort des Schadenseintritts haftbar zu machen und ihm den Lohn bis zu diesem Ort zu zahlen. Dies verhält sich deshalb so, weil er, wenn er ihn für den bearbeiteten Zustand oder am Ort des Schadenseintritts haftbar machen möchte, das Recht dazu hat; denn er hat das Eigentum an diesem Ort in diesem Zustand erworben, also steht ihm zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Ersatz zu. Wenn er ihn jedoch vor diesem Zeitpunkt haftbar machen will, so deshalb, weil der Lohn für die Arbeit vor der Übergabe an ihn nicht verpflichtend ist, und was ihm nicht übergeben wurde, dazu ist er nicht verpflichtet.
Abschnitt: Wenn jemand einem Weber Garn übergibt und sagt: "Web mir zehn Ellen in der Breite einer Elle", und dieser es länger oder breiter als vereinbart webt, so steht ihm für den Mehrwert kein Lohn zu, da dieser nicht beauftragt wurde, und er trägt die Haftung für den Verlust des darin verwehten Garns. Was den Teil betrifft, der nicht über die Vorgabe hinausgeht, so ist zu unterscheiden: Wenn er es nur in der Länge über das Maß hinaus geliefert hat und das ursprüngliche Material durch diesen Überschuss keinen Schaden genommen hat, so steht ihm der vereinbarte Lohn zu, so als ob er ihn beauftragt hätte, hundert Ziegelsteine zu formen und er zweihundert formte. Wenn er es jedoch nur in der Breite oder in beidem (Länge und Breite) über das Maß hinaus geliefert hat, so gibt es dazu zwei Ansichten: Die erste besagt, dass ihm kein Lohn zusteht, da er dem Auftrag des Auftraggebers zuwidergehandelt hat und somit keinen Anspruch erworben hat, so als ob er ihn beauftragt hätte, eine Mauer mit der Breite einer Elle zu bauen, er diese aber zwei Ellen breit baute. Die zweite Ansicht besagt, dass ihm der vereinbarte Lohn zusteht, da er über das Beauftragte hinausgegangen ist, was der Verlängerung der Länge ähnelt. Wer die erste Ansicht vertritt, unterscheidet zwischen Länge und Breite damit, dass es möglich ist, den Überschuss in der Länge abzuschneiden, wobei das Kleidungsstück so bleibt, wie er es wollte, während dies in der Breite nicht möglich ist.
(13) In M: "darauf".
فصل: وإذا اسْتَأْجَرَ الأجِيرُ المُشْتَرَكُ أجِيرًا خاصًّا، كالخَيّاطِ في دُكَّانٍ يَسْتَأْجِرُ أَجِيرًا مُدَّةً، يَسْتَعْمِلُه فيها، فتَقَبَّلَ صاحِبُ الدُّكّانِ خِيَاطةَ ثَوْبٍ، ودَفَعَهُ إلى أجِيرِه، فخَرَقَهُ أو أفْسَدَه، لم يَضْمَنْهُ؛ لأنَّه أجِيرٌ خاصٌّ، ويَضْمَنُه صاحِبُ الدُّكَّانِ؛ لأنَّه أجِيرٌ مُشْتَرَكٌ.
فصل: إذا أتْلَفَ الصّانِعُ الثَّوْبَ بعدَ عَمَلِه، فصَاحِبُه مُخَيَّرٌ بين تَضْمِينِه إيَّاه غيرَ مَعْمُولٍ ولا أجْرَ له (١٣)، وبين تَضْمِينِه إيَّاه مَعْمُولًا ويَدْفَعُ إليه أجْرَهُ. ولو وَجَبَ عليه ضَمَانُ المَتاعِ المَحْمُولِ، فصَاحِبُه مُخَيَّرٌ بين تَضْمِينِه قِيمَتَه في المَوْضِعِ الذي سَلَّمَه إليه ولا أجْرَ له، وبين تَضْمِينِه إيَّاه في المَوْضِعِ الذي أفْسَدَه ويُعْطِيه الأجْرَ إلى ذلك المكانِ. وإنَّما كان كذلك؛ لأنَّه إذا أحَبَّ تَضْمِينَه مَعْمُولًا، أو في المكانِ الذي أفْسَدَه فيه، فله ذلك؛ لأنَّه مَلَكَه في ذلك المَوْضِعِ على تِلْكَ الصِّفَةِ، فمَلَكَ المُطَالَبةَ بعِوَضِه حينئذٍ، وإن أحَبَّ تَضْمِينَه قبلَ ذلك، فلأنَّ أجْرَ العَمَلِ لا يَلْزَمُه قبلَ تَسْلِيمِه إليه، وما سُلِّمَ إليه، فلا يَلْزَمُه.
فصل: إذا دَفَعَ إلى حائِكٍ غَزْلًا، فقال: انْسِجْه لي عَشْرَةَ أَذْرُعٍ في عَرْضِ ذِرَاعٍ. فنَسَجَه زائِدًا على ما قَدَّرَ له في الطُّولِ والعَرْضِ، فلا أجْرَ له في الزِّيَادةِ؛ لأنَّه غيرُ مَأْمُورٍ بها، وعليه ضَمانُ نَقْصِ الغَزْلِ المَنْسُوجِ فيها، فأمَّا ما عدا الزّائِدَ فيُنْظَرُ فيه؛ فإن كان جاءَ به زائِدًا في الطُّولِ وحدَه، ولم يَنْقُص الأصْلُ بالزِّيَادَةِ فله ما سَمَّى له من الأجْرِ، كما لو اسْتَأْجَرَهُ على أن يَضْرِبَ له مائة لَبِنَةٍ، فضَرَبَ له مائتَيْنِ، وإن جاءَ به زائِدًا في العَرْضِ وحدَه، أو فيهما، ففيه وَجْهانِ؛ أحدهما: لا أجْرَ له؛ لأنَّه مُخالِفٌ لأَمْرِ المُسْتَأْجِرِ، فلم يَسْتَحِقَّ شيئا، كما لو اسْتَأْجَرَه على بِنَاءِ حائِطٍ عَرْضَ ذِرَاعٍ، فبَنَاهُ عَرْضَ ذِرَاعَيْنِ. والثاني، له المُسَمَّى؛ لأنَّه زادَ على ما أمَرَ به، فأشْبَهَ زِيادَةَ الطُّولِ. ومن قال بالوَجْهِ الأَوّلِ، فَرَّقَ بين الطُّولِ والعَرْضِ، بأنَّه يُمْكِنُ قَطْعُ الزائِدِ
(١٣) في م: "عليه".