Dies ist ein Beweis dafür, ungeachtet dessen, ob man es als Gehege für Schafe nutzen will; wenn er es also mit Gips und gebrannten Ziegeln baut und in Räume unterteilt, so erlangt er das Eigentum daran, auch wenn dies für Schafe normalerweise nicht getan wird. Die Mauer muss fest sein und das dahinter Liegende schützen, und sie muss der lokalen Sitte entsprechen. Dies variiert je nach Landstrich; wenn es also Sitte ist, Stein allein zu verwenden, wie bei den Bewohnern von Hauran, Palästina und anderen (3), oder Lehm, wie bei den Einfriedungen der Bewohner der Ghūṭa von Damaskus, oder Holz oder Schilf, wie bei den Bewohnern des Ghaur, dann ist dies eine Wiederbelebung. Wenn er es mit etwas Höherwertigem baut, als es ihre Sitte ist (4), so ist dies umso besser.
Der Qādī sagte: Zur Art und Weise der Wiederbelebung gibt es zwei Überlieferungen. Die erste ist die, die wir erwähnt haben. Die zweite besagt: Wiederbelebung ist das, was die Menschen allgemein als Wiederbelebung anerkennen, denn das Gesetz hat die Bindung des Eigentums an die Wiederbelebung zwar festgeschrieben, diese aber nicht näher erläutert oder deren Modalitäten genannt. Daher muss man sich in dieser Hinsicht auf das berufen, was nach dem Brauch ('Urf) als Wiederbelebung gilt, so wie bei der Festlegung von Besitznahme (Qabḍ) und Schutz (Ḥirz), für die ebenfalls keine detaillierte Anleitung gegeben wurde, weshalb der Rückgriff auf den Brauch erfolgte. Da der Gesetzgeber ein Urteil an eine begriffliche Benennung knüpft, bezieht sich dies auf die Bedeutung, die bei den Sprachkundigen üblich ist; ebenso bezieht sich das Urteil auf das, was bei den Leuten des Brauchs als Wiederbelebung verstanden wird. Da der Prophet (möge Allāh ihn segnen und ihm Frieden schenken) zudem kein Urteil an etwas knüpft, für dessen Erkenntnis es keinen Weg gibt, und da er es nicht erläutert hat, ist der Brauch zwingend der Weg zu dessen Erkenntnis, da es keinen anderen Weg dazu gibt.
Wenn dies feststeht, so wird Land als Wohnhaus, als Gehege oder als Ackerland wiederbelebt. Die Wiederbelebung eines jeden davon erfolgt durch dessen Vorbereitung für den Nutzen, für den es bestimmt ist. Ein Wohnhaus wird durch den Bau seiner Mauern gemäß der üblichen Sitte und durch Überdachung (5) wiederbelebt, da es anders nicht bewohnbar ist. Ein Gehege wird durch eine Mauer wiederbelebt, die der üblichen Sitte für derartiges entspricht, wobei eine Überdachung keine Bedingung ist, da der Brauch dies ohne Überdachung vorsieht; dies gilt gleichermaßen, ob man es als Gehege für Vieh, für Holz, für Brennholz oder Ähnliches nutzen will. Wenn er darum einen Graben zieht, ist dies keine Wiederbelebung, da es weder eine Mauer noch ein Bauwerk ist, sondern lediglich eine Aushebung und Zerstörung. Wenn er es mit Dornensträuchern oder Ähnlichem einzäunt, ist dies keine Wiederbelebung, sondern stellt lediglich eine Sicherung dar, da ein Reisender mitunter an einem Ort absteigt und sein Reisegepäck mit derartigen Mitteln umstellt.
(3) Fehlt in: B, M. (4) In B, M: "seine Sitte". (5) Im Original: "und dessen Dach". In B, M: "und dessen Überdachung". Wahrscheinlich ist das von uns Festgestellte das Richtige.
به، بِدَلِيلِ ما لو أرَادَها حَظِيرَةً لِلْغَنَمِ، فبَنَاهَا بِجِصٍّ وآجُرٍّ، وقَسَمَها بُيُوتًا، فإنَّه يَمْلِكُها، وهذا لا يُصْنَعُ لِلْغَنَمِ مثلُه. ولا بُدَّ أن يكونَ الحائِطُ مَنِيعًا يَمْنَعُ ما وَرَاءَه، ويكونَ ممَّا جَرَتِ العادَةُ بمثلِه. ويَختَلِفُ بِاخْتِلَافِ البُلْدانِ، فلو كان ممَّا جَرَتْ عادَتُهُم بالحِجَارَةِ وحدَها، كأهْلِ حَوْرَانَ وفِلَسْطِينَ وغيرها (٣)، أو بالطِّينِ، كالفَطَائِرِ لأهْلِ غُوطَةِ دِمَشْقَ، أو بالخَشَبِ أَو بالقَصَبِ، كأَهْلِ الغَوْرِ، كان ذلك إحْياءً. وإن بَنَاهُ بأَرْفَعَ ممَّا جَرَتْ به عادَتُهم (٤)، كان أَوْلَى. وقال القاضي: في صِفَةِ الإِحْياءِ رِوَايَتانِ؛ إحْداهما، ما ذَكَرْنا. والثانية، الإِحْياءُ ما تَعَارَفَهُ الناسُ إحْياءً؛ لأنَّ الشَّرْعَ وَرَدَ بِتَعْلِيقِ المِلْكِ على الإِحْياءِ، ولم يُبَيِّنْه، ولا ذَكَرَ كَيْفِيَّتَه، فيَجِبُ الرُّجُوعُ فيه إلى ما كان إحْياءً في العُرْفِ، كما أنَّه لمَّا وَرَدَ بِاعْتِبارِ القَبْضِ والحِرْزِ، ولم يُبَيِّنْ كَيفِيَّتَه، كان المَرجِعُ فيه إلى العُرْفِ، ولأنَّ الشَّارِعَ لو عَلَّقَ الحُكْمَ على مُسَمًّى باسْمٍ، لَتَعَلَّقَ بمُسَمَّاه عندَ أهْلِ اللِّسانِ، فكذلك يَتَعَلَّقُ الحُكْمُ بالمُسَمَّى إحْياءً عندَ أهْلِ العُرْفِ، ولأنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لا يُعَلِّقُ حُكْمًا على ما ليس إلى مَعْرِفَتِه طَرِيقٌ، فلمَّا لم يُبَيِّنْه، تَعَيَّنَ العُرْفُ طَرِيقًا لِمَعْرِفَتِه، إذْ ليس له طَرِيقٌ سِواهُ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ الأَرْضَ تُحْيَى دارًا لِلسُّكْنَى، وحَظِيرَةً، ومَزْرَعةً، فإحْياءُ كلّ واحِدَةٍ من ذلك بِتَهْيِئَتِها لِلانْتِفاعِ الذي أُرِيدَتْ له، فأمَّا الدَّارُ، فبأن يَبْنِىَ حِيطَانَها بما جَرَتْ به العادَةُ ويُسَقِّفَها (٥)، لأنَّها لا تكونُ لِلسُّكْنَى إلَّا بذلك. وأمَّا الحَظِيرَةُ، فإحْياؤُها بِحَائِطٍ جَرَتْ به عادَةُ مثلِها، وليس من شَرْطِها التَّسْقِيفُ؛ لأنَّ العادَةَ ذلك من غيرِ تَسقِيفٍ، وسواءٌ أرَادَها حَظِيرَةً لِلماشِيَةِ، أو لِلْخَشَبِ، أو لِلْحَطَبِ، أو نحوِ ذلك. ولو خَنْدَقَ عليها خَنْدَقًا، لم يكُنْ إحْياءً؛ لأنَّه ليس بحائِطٍ ولا عِمَارَةٍ، إنَّما هو حَفْرٌ وتَخْرِيبٌ. وإن خاطَها بِشَوْكٍ وشِبْهِه، لم يَكُنْ إحْياءً، وكان تَحَجُّرًا؛ لأنَّ المُسَافِرَ قد يَنْزِلُ
(٣) سقط من: ب، م.(٤) في ب، م: "عادته".(٥) في الأصل: "وسقفه". وفى ب، م: "وتسقيفها". ولعل الصواب ما أثبتناه.