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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 178916 - Rechtsproblem; Er sagte: (Oder durch das Graben eines Brunnens darin, womit ihm fünfundzwanzig Ellen darum zustehen; und wenn er zuerst bei einem antiken Brunnen eintrifft, beträgt dessen Schutzzone (harim) fünfzig Ellen)

Übersetzung · DE

ein Reisender steigt zuweilen ab und umgibt seine Reiselast mit Mitteln dieser Art. Wenn er an einem Ort absteigt und dort ein Zelt oder ein Zelt aus Ziegenhaar aufschlägt, so ist dies keine Wiederbelebung. Wenn er es für den Ackerbau beabsichtigt, so geschieht dies durch die Vorbereitung des Landes für die Möglichkeit des Anbaus. Wenn es nur durch Wasser bewässert werden kann, so geschieht dies durch das Heranleiten von Wasser aus einem Fluss oder einem Brunnen. Wenn es sich um Land handelt, das aufgrund der Vielzahl seiner Steine nicht bebaut werden kann, wie das Land des Hedschas, so geschieht dies durch das Entfernen der Steine und deren Reinigung, bis es für den Ackerbau geeignet ist. Wenn es sich um dichtes Gestrüpp oder Bäume handelt, wie beim Land von asch-Schia (6), so geschieht dies durch das Ausreißen der Bäume und das Entfernen ihrer Wurzeln, die den Ackerbau behindern. Wenn es sich um Land handelt, das nur durch das Abhalten des Wassers bebaut werden kann, wie die Sumpfgebiete (Baṭā'iḥ), deren übermäßige Überflutung mit Wasser den Ackerbau schädigt, so ist die Wiederbelebung das Abhalten des Wassers und die Versetzung des Bodens in einen Zustand, in dem er bebaut werden kann, denn dadurch ist der Nutzen, der angestrebt wurde, ohne die Notwendigkeit, dies jedes Jahr zu wiederholen, möglich, weshalb es (7) eine Wiederbelebung darstellt, wie das Heranleiten von Wasser zu Land, das kein Wasser hat. Es gilt nicht als Wiederbelebung des Landes, es zu pflügen oder zu bebauen, denn dies sind Tätigkeiten, die sich wiederholen, sooft man den Nutzen daraus ziehen will; daher wird dies bei der Wiederbelebung nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie dessen Bewässerung oder das Bewohnen von Häusern. Dies [erfüllt nicht] (8) den Zweck, wenn er es lediglich für sich tut, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnt haben. Bei der Wiederbelebung von Land für Wohnzwecke wird das Anbringen von Türen an den Häusern nicht berücksichtigt. Dies ist auch die Ansicht von asch-Schāfiʿī, bezüglich dessen, was wir in der zweiten Überlieferung erwähnt haben, außer dass es einen Standpunkt gibt, wonach das Pflügen und Bestellen eine Wiederbelebung darstellt und dies bei der Wiederbelebung berücksichtigt werden müsse, da das Werk ohne dies nicht vollendet sei; ebenso verhalte es sich mit dem Anbringen von Türen an Häusern, da dies der Sitte entspreche und somit dem Dachbau ähnle. Dies ist jedoch nicht haltbar, aufgrund dessen, was wir bereits angeführt haben, und weil das Bewohnen auch ohne das Anbringen von Türen möglich ist, weshalb es dem Verputzen der Dächer oder deren Tünchen ähnelt.

916 – Rechtsproblem: Er sagte: (Oder er gräbt darin einen Brunnen, dann stehen ihm fünfundzwanzig Ellen in dessen Umgebung zu. Wenn er jemandem zu einem alten Brunnen zuvorkommt, dann beträgt dessen geschützter Bereich fünfzig Ellen).

Der „alte Brunnen“ (al-ʿādiyya) mit Taschdīd auf dem Yāʾ: der uralte, in Anlehnung an ʿĀd, womit jedoch nicht ʿĀd selbst gemeint ist, sondern...

Anmerkungen

(6) Asch-Schia: Ein Berg bei der Ḥarra der Banū Sulaym. (7) In B, M: "war". (8) Fehlt im Original.

Arabisch (Quelle)

مُنْزَلًا، ويُحَوِّطُ على رَحْلِه بنحوٍ من ذلك. ولو نَزَلَ مُنْزَلًا، فنَصَبَ به بَيْتَ شَعْرٍ أو خَيْمَةً، لم يكُنْ إحْياءً. وإن أرَادَها لِلزِّرَاعةِ، فبأن يُهَيِّئَها لإِمْكانِ الزَّرْعِ فيها، فإن كانت لا تُزْرَعُ إلَّا بالماءِ، فبأن يَسُوقَ إليها ماءً من نَهْرٍ أو بِئْرٍ، وإن كانت ممَّا لا يُمْكِنُ زَرْعُها لِكَثْرةِ أحْجارِها، كأرْضِ الحِجَازِ، فبأن يَقْلَعَ أحْجارَها ويُنَقِّيَها حتى تَصْلُحَ لِلزَّرْعِ، وإن كانت غِيَاضًا وأشْجارًا، كأرْضِ الشّعْرَى (٦)، فبأن يَقْلَعَ أشْجَارَها، ويُزِيلَ عُرُوقَها التي تَمْنَعُ الزَّرْعَ. وإن كانت ممَّا لا يُمْكِنُ زَرْعُه إلَّا بِحَبْسِ الماءِ عنها، كأرْضِ البَطائِحِ التي يُفْسِدُها غَرَقُها بالماءِ لِكَثْرَتِه، فإحْياؤُها بِسَدِّ الماءِ عنها، وجَعْلِهَا بحالٍ يُمْكِنُ زَرْعُها؛ لأنَّ بذلك يُمْكِنُ الانْتِفاعُ بها فيما أرَادَها من غيرِ حاجةٍ إلى تَكْرَارِ ذلك في كلِّ عامٍ، فكان (٧) إحْياءً، كسَوْقِ الماءِ إلى الأرْضِ التي لا ماءَ لها. ولا يُعْتَبَرُ في إحْياءِ الأَرْضِ حَرْثُها ولا زَرْعُها؛ لأنَّ ذلك ممَّا يَتَكَرَّرُ كلَّما أرَادَ الانْتِفَاعَ بها، فلم يُعْتَبَرْ في الإِحْياءِ، كسَقْيِها، وكالسُّكْنَى في البُيُوتِ، [ولا يحْصُلُ] (٨) بذلك إذا فَعَلَه لِمُجَرَّدِه، لما ذَكَرْنا. ولا يُعْتَبَرُ في إحْياءِ الأرْضِ لِلسُّكْنَى نَصْبُ الأبْوابِ على البُيُوتِ. وبهذا قال الشافِعِىُّ، فيما ذَكَرْنا في الرِّوَايةِ الثانيةِ، إلَّا أنَّ له وَجْهًا في أنَّ حَرْثَها وزَرْعَها إحْياءٌ لها، وأنَّ ذلك مُعْتَبَرٌ في إحْيائِها، ولا يَتِمُّ بدونه، وكذلك نَصْبُ الأبْوابِ على البُيُوتِ؛ لأنَّه ممَّا جَرَتِ العادَةُ به، فأشْبَه التَّسْقِيفَ. ولا يَصِحُّ هذا؛ لما ذَكَرْنا، ولأنَّ السُّكْنَى مُمْكِنَةٌ بدُونِ نَصْبِ الأبْوابِ، فأشْبَهَ تَطْيِينَ سُطُوحِها وتَبْيِيضَها.

٩١٦ - مسألة؛ قال: (أو يَحْفِرَ فِيها بِئْرًا، فَيَكُونُ لَهُ خمْسٌ وعِشْرُونَ ذِرَاعًا حَوَالَيْها، وإن سَبَقَ إلَى بِئْرٍ عَادِيَّةٍ، فحَرِيمُها خَمْسُونَ ذِرَاعًا)

البِئْرُ العادِيَّةُ، بِتَشْدِيدِ الياءِ: القَدِيمَةُ، مَنْسُوبةً إلى عادٍ، ولم يُرِدْ عادًا بِعَيْنِها، لكن

Anmerkungen

(٦) الشعرى: جبل عند حرة بنى سليم.(٧) في ب، م: "كان".(٨) سقط من: الأصل.

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