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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 180Abschnitt

Übersetzung · DE

Und al-Ḫallāl, mit ihren beiden Isnad-Ketten vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –, dass er sagte: „Der geschützte Bereich (Ḥarīm) eines neu angelegten Brunnens (al-badīʾ) beträgt fünfundzwanzig Ellen, und der eines alten Brunnens (al-ʿādī) fünfzig Ellen.“ Dies ist ein nass (ein expliziter Beleg). Abū ʿUbaid (9) überlieferte mit seiner Isnad-Kette von Yaḥyā ibn Saʿīd al-Anṣārī, dass er sagte: Die Sunna bezüglich des geschützten Bereichs des alten Brunnens (al-qalīb al-ʿādī) beträgt fünfzig Ellen, und bei einem neu angelegten (al-badīʾ) fünfundzwanzig Ellen. Und mit seiner Isnad-Kette (9) von Saʿīd ibn al-Musayyab, der sagte: „Der geschützte Bereich des neu angelegten Brunnens beträgt fünfundzwanzig Ellen von allen seinen Seiten, der geschützte Bereich eines Brunnens für die Feldbewässerung beträgt dreihundert Ellen von allen seinen Seiten, und der geschützte Bereich eines alten Brunnens beträgt fünfzig Ellen von allen seinen Seiten.“ Und zwar deshalb, weil dies eine Bedeutung hat, durch die ödes Land (Mawāt) in Besitz genommen wird; daher ist dies nicht nur auf das Maß des unmittelbaren Bedarfs beschränkt, wie bei einer Mauer. Und weil der Bedarf an einem Brunnen sich nicht allein auf das Heraufholen des Wassers beschränkt; denn man benötigt den Bereich um ihn herum auch als Ruheplatz für seine Kamele, als Standplatz für seine Reittiere und Schafe, als einen Ort, an dem man Tränken anlegt, aus denen man sein Vieh tränkt, als Standplatz für das Tier, mit dem man schöpft (10), und ähnliches. Der geschützte Bereich (Ḥarīm) ist also nicht auf das begrenzt, was man (11) zum Heraufholen des Wassers benötigt. Was nun den Hadith von Abū Ḥanīfa betrifft, so ist unser Hadith authentischer als seiner, und beide wurden von Abū Huraira überliefert, was auf dessen Schwäche hindeutet. Wenn dies feststeht, so ist dem Wortlaut von al-Ḫiraqī zu entnehmen, dass dieser geschützte Bereich Eigentum des Brunnenbesitzers ist. Nach Ansicht von asch-Schāfiʿī und al-Qāḍī ist er kein Eigentum. Dies wurde bereits erwähnt.

Abschnitt: Ein Brunnen muss Wasser enthalten. Wenn er das Wasser nicht erreicht, so ist er wie ein abgegrenztes Stück Land, bei dem mit der Wiederbelebung (Iḥyāʾ) begonnen wurde, wie wir bereits dargelegt haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich seine Aussage über den alten Brunnen auf einen Brunnen bezieht, der verschüttet war und dessen Wasser versiegt war, sodass man das Graben und die Instandsetzung erneuerte, oder dass das Wasser unterbrochen war und man es wieder erschloss, damit dies als Wiederbelebung für ihn gilt. Ein Brunnen hingegen, der Wasser enthält, das den Muslimen nützt, darf von niemandem abgesperrt oder verwehrt werden; denn er nimmt den Status der zugänglichen Bodenschätze ein, von denen die Menschen profitieren, und ebenso verhält es sich mit sprudelnden Quellen; niemand darf diese für sich allein beanspruchen. Wenn ein Mann einen Brunnen für die Muslime gräbt,

Anmerkungen

(8) Al-Badīʾ: Derjenige, dessen Aushebung begonnen wurde, d. h. der neu entstandene. (9) In: Kapitel über die Wiederbelebung von Land und dessen Inbesitznahme. . . . al-Amwāl 292. (10) Im Original steht: "Yasaqī al-māʾ" (Wasser tränken). (11) Im Original steht: "al-Biʾr" (der Brunnen).

Arabisch (Quelle)

والخَلَّالُ، بإسْنادِهِما عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "حَرِيمُ البِئْرِ البَدِىء (٨) خَمْسٌ وعِشْرُونَ ذِرَاعًا، وحَرِيمُ البِئْرِ العادِىِّ خَمْسُونَ ذِرَاعًا" وهذا نَصٌّ. ورَوَى أبو عُبَيْدٍ (٩)، بإسْنادِه عن يحيى بن سَعِيدٍ الأنْصَارِىِّ، أنَّه قال: السُّنَّةُ في حَرِيمِ القَلِيبِ العادِىِّ خَمْسُونَ ذِرَاعًا، والبَدِىءِ خَمْسٌ وعِشْرُونَ ذِرَاعًا. وبإسْنادِه (٩) عن سَعِيدِ بن المُسَيَّبِ، قال: حَرِيمُ البِئْرِ البَدِىءِ خَمْسٌ وعِشْرُونَ ذِرَاعًا مِن نَوَاحِيها كلّها، وحَرِيمُ بِئْرِ الزَّرْعِ ثَلَاثُمائة ذِرَاعٍ من نَوَاحِيها كلّها، وحَرِيمُ البِئْرِ العادِيَّةِ خَمْسُونَ ذِرَاعًا مِن نَوَاحِيها كلِّها. ولأنَّه مَعْنًى يُمْلَكُ به المَوَاتُ، فلا يَقِفُ على قَدْرِ الحاجَةِ، كالحائِطِ. ولأنَّ الحاجَةَ إلى البِئْرِ لا تَنْحَصِرُ في تَرْقِيَةِ الماءِ، فإِنَّه يَحْتاجُ إلى ما حَوْلَها عَطَنًا لإِبِله، ومَوْقِفًا لِدَوَابِّه وغَنَمِه، ومَوْضِعًا يَجْعَلُ فيه أحْواضًا يَسْقِى منها ماشِيَتَه، ومَوْقِفًا لِدَابَّتِه التي يَسْتَقِى (١٠) عليها، وأشْباه ذلك، فلا يَخْتَصُّ الحَرِيمُ بما يَحْتاجُ إليه (١١) لِتَرْقِيةِ الماءِ، وأمَّا حَدِيثُ أبى حنيفةَ، فحَدِيثُنا أصَحُّ منه، ورَوَاهُما أبو هُرَيْرَة، فيَدُّلُ على ضَعْفِه. إذا ثَبَتَ هذا، فظاهِرُ كلامِ الخِرَقِىِّ أنَّ هذا الحَرِيمَ مَمْلُوكٌ لِصَاحِبِ البِئْرِ. وعند الشافِعِىِّ، والقاضى، ليس بِمَمْلُوكٍ. وقد سَبَقَ ذِكْرُ هذا.

فصل: ولا بُدَّ أن يكونَ البِئْرُ فيها ماءٌ، وإن لم يَصِلْ إلى الماءِ، فهو كالمُتَحَجِّرِ الشارِعِ في الإِحْياءِ، على ما قَدَّمْناهُ. ويجب أن يُحْمَلَ قولُه في البئْرِ العادِيّةِ على البِئْرِ التي انْطَمَّتْ وذَهَبَ مَاؤُها، فجَدَّدَ حَفْرَها وعِمَارَتَها، أوَ انْقَطَعَ ماؤُها، فاسْتَخْرَجَه، ليكونَ ذلك إحْياءً لها. وأمَّا البِئْرُ التي لها ماءٌ يَنْتَفِعُ به المسلِمونَ، فليس لأحدٍ احْتِجَارُه ومَنْعُه؛ لأنَّه يكونُ بمَنْزِلَةِ المَعادِنِ الظاهِرَةِ، التي يَرْتَفِقُ بها الناسُ، وهكذا العُيُونُ النّابِعَةُ، ليس لأحدٍ أن يَخْتَصَّ بها. ولو حَفَرَ رَجُلٌ بِئْرًا لِلْمسلِمينَ

Anmerkungen

(٨) البدىء: المبتدأ حفره، أي المحدث.(٩) في: باب إحياء الأرضين واحتجارها. . . . الأموال ٢٩٢.(١٠) في الأصل: "يسقى الماء".(١١) في الأصل: "البئر".

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