„Unsere Söhne sind die Söhne unserer Söhne, während unsere Töchter... deren Söhne Söhne fremder Männer sind.“
Ihre Behauptung, sie seien tatsächlich „Kinder der Kinder“, erwidern wir: Jedoch werden sie nach gängigem Brauch nicht dem Stifter zugeschrieben. Aus diesem Grund würden diese nicht unter die Stiftung fallen, wenn er sagte: „Meine Kindereskinder, die sich auf mich zurückführen lassen.“ Auch deshalb, weil das Kind einer haschimitischen Frau von einem Nicht-Haschimiten kein Haschimite ist und nicht ihrem Vater zugeschrieben wird. Was hingegen Jesus (Friede sei mit ihm) betrifft, so hatte er keinen Vater, dem er hätte zugeschrieben werden können, weshalb er aufgrund des Fehlens seines Vaters seiner Mutter zugeschrieben wurde. Deshalb sagt man „Jesus, Sohn der Maria“, während andere nur ihren Vätern zugeschrieben werden, wie etwa „Johannes, Sohn des Zacharias“. Die Aussage des Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Heil): „Dieser mein Sohn ist ein Herr“, ist eine metaphorische Ausdrucksweise ohne jeden Zweifel, belegt durch die Aussage Gottes des Erhabenen: „Muhammad ist nicht der Vater eines eurer Männer“ (Sura al-Ahzab 40). Dieser Meinungsunterschied gilt für den Fall, dass nichts vorhanden ist, was auf die Bestimmung einer der beiden Möglichkeiten hinweist; sollte jedoch etwas vorhanden sein, das den Ausdruck auf eine der beiden Möglichkeiten lenkt, so wird er darauf bezogen. Wenn er sagt: „Zugunsten meiner Kinder und Kindeskinder, unter der Bedingung, dass die Kinder der Töchter einen Anteil haben und die Kinder der Söhne zwei Anteile“, oder: „Wenn das Land von niemandem mehr bewohnt wird, dessen Abstammung väterlicher- oder mütterlicherseits auf mich zurückgeht, so fällt es den Bedürftigen zu“, oder wenn die erste Generation seiner Kinder, zugunsten derer gestiftet wurde, nur aus Töchtern besteht, und ähnliche Fälle, die darauf hindeuten, dass bei der Stiftung die Kinder der Töchter gemeint sind, so sind sie in die Stiftung eingeschlossen. Wenn er sagt: „Zugunsten meiner Kinder und meiner Kindeskinder, die sich auf mich zurückführen lassen“, oder „nicht zu den Verwandten (dhawi al-arham) gehören“ oder Ähnliches, so sind die Kinder der Töchter nicht eingeschlossen. Wenn er sagt: „Zugunsten meiner Kinder Soundso, Soundso und Soundso“ und deren Kindern, so sind die Kinder der Töchter eingeschlossen. Ebenso, wenn er sagt: „Unter der Bedingung, dass der Anteil dessen, der von ihnen stirbt und Kinder hinterlässt, seinen Kindern zusteht.“ Wenn ein Haschimite sagt: „Ich habe zugunsten meiner Kinder und meiner haschimitischen Kindeskinder gestiftet“, so fallen diejenigen Kinder seiner Töchter, die keine Haschimiten sind, nicht unter die Stiftung. Was diejenigen betrifft, die zwar Haschimiten sind, aber nicht zu den Kindern seiner Söhne gehören, so gibt es zwei Meinungen darüber, ob sie eingeschlossen sind: Erstens, dass sie eingeschlossen sind, weil bei ihnen beide Eigenschaften zusammenkommen: Dass sie zu seinen Kindeskindern gehören und dass sie Haschimiten sind. Zweitens, dass sie nicht eingeschlossen sind, weil sie nicht unter den allgemeinen Begriff seiner Kindeskinder fallen, was dem Fall gleicht, als hätte er nicht „haschimitisch“ gesagt.
(33) Im Original: „seine Kinder“. (34) Sura al-Ahzab 40. (35) Fehlt im Original.