Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 925 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Waqf verfällt und keinen Ertrag mehr abwirft, wird er verkauft. Mit dem Erlös wird etwas gekauft, das für die Begünstigten des Waqf Erträge abwirft, und es wird wie das erste als Waqf gestiftet. Ebenso verhält es sich mit einem für den Kampf zurückgehaltenen Pferd (habis), wenn es nicht mehr für den Kampf geeignet ist: Es wird verkauft, und mit dem Erlös wird etwas gekauft, das für den Dschihad geeignet ist.) · ShamelaTranslate