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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 8 · Seite 239Buch der Schenkungen und Gaben

Übersetzung · DE

Buch der Schenkung und Zuwendung (1)

931 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die Schenkung und die Almosen gabe sind bei dem, was nach Maß oder Gewicht bestimmt wird, nur durch deren Inbesitznahme [qabd] gültig.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bedeutungen von Schenkung [hiba], Almosen gabe [sadaqa], Geschenk [hadiya] und Zuwendung [atiyya] eng beieinander liegen. Alle bezeichnen die Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten ohne Gegenleistung, und der Begriff der Zuwendung umfasst sie alle, ebenso wie der Begriff der Schenkung. Almosen gabe und Geschenk unterscheiden sich jedoch; denn der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – pflegte Geschenke anzunehmen, aber keine Almosen gaben zu essen (2). Er sagte bezüglich des Fleisches, das als Almosen gabe für Barira gegeben wurde: "Für sie ist es eine Almosen gabe, für uns hingegen ein Geschenk" (3). Das Offensichtliche ist: Wer jemandem etwas gibt, [in der Absicht, sich damit Gott] (4) dem Erhabenen dem Bedürftigen zu nähern, so ist dies eine Almosen gabe. Wer jedoch jemandem etwas übergibt, um sich ihm zu nähern oder aus Zuneigung zu ihm, so ist es ein Geschenk.

Anmerkungen

(1) Dieser Titel erscheint nicht im Original. (2) Berichtet von al-Bukhari im Kapitel "Was über die Almosen gabe für den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – erwähnt wird" aus dem Buch der Zakat, und im Kapitel "Die Annahme der Schenkung" aus dem Buch der Schenkung. Sahih al-Bukhari 2/157, 3/203. Sowie von Muslim im Kapitel "Die Annahme des Geschenks durch den Propheten und seine Ablehnung der Almosen gabe" aus dem Buch der Zakat. Sahih Muslim 2/756. Sowie von al-Tirmidhi im Kapitel "Was über die Ablehnung der Almosen gabe für den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – sowie für seine Angehörigen, seine Familie und seine Klienten überliefert ist" aus den Kapiteln über die Zakat. 'Aridat al-Ahwadhi 3/157. Sowie von al-Nasa'i im Kapitel "Die Almosen gabe ist für den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – nicht erlaubt" aus dem Buch der Zakat. al-Mujtaba 5/81. Sowie von Imam Ahmad im Musnad 2/302, 305, 338, 406, 492, 3/490. Siehe auch das, was zuvor in der Anmerkung 4/115 dargelegt wurde. (3) Die Überlieferungsnachweise wurden bereits auf 4/116 aufgeführt. (4) In M: "womit man sich nähert".

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